Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuelle NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
Dieser NEWSLETTER trägt die Nummer 36/2019. Wir haben ihn nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.
Wer diesen NEWSLETTER direkt auf der Homepage von
lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2561/ !
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Kollege Harald Thomé informiert:
Thomé Newsletter 36/2019 vom 29.09.2019
Erstellt am 29.09.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Geplante SGB II – Änderungen
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Ich habe es schon im letzten Newsletter erwähnt: Hubertus Heil hat geplante Änderungen im SGB II und weiterer Gesetze im Rahmen des Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ angekündigt.
Dazu habe ich eine Zusammenfassung erstellt. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/Eckpunkte_des.pdf
Das Papier des BMAS hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Zukunftsdialog/ergebnisbericht.html
Der DPWV lobt den Beteiligungsprozess als beispielhaft und begrüßt Pläne gegen Kinderarmut.
Als „beispielhaft“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den vom Bundesarbeitsministerium unter dem Motto „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ initiierten Zukunftsdialog, dessen Ergebnisse am 20. September 2019 von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin präsentiert wurden. Die wertschätzende und strukturierte Einbindung von Bürger*innen und Verbänden habe zu konkreten Reformplänen geführt, die das Potenzial haben, den Sozialstaat nachhaltig zu stärken. Die Vorschläge zur Reform von Kindergeld und Teilhabeleistungen seien laut Paritätischem ein „großer Wurf“ im Kampf gegen Kinderarmut, auf den man lange gewartet habe. Allerdings scharf kritisiert wird, dass keine Regelbedarfserhöhung enthalten ist. Hier die PM des DPWV: www.der-paritaetische.de/presse/zukunftsdialog-arbeitsministerium-paritaetischer-lobt-beteiligungsprozess-als-beispielhaft-und-begrue/
2. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Rechtsvereinfachung und Weiterentwicklung des SGB XII
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Dann lesenswerte Hinweise des DV zur Änderung im SGB XII.
Der DV plädiert für rechtssichere, transparente und nachvollziehbare Regelungen des SGB XII, vereinfachte Verwaltungsverfahren und -bedarfs
gerechte Leistungen als eine notwendige Grundlage, um die Aufgabe der Sozialhilfe auch weiterhin zu erfüllen. Diese besteht darin, den leistungsberechtigten Personen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen und sie dabei soweit wie möglich zu befähigen, unabhängig von Sozialhilfe zu leben.
Mit den vorliegenden Empfehlungen wendet sich der Deutsche Verein in erster Linie an den Bundesgesetzgeber, teilweise an die Landesgesetzgeber. Die Empfehlungen zeigen unter Hinweis von Problemanzeigen aus der Praxis auf, welche Regelungen des SGB XII besonders verwaltungsaufwendig und fehleranfällig sind und daher einer Klarstellung und Rechtsfortentwicklung bedürfen.
Die Empfehlungen gibt es hier: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-22-18_rechtsvereinfachung-weiterentwicklung-sozialhilfe.pdf
3. Urteil LSG Berlin-Brandenburg: Langfristige „Überbrückungsleistungen“ für Unionsbürger*innen
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Es gibt ein erstes Urteil in einem Hauptsacheverfahren zur Frage der „Überbrückungsleistungen“ nach § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII für Unionsbürger*innen, die ansonsten von Leistungen nach SGB II bzw. XII ausgeschlossen sind. Das LSG sagt im Kern: Für die „Überbrückungsleistungen“ ist kein gesonderter Antrag erforderlich:
Für den Anspruch auf „Überbrückungsleistungen“ sind kein „Ausreisewille“ und keine Ausreiseabsicht erforderlich.
Die Überbrückungsleistungen müssen auch über einen Monat hinaus bewilligt werden, solange die Ausländerbehörde das Freizügigkeitsrecht nicht aberkannt hat – im vorliegenden Verfahren bislang zwei Jahre.
Alles weitere hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/UEberbrueckungsleistungen.pdf
4. Gute Verwaltungspraxis im Jobcenter Euskirchen: Jobcenter informiert Schulen zum Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten
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Das Jobcenter Euskirchen schreibt die Schulleitungen der örtlichen Schulen an und bittet um Hinweis an etwaig hilfebedürftige Eltern auf den Übernahmeanspruch für Schulbuchkosten durch das Jobcenter.
Dazu ist zu sagen: Gute Verwaltungspraxis!
Das ist die materielle Umsetzung der Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I und Hinwirkungspflicht nach § 4 Abs. 2 S. 4 SGB II.
Oder anders zu sagen, die von Tacheles angestoßene Schulbuchkampagne wirkt!
Hier das Infoschreiben: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Gute_Verwaltungspraxis_JC_Euskirchen.pdf
Es ist zu fordern, dass dies alle Jobcenter bundesweit machen. Diese Forderung muss von Betroffeneninitiativen, Wohlfahrtsverbänden und Parteien eingefordert werden!
5. Kleine Anfrage: Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen
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Katja Kipping (Die LINKE) hat eine umfassende Anfrage zum Komplex nicht in Anspruch genommener Sozialleistungen und nicht gezahlter KdU im SGB II gestellt. Ergebnis: zwischen 33- 49 % liegt die Quote der Nicht-lnanspruchnahme von SGB II – und SGB XII – Berechtigten.
Zudem wurde bei jedem Jobcenter einzeln abgefragt, wie hoch die Differenz von laufenden tatsächlichen und laufenden anerkannten Kosten der KdU ist (kann also in der Antwort Jahr für Jahr für jedes JC angeguckt werden), im Jahr 2018 belief sich diese „Wohnkostenlücke“ auf bundesweit 538 Millionen Euro. Diesen Betrag mussten sich Hartz-IV-Betroffene im Jahr 2018 vom Munde absparen.
Dann eine ganz wichtige Fragestellung, so wurde gefragt (Frage 3): In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei.
Darauf wurde geantwortet: Im Jahr 2018 lag die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung je betroffener Bedarfsgemeinschaft (Unterkunftsart Miete) bei 985 Euro für das gesamte Jahr, das bedeutet im Monat 82,03 EUR.
Alles weitere auf der Seite von Katja Kipping unter: https://www.katja-kipping.de/de/article/1617.wenn-es-hei%C3%9Ft-zwangsumzug-oder-die-miete-vom-munde-absparen.html
Zusätzlicher Download der Antwort der Bundesregierung: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bilanz_von_Hartz_IV_fuer_eingesparte_Sozialleistungen.pdf
6. Neue SGB II-Folien im Netz
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Ich habe mal wieder überarbeitete SGB II Folien im Netz, mit Stand vom 28.09.2019 unter Einarbeitung diverser kleiner Änderungen und Ausfeilen von Rechenfehlern. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
7. Aktualisierter SGB II – Rechner im Netz
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Es ist auch schon der Excel-Rechner zum SGB II mit den neuen Regelbedarfen des Jahr 2020 gefüttert worden und diverse kleine Änderung sind eingearbeitet, diesen gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
– 07./08. Okt. in Wuppertal (noch 02 Plätze)
– 28./29. Okt. in Berlin (noch 02 Plätze)
– 04./05. Nov. in Wuppertal
– 18./19. Nov. in Frankfurt
– 25./26. Nov. in Stuttgart (noch 1 Platz )
– 02./03. Dez. in Hamburg
– 09./10. Dez. in Berlin
– 18./19. Dez. in Erfurt
– 13./14. Jan. 2020 in Wuppertal
– 27./28. Jan. 2020 in München
– 10./11. Feb. 2020 in Stuttgart
– 17./18. Feb. 2020 in Dresden
– 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
– 16./17. März 2020 in Saarbrücken
– 18./19. März 2020 in Leipzig
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
8. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
– 16./17. Dez. 2019 in Frankfurt
– 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:
– 25. – 29. Mai 2020 in Wuppertal
– 14. – 18. Sept. 2020 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 30. Okt. in Stuttgart
– 10. Jan. 2020 in Wuppertal
– 20. März 2020 in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 31. Okt. in Stuttgart
– 22. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am
– 06. Dez. in Wuppertal
– 10. März 2020 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
– 20. Februar 2020 in Erfurt
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
– 19. Februar 2020 in Erfurt
– 13. März 2020 in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildung:
– 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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