Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 24/2020 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)
erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.
Diesen NEWSLETTER Nummer 24/2020 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von
online lesen.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2674/ !
Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé Newsletter 24/2020 vom 11.07.20
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Weiteres zu den Regelbedarfen für das Jahr 2021/ Fortsetzung der Kleinrechnung der Regelbedarfe
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Jetzt ist auch der Entwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz und die Sonderauswertungen aus der EVS aus dem Jahr 2018 bekannt.
Mit dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes schreibt das BMAS die Fehler und Schwächen des bestehenden Verfahrens nahezu unverändert fort. Wurden höhere Unterstützungsleistungen in der Coronakrise durch das BMAS auch mit Verweis auf die kommende Regelsatzanpassung abgewiesen, belegt das nun vorgelegte Regelbedarfsermittlungsgesetz, dass die erhebliche Unterdeckung der Bedarfe grundsätzlich beibehalten werden soll.
Zugrunde gelegt wurden die Einkünfte der unteren 15 % der Bevölkerung, diese haben nach der EVS (ohne die WOHNKOSTEN) 602 EUR zum Leben zur Verfügung. Deren Einkünfte wurden zur Berechnung der Regelbedarfe statistisch zugrunde gelegt. Davon hat das BMAS noch mal mehr als 1/3 rausstreichen lassen, um auf die armseligen 439 Euro in dem Regelbedarfe 1 zu kommen.
Diese Regelbedarfe sind die Fortführung der systematischen Bedarfsunterdeckung, um die Leistungsbeziehenden entweder in den Niedriglohn zu hungern oder um sie frühzeitig als nicht mehr zur Arbeitsausplünderung benutzbar ableben zu lassen.
Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für andere Gruppen, wie alleinerziehende, alte, kranke und behinderte Menschen die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können) sogar mehr!
Hier geht es zum Gesetzestextentwurf und zur Anlage er Herleitung der Regelbedarfe: https://t1p.de/hgll
2. Konsequenzen aus den Hartz- und Arbeitsmarktgesetzen: Massiver Wachstum des Niedriglohnsektors —————————————————————————————–
Die Bertelsmann-Stiftung, die durchaus zu den H
artz – Gesetzes – Befürwortern gehört, kommt zu dem Ergebnis dass die Einführung des Niedriglohnsektors kein Sprungbrett für die Menschen, sondern eine Sackgasse ist.
“Rund 7,7 Millionen und damit mehr als ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland verdienten 2018 weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde und arbeiteten damit im Niedriglohnsektor. Ein großer Teil von ihnen erhielt sogar weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Seit den 1990er Jahren ist Deutschlands Niedriglohnsektor um gut 60 Prozent gewachsen – in keinem anderen europäischen Land mit vergleichbarer Wirtschaftsleistung nimmt der Niedriglohnsektor ein solches Ausmaß an. Inzwischen haben einige Branchen ihr Geschäftsmodell auf niedrigen Löhnen aufgebaut. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des DIW Econ, einer Tochter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, in unserem Auftrag.” – Quelle und mehr: PM der Bertelsmann-Stiftung
Mehr dazu, PM Bertelsmann-Stiftung und DIW Studie: https://t1p.de/lsm7
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / Normale Nutzung wieder zulässig
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen.
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig.
Im unserem großen Raum können 24 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen genutzt werden.
Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
3. Neue Weisungen der BA im SGB II und Weisungen zum Datenschutz
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Die BA hat wieder neue SGB II – Weisungen rausgegeben, die erste zu § 57 SGB II der Auskunftspflicht von Arbeitgebern und die zweite zu § 64 SGB II zur Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Bereich der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs.
Diese fachlichen Hinweise gibt es hier:
Dann gibt es noch eine ganz interessante Weisung vom 17.06.2020 zu den Grundsätzen und Verfahren für die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der BA, diese gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202006007_ba146576.pdf
4. Bernd Eckardt Sozialrecht Justament 7/2020 mit Corona-Update Sozialrecht
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Der Kollege Bernd Eckardt hat wieder mal ein Corona-Update Sozialrecht und der angrenzenden Rechtsgebiete erstellt, dieses gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-7-2020.pdf
5. Aufruf zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
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Eine namhafte Liste von Insolvenzjurist*innen [1] hat einen Aufruf zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 1. Juli 2020 verfasst. Der Aufruf ist in der aktuellen ZVI 2020, Beilage zu Heft 7, S. 5 zu finden, ebenso in der ZInsO 2020, Ausgabe 29, S. 1524 sowie auf der Webseite des FSB Bremen. Daraus:
“Gegen die mit dem Regierungsentwurf [2] vorgesehenen Gesetzesänderungen bestehen aber teils erhebliche Bedenken.
Der Regierungsentwurf will die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Verbraucher bis zum 30. Juni 2025 befristen und eine Entfristung von einer Evaluation zum 30. Juni 2024 abhängig machen. Darin kommt ein vollkommen unangebrachtes Misstrauen gegenüber den Verbraucherrinnen und Verbrauchern zum Ausdruck. Es wird zudem eine soziale Differenzierung mit einer Tendenz zur Diskriminierung geschafft.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/pthp
6. Arbeitshilfe: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte
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Die Leistungen der Ausbildungsförderung sind ein wesentliches Instrument zur Ermöglichung sozialer und ökonomischer Teilhabe. Zugleich ist die Förderung einer Ausbildung eine wichtige Voraussetzung zur nachhaltigen Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.
Für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen ist in den vergangenen Jahren der Zugang zu beruflichen und (hoch-)schulischen Ausbildungen in Deutschland im Bereich des Aufenthalts- und Beschäftigungsrechts deutlich erleichtert und attraktiver gestaltet worden. Mit Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 wurde diese Entwicklung allerdings nur für bestimmte Personengruppen fortgeschrieben. So ist es zwar zu weiteren Öffnungen beim Zugang zur Ausbildungsförderung z. B. für Unionsbürger*innen gekommen, aber bei jungen Geflüchteten bestehen weiterhin je nach Aufenthaltsstatus und Förderinstrument unterschiedliche Zugänge. Und diese sind durch den eingeführten Stichtag mit der Einreise vor dem 01.08.2019 teilweise noch komplexer geworden. Fraglich bleibt auch, wie sich die unmittelbar mit der Ausbildungsförderung verbundene praktische Umsetzung der Ausbildungsduldung aufgrund der Neuregelungen zum 01.01.2020 entwickeln wird.
Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/JSA_fluechtlinge-Aufl-3_2020_web.pdf
7. Anspruch auf Krankengeld trotz verspäteter Meldung bei Krankenkasse
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Zu einem Urteil des SG München: Fällt die verspätete Einreichung eines Krankenscheins in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse, kann Versicherten dennoch einen Anspruch auf Krankengeld zustehen. Das entschied das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 17. Juni 2020 in einem Fall, in dem ein Arzt einen Krankenschein erst nachträglich ausgestellt hatte.
Mehr dazu hier: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/anspruch-auf-krankengeld-trotz-verspaeteter-meldung-bei-krankenkasse-60849.html
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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen: Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.
Kontakt: info@harald-thome.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare —————————————————————–
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
– 31. Aug./01. Sept. 2020 als Online-Seminar
– 07./08. Sept. 2020 als Online-Seminar
– 24./25. Sept. 2020 als Online-Seminar
– 02./03. Nov. 2020 als Online-Seminar
– 23./24. Nov. 2020 als Online-Seminar
– 07./08. Dez. 2020 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
8. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
– 14. – 18. Sept. 2020 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
– 16./17./18. Nov.2020 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 24. Sept. 2020 als Online-Seminar
– 16. Dez. 2020 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
– 26. Okt. 2020 als Online-Seminar
– 06. Nov.2020 als Online-Seminar
– 25. Nov. 2020 als Online-Seminar
– 17. Dez. 2020 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 29. Sept. 2020 als Online-Seminar
– 04. Dez. 2020 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
– 27. Okt. 2020 als Online-Seminar
– 14. Dez. 2020 als Online-Seminar
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
– 30. Okt. 2020 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
– 30. Sept. 2020 als Online-Seminar
– 15. Dez. 2020 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
– 14. Nov. 2020 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildungen finden statt:
– 12./13.10.2020 in Leipzig
– 09./10.11.2020 in Frankfurt/M
Das Präsenzseminar Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
– 11.11.2020 in Frankfurt/M
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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Harald Thomé / Dozent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
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