Wieder hat sich ein Gutachter als Schlechtachter für einen betroffenen Menschen in der Bananenrepublik Deutschland erwiesen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr vieles zum Thema „JURISTISCHES TOLLHAUS IN DER BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ auf unserer Homepage veröffentlicht, wie Ihr es durch den Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus+in+der+bananenrepublik+deutschland !

Dabei haben wir auch öfters auf das sogenannte „GUTACHTER-UNWESEN“ hingewiesen, wie Ihr es in der „CAUSA MOMBER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-momber/) finden könnt.

Jüngst brachte die AACHENER ZEITUNG vom 01. Mai 2018 zum Thema einen etwas umfangreicheren Artikel, den wir Euch nicht vorenthalten wollen. Aus diesem Grunde haben wir diesen nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.

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Dienstag, den 1. Mai 2018 * Nummer 101 * AUS ALLER WELT * Seite 5 ABCDE

Falscher Gutachter, fatale Folgen

Im Jahr 2010 wurde Marion Handschuh das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen. Grundlage dafür war ein Gutachten eines selbsternannten Diplom-Psychologen, der jetzt als Betrüger verurteilt wurde.

VON JÖRG ISRINGHAUS

Viersen. Es ist der Horror jeder alleinerziehenden Mutter: Sie bringt ihre Tochter in den Kindergarten, und als sie mittags zurück kommt, ist die Kleine weg. Abgeholt vom Vater auf Anweisung einer Familienrichterin. Marion Handschuh hat dies genau so erlebt, im Dezember 2010. Damals war ihre Tochter dreieinhalb Jahre alt, beide lebten in Bad Sobernheim in Rheinland-Pfalz, der Vater in Viersen. „Ich war völlig verzweifelt“, erzählt die 52-Jährige. „Mein Ex-Mann wollte sofort Unterhalt und Kindergeld, und es hieß: ´Du darfst das Kind nicht sehen´.“

Die Richterin hatte den Sorgerechtsstreit zugunsten des Vaters auf Grundlage eines psychologischen Gutachtens entschieden – verfasst aber nicht von einem Diplom-Psychologen, sondern von einem Betrüger, wie sich erst Jahre später herausstellte. Der Mann Andreas H., wurde im Februar 2018 vom Landgericht Bad Kreuznach zu drei Jahren Haft verurteilt. Für Marion Handschuh ist das zwar eine GEnugtuung, aber noch lange nicht das erhoffte Ziel: Ihre Tochter bleibt weiter beim Vater, das falsche Gutachten behält vorerst seine Gültigkeit.

Lediglich Heilpraktiker

„Im Urteil gegen Andreas H. wurde keine Aussage darüber gemacht, ob die von ihm erstellten Gutachten inhaltlich falsch sind“, erklärt Jörg Hampel, Richter am Landgericht Bad Kreuznach. Verurteilt wurde H. allein wegen Betrugs in 175 Fällen, weil sich der Heilpraktiker als Diplom-Psychologe ausgegeben und damit die Staatskasse um rund 800.000 Euro geschädigt hat. Tatsächlich seien die Gutachten sogar nicht zwangsläufig unrechtmäßig erstellt, weil H. als Heilpraktiker auch damit hätte beauftragt werden können, sagt Hampel. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn H. hat Revision eingelegt. Bestätigt der BGH die Einscgätzung der Bad Kreuznacher Richter, muss jedes Gutachten einzeln angefochten werden. „Dies ist kein Automatismus“, sagt Hampel. „Ein Sorgerechtsstreit, bei dem ein Kind einem Elternteil zugeschlagen wurde, kann aber Anlass für ein Wiederaufnahmeverfahren sein.“

Das Andreas H. überhaupt aufflog, ist zu einem guten Teil Marion Handschuh zu verdanken. Der Gutachter kam ihr von Anfang an komisch vor, das Erstgespräch führte H.s Partnerin, was sie nicht gedurft hätte. Auch sein Fazit schockierte Handschuh, weil es mit ihrer Realität nichts zu tun hatte.

„Er behauptete, ich sei paranoid, leide unter Wahnvorstellungen, sei drogenabhängig, nicht erziehungsfähig und habe disziplinarische Probleme.“ Als das zum Entzug des Sorgerechts führte, fing Handschuh an, über den angeblichen Diplom-Psychologen zu recherchieren.

Sie sei vielen Menschen dabei immer wieder auf die Nerven gegangen, sagte sie. Auf die Frage an das Bad Sobernheimer Amtsgericht, auf welcher Basis die Qualifikation des Gutachters geprüft werde, bekam sie die Antwort, dass dies auf der Basis der von ihm verfassten Gutachten geschehe.

Tatsächlich, sagt Richter Hampel, seien viele Familiengerichte froh, wenn sie einen Gutachter haben, denn das Angebot sei überschaubar. Zudem habe man es ´den Gutachten formal nicht angesehen, dass H. die Expertise dazu fehlte. „Die haben sich in Aufbau und Wortwahl nicht von anderen Gutachten unterschieden“, erklärt Hampel. Allerdings, räumte er ein, hätte das Gericht am Anfang einmal die Qualifikation von H. hinterfragen müssen. Hampel: „Das ist dann irgendwann ein Selbstläufer. Wenn man in eine Klinik geht, fragt man ja auch nicht nach der Approbation des Arztes.“

Im Falle von H. forderte schließlich eine Verwaltungsmitarbeiterin, angestachelt von Handschuh, H.s. Diplom ein. Dieser reichte eine plumpe Fälschung ein, und der Betrug kam ans Licht. Mehr als 500 Gutachten soll der falsche Diplom-Psychologe geschrieben haben, das Urteil bezieht sich auf 175 Fälle. Viele Betroffene werden sich damit nicht zufrieden geben, zumal wenn die falsche Expertise ausschlaggebend für ihre Niederlage vor Gericht gewesen ist.

Im Falle von Handschuh wurde das Gutachten des Betrügers H. zudem zwischenzeitlich für eine weiter richterliche Sorgerechts-Entscheidung zugunsten ihres Mannes herangezogen. Auf die Entscheidung des BGH will die 52-Jährige, die mittlerweile Wirtschaftsrecht studiert, nicht warten. Sie hat einen neuen Sorgerechtsantrag beim Amtsgericht Viersen gestellt.

Marion Handschuh will erreichen, dass bei der Erstellung von Gutachten und bei der Auswahl der Gutachter mehr Sorgfalt aufgewandt wird. Laut Richter Hampel sei man zwar, aufgerüttelt durch den Betrugsfall, vor Gericht in Familiensachen sensibler geworden und schaue genauer hin. Handschuh reicht das nicht aus. „Für die Gutachter ist man eine Art Forschungsobjekt“, sagt sie. „Aus meiner Sicht grenzt das an Körperverletzung.“

Dem letzten Satz haben wir als AK nichts hinzuzufügen!

Auf HOHER SEE und bei der JUSTIZ bist du halt in GOTTES HAND!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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