Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Herr Werner Schell, der Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell), hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die nachstehende Mitteilung darüber zukommen lassen, dass das PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK zum Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 18/1798) umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat. Die Stellungnahme fügen wir diesem Artikel zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme am Donnerstag, den 04. September 2014, aus technischen Gründen erst an. Die Stellungnahme halten wir als AK für treffend in der Sache und hervorragend formuliert.
Gerne haben wir diese heute mit zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de |
Neuss, 01. September 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Deutschen Bundestag liegt der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG) – Drucksache 18/1798) zur (weiteren) Beratung und Beschlussfassung vor (Initiative wird auch kurz als 1. Pflegestärkungsgesetz betitelt). Erneute Beratungen und die Beschlussfassung darüber sind für die nächste Zeit zu erwarten.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat heute, 01.09.2014, zu der o.a. Angelegenheit eine Stellungnahme abgegeben und als pdf-Datei dieser Zuschrift angefügt. Die Abgeordneten werden darin gebeten, diese Stellungnahme bei der Meinungsbildung bzw. Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sind dringend Verbesserungen am Gesetzentwurf erforderlich. In der jetzigen Form werden die neuen Regelungen die vielfach beklagten Pflegemängel nicht auflösen. Dies wird in der Stellungnahme näher ausgeführt.
Es wird gebeten, das Thema im Rahmen einer Berichterstattung aufzugreifen. Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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