Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unlängst berichteten wir über den für die Anfechter der Studentenwerks-Personalratswahlen 2012 in Aachen obsiegenden Beschluss, den diese beim Verwaltungsgericht in Aachen erreicht hatten. Ferner berichteten wir darüber, dass die Anfechter, nämlich die Kollegen Christian Wagemann und Norbert Pittel, sich zu der Veröffentlichung eines Flugblattes für die Studentenwerker gezwungen sahen: http://ak-gewerkschafter.com/2012/10/o4/informationsblatt-fur-die-beschaftigten-im-studentenwerk-aachen-a-o-r-und-gmbh/
Nunmehr liegt uns die Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) an den Rechtsanwalt der Anfechter vom 04.10.2012 vor, die beinhaltet, dass eine der unterlegenen Parteien, nämlich das Studentenwerk Aachen, in die Beschwerde gegangen ist. Die Beschwerde wird beim OVG unter dem Aktenzeichen: 1500/12 ej geführt.
Eine inhaltliche Begründung dieser Beschwerde liegt uns noch nicht vor. Sobald diese bei uns eingetroffen ist, kommen wird unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Sobald ein Termin zur mündlichen Verhandlung beim OVG in Münster gesetzt ist, werden wir diesen veröffentlichen und eine geschlossene Ausfahrt nach Münster organisieren.
Für den AK Manni Engelhardt-
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