Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist einmal eine EG-Richtlinie positiv für die Arbeitnehmer, dann wird sie in der Regel im Gesetzesverfahren des Deutschen Bundestages nur schleppend und/oder verwässert beschlossen.
So auch jüngst mit dem Gesetzesentwurf zur „Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften“, der gestern im Bundestag zur Diskussion stand. Hier sind im Entwurf ganz andere Fristen als die EG-Richtlinie vorschreibt, nämlich die Rückwirksamkeit ab 03. Dezember 2003 und nicht ab dem 01. Januar 2009. Hier stehen wir uneingeschränkt zur Forderung der Gewerkschaft Ver.di, und verlangen diesbezüglich die berechtigte Modifikation an dieser Stelle mit. Die diesbezügliche Pressemitteilung der Gewerkschaft Ver.di haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und zu Eurem besseren Verständnis nachstehend auf unsere Homepage gepostet. Viel Spaß wünschen wir Euch beim Lesen.
Mit kollegialen Grüßen für den
AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Pressemitteilungen
Öffentlicher Dienst
ver.di fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf für eingetragene Lebenspartnerschaften
29.06.2011
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert anlässlich der geplanten Verabschiedung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften“ am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag Nachbesserungen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen verpartnerte Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes erst ab dem 1. Januar 2009 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das widerspricht dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011. Der EuGH hat entschieden, dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert oder nicht.
ver.di hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Frist der EU-Richtlinie zu unzumutbaren Benachteiligungen der betroffenen Beschäftigten geführt hat. In Kenntnis der EuGH-Entscheidung dennoch ein Gesetz verabschieden zu wollen, das zu einer fortgesetzten unzulässigen Benachteiligung eingetragener Lebenspartner im Bundesbeamtenverhältnis führt, ist für ver.di unakzeptabel.
Die Koalition darf am morgigen Donnerstag das Recht nicht brechen: Die Anspruchsberechtigten eingetragenen Lebenspartner dürfen nicht in unzulässiger Weise weiterhin benachteiligt werden.
Falls der Bundestag die Nachbesserung des vorliegenden Gesetzentwurfes verweigert, prüft ver.di Möglichkeiten, auf dem Rechtsweg Ansprüche geltend zu machen.
Herausgeber:
Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
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Michael Kötzing
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