Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
schon lange ist sie überfällig, die Anhebung der Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz. Steigende Benzinpreise und steigende Preise im ÖPNV sowie bei der Deutschen Bahn fressen zusätzliche Löcher in die Geldbeutel der öffentlichen Beschäftigten. Nunmehr hat die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk NRW eine entsprechende Anpassung dieser Wegstreckenentschädigungen im Landes- und Bundesreiskostengesetz gefordert. Noch aus meiner aktiven dienstlichen Tätigkeit im Bereich des ö. D. kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass das dienstlich bedingte Reisen ein Verlustgeschäft für jede und jeden einzelne/n gewesen ist. Heute, bei gestiegenen Kosten, ist aus dem damaligen Verlustgeschäft ein unhaltbarer Zustand geworden, den es zu beseitigen gilt. Aus diesem Grunde schließt sich unser AK vorbehaltlos den diesbezüglichen Forderungen der Gewerkschaft Ver.di an. Wir haben sowohl den nachstehenden Artikel des Kollegen Michael Kötzing (Ver.di-Landesfachbereich: Bund & Länder) als auch das entsprechende Informationsflugblatt der Gewerkschaft Ver.di zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme hier mit auf unsere Homepage gepostet.
Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen und verbleibe mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Anhebung der Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW
NRW-Initiative zur Anhebung der Bundesreisekostengesetzes gefordert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in Nordrhein-Westfalen hat aktuell Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Innenminister Ralf Jäger angeschrieben und aufgefordert, die Wegstreckenentschädigung für die dienstliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge nach dem Landesreisekostengesetz den Realitäten anzupassen.
In dem Schreiben heißt es: „So steht überproportional gestiegenen Kosten für Kraftstoffe und den allgemeinen Unterhalt der Fahrzeuge eine seit Jahren unverändert gewährte Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 Euro/km gegenüber. Dies macht die dienstliche Nutzung privater KFZ mehr und mehr zu einem Minusgeschäft für die betroffenen Beschäftigten in den Kommunen und Dienststellen des Landes.“
Eine solche Gesetzesänderung mit Anhebung der KM-Pauschale bei Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für Dienstreisen würde überdies nicht zu einem geldwerten Vorteil führen, da diese Leistung eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen wäre, die nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei bleibt.
Darüber hinaus würde es die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sehr begrüßen, wenn sich die nordrhein- westfälische Landesregierung gegenüber der Bundesregierung für eine entsprechende Anpassung im Bundesreisekostengesetz einsetzen würde. Wir werden weiter informieren…
Weitere Informationen zum ver.di Fachbereich Bund und Länder in NRW, unseren Themen und Positionen findet ihr im Internet unter: www.nrw6.verdi.de
ver-di
Michael Kötzing
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesfachbereich Bund & Länder NRW
Karlstraße 123-127 | 40210 Düsseldorf