Urteil des BAG vom 24.02.2011 mit dem Az.: 2 AZR 636/09 / Kommentar zum Urteil aus WOLTERS KLUWERS RechtsNews

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 02.03.2011 haben wir meinen Kommentar zur Entscheidung des BAG vom 24.02.2011 mit dem Az.: 2 AZR 636/09 gepostet.

Mein Kommentar dazu ist wie folgt deklariert: „BAG hebt zweitinstanzliche Entscheidung auf Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen auf!“

Ich hielt die Entscheidung des BAG in meinem Kommentar, die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen, für salomonisch (http://ak-gewerkschafter.com/2011/03/02/bag-hebt-zweitinstanzliche-entscheidung-auf-kndigung-wegen-arbeitsverweigerung-aus-religisen-grnden-auf-urteil-des-bag-vom-24-02-2011-mit-dem-az-2-azr-63609/) !

Nunmehr ist zu diesem BAG-Urteil in Wolters Kluwer RECHTSNEWS eine Kurznachricht erschienen, dass es hierzu eine Anmerkung zu diesem Urteil von Rechtsanwältin Kristina Huke gibt, die original unter dem Titel: „Anmerkungen zum Urteil des BAG vom 24.02.2011, Az.: 2 AZR 636/09 (Kündigung wegen Glaubenskonflikt)“ in: BB 2011 Heft 48, 3004 – 3008 veröffentlicht wurde. Die Anmerkung ist höchst interessant. Ganz bewusst habe ich Euch diesbezüglich den nachstehenden Link posten lassen, der Euch nach dem Anklicken in den entsprechenden Beitrag der Wolter Kluwer RECHTSNEWS führt.

http://www.wkdis.de/aktuelles/anwaltswoche/232105/die-anforderungen-an-eine-kuendigung-wegen-eines-glaubenskonflikts-huke-zum-urteil-des-bag-vom-2011-02-24

Wünsche viel Spaß beim Lesen und würde mich freuen, weitere konstruktive (negative oder positive) Kommentare zu diesem Thema zuerhalten.

Mit kollegialen Grüßen
Manni Engelhardt –AK-Koordinator-

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