Liebe Kolleginnen und Kollegen,
jetzt hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuelle NEWSLETTER der Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)
erreicht. Es handelt sich sage und schreibe um NEWSLETTER Nummer 40/2016!!!
Im 1. Infoabschnitt teilt Kollege Thomé mit, dass der Sozialgerichtsbeschluss des Sozialgerichts Thüringen (http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/6B1D8B8B0AAF1449C125800900272B18/$File/Rehse%2015%20AS%205157%2014.2.Vorlage.pdf?OpenElement) wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bei den Hartz-IV-Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Erfreulich ist die Tatsache, so Kollege Thomé, dass der Verein TACHELES e.V. als solcher zu einem der fachkundigen Dritten bestellt worden ist.
Dazu gratulieren wir als AK sehr herzlich.
Sehr wichtig erscheint uns auch der Infoabschnitt 5., wo Harald auf seine Broschüre zum Existenzsicherungs- und Verfahrensrecht (http://www.lambertus.de/de/shop-details/existenzsicherungs-und-verfahrensrecht,1756.html) hinweist.
Der komplette Online-NEWSLETTER Nr. 40/2016 kann durch den Klick auf den nachstehenden Link bei TACHELES e. V.
in seiner Gänze aufgerufen und nachgelesen werden:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2116/ !
Wir haben diesen Beitrag nachstehend wieder auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung gepostet.
Dem Kollegen Thomé und das komplette TACHELES-TEAM wünschen wir einen GUTEN RUTSCH in das Jahr 2017 und alles erdenklich Gute für das gesamte NEUE JAHR!
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-