Pressemitteilung des Herrn Werner Schell (Vorstand des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk) vom 16.11.2015 zum PSG!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erhielten wir soeben seitens des Vorstandes des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERKES, nämlich des Herrn Werner Schell

http://www.wernerschell.de/images/IMG_2234.jpg

(http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell), die Pressemitteilung vom 16.11.2015, die wie folgt betitelt ist:

„Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich“.

Nachstehend haben wir Euch zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme diese Pressemitteilung in ihrer Gänze auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator

Werner Schells Pressemittteilung vom 16.11.2015:

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Bilder/Logo_ProPflege.PNG
www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Vorstand: Werner Schell – Harfe Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pressemitteilung vom 16.11.2015

Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich

Im Anschluss an die Pressemitteilung vom 03.11.2015 zum Neusser Pflegetreff
am 21.10.2015 teilt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege –
Selbsthilfenetzwerk, mit:

Dass der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erneut die Teilnahme am
Neusser Pflegetreff ermöglicht hat, ist eine großartige Geste der
Pflegeselbsthilfe gegenüber. Die Pflegetreffs sind nämlich nicht unbedingt
mit anderen Veranstaltungen mit Ministerbeteiligung vergleichbar, bei denen
möglicherweise überwiegend Nettigkeiten ausgetauscht werden. Hier geht es
immer um Themen, die auch sehr streitig diskutiert werden können.

Im Übrigen hat bisher wohl kein Gesundheitsminister so zügig und konsequent
eine Koalitionsvereinbarung umgesetzt, wie das bisher geschehen ist. Dies
kann und muss lobend herausgestellt werden. Die Zeitschrift „Die Schwester /
Der Pfleger, Die führende Fachzeitschrift für die Pflege, hat in der Ausgabe
10/2015 dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen umfänglichen
Beitrag gewidmet und getitelt: „Vom Quereinsteiger zum Macher“. Den in
diesem Beitrag gemachten Ausführungen darf man sich anschließen.

Allerdings sind nach diesen positiven Bekundungen auch einige weniger gute
Anmerkungen geboten:

Die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze – PSG – I und II) sieht nämlich
entgegen den vielseitigen Forderungen aus der Pflegewelt keine zusätzlichen
Pflegekräfte vor und setzt in der Heimversorgung allein auf zusätzliche
Betreuungskräfte. Das wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut
problematisiert.

Die diesbezüglichen Statements sind in einem Filmbeitrag (7,30 Minuten) bei
Youtube anschaubar unter:
https://youtu.be/qbyHRxX9ikk

Die gesamte Filmdokumentation des Pflegetreffs (rd. 2 Stunden) ist
anschaubar bei Youtube unter:
https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg

Ergänzende Beiträge im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (mit
Fotos) unter >

http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21326 .

Am 22.10.2015 wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von Pro
Pflege – Selbsthilfenetzwerk per E-Mail mitgeteilt:

„Ich wollte gestern die streitige Diskussion über den Pflegenotstand bzw.
den geplanten § 113c SGB XI nicht vertiefen. Aber es gibt anhaltende
Besorgnisse, dass die jetzigen Regelungen nicht reichen, um in naher Zukunft
eine befriedigende Auflösung des Pflegenotstandes zu erreichen. Die
Ergebnisse, die ggf. mit dem § 113c SGB XI zu erwarten sind, kommen zu spät.
Wenn Sie für die Zwischenzeit erwarten, dass mit den rahmenvertraglichen
Vereinbarungen (§ 75 SGB XI) weiter zu kommen sei, auch mit Blick auf den
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, muss dies m.E. präziser formuliert
werden. Die Ländergremien müssen durch den Bundesgesetzgeber deutlicher in
die Pflicht genommen werden, eine Pflege zu gewährleisten, die den
Anforderungen des § 11 SGB XI gerecht wird. Nahezu 10 Pflegestandards, die
auf hohem Niveau gute Pflege beschreiben, müssen umgesetzt werden. Und da
können keine Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI hilfreich sein. Diese können
gerne dazu kommen, sind aber bei der Pflege nicht wirklich hilfreich.

Ich bin jede Woche ohne Behörden- oder Politikerimage in Heimen unterwegs
und erhalte stets Botschaften aus den Einrichtungen, die mir aufzeigen, dass
die Pflegewelt nicht so ist, wie es Ihnen vielleicht die Heimträgerseite
oder andere Personen bei offiziellen Besuchen zu vermitteln suchen. Ich
kenne z.B. hier im Rhein-Kreis Neuss keine leitende Pflegekraft, die mir im
Vieraugengespräch nicht bestätigen würde, dass die Besetzung mit
Pflegekräften total unzureichend ist und die 87b-Kräfte zwar gerne genommen
werden, aber kein einziges pflegerisches Problem lösen.

Bezüglich der Entbürokratisierung und der Neuordnung der Berufsgesetze habe
ich überhaupt keine Entlastungserwartungen. Im Gegenteil: Soweit es zu
Umstellungen kommt, wird das auf Jahre zu Mehrbelastungen führen. Wie ich
gestern bemerkte, wird der neue Pflegebegriff für die praktische
Pflegetätigkeit Mehrarbeit bringen. In den Einrichtungen werden vorrangig
die schwerstpflegebedürftigen Menschen untergebracht. Und dann ist
umfänglich pflegerischer Sachverstand gefordert.

Ich rege an zu ermöglichen, dass all dies noch einmal kurzfristig in einem
Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (in Bonn) vorgetragen werden kann.
Dabei sollten Vertreter der Heimseite, aber auch Verbandsvertreter, z.B. DPR
bzw. DBfK, beteiligt werden.“

Am 28.10.2015 meldete sich der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unter
Bezugnahme auf die E-Mail-Zuschrift vom 22.10.2015 telefonisch bei Pro
Pflege – Selbsthilfenetzwerk. Dabei verdeutlichte der Minister, dass er im
Moment keinen weiteren Gesprächsbedarf sehe, da das PSG II als Gesetzentwurf
im Bundestag vorliege und dort seinen parlamentarischen Weg gehen müsse. Im
Übrigen verdeutlichte der Minister noch einmal seine politischen Absichten
und meinte, dass die Besorgnisse von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
unbegründet seien. Die Verbesserung der Personalausstattung in den
Pflegeeinrichtungen sei auf einem guten Weg. Für die nächsten Jahre seien
aber die Ländergremien weiter in der Verantwortung, für Festlegungen
einzutreten, die eine auskömmliche Pflegestellendotierung in den
Pflegeeinrichtungen ermögliche. Erst wenn später die wissenschaftlichen
Grundlagen im neu geplanten § 113c SGB XI greifen würden, sei die Rechtslage
geändert. Hermann Gröhe führte im Übrigen aus, dass die Aktivitäten von Pro
Pflege – Selbsthilfenetzwerk große Beachtung und Anerkennung fänden und
nicht erfolglos seien.

Zu diesen Gesprächshinweisen finden sich ergänzende Anmerkungen in einer
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort ist zur
Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ausgeführt:

Die fachlichen Grundlagen der Arbeit in der Pflege und die Erarbeitung neuer
Konzepte in den Einrichtungen werden verbessert bzw. gestärkt. Der neue
Pflegebedürftigkeitsbegriff muss zum Anlass genommen werden, die
Personalausstattung zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. Sowohl die
Verantwortlichen auf Landesebene als auch die Pflegeeinrichtungen vor Ort
sind hier gefordert. Zudem wird die Pflege – Selbstverwaltung erstmals
gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes
Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.

Quelle:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze.html

Weil es aufgrund der beschriebenen Situation seitens des Bundes für die
nächsten Jahre keine Initiative für mehr Pflegekräfte in den
Pflegeeinrichtungen geben wird, muss sich die Zielrichtung der Forderungen
von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bezüglich der Pflegestellenverbesserung
ändern.

Tatsächlich haben ja z.Zt. die zuständigen Ländergremien die Möglichkeit,
über die entsprechenden Vereinbarungen die Stellenschlüssel deutlich
anzuheben. Das gestaltet sich schwierig, weil die Kostenträger mit am
Verhandlungstisch sitzen. Und das ist eigentlich ungeheuerlich. An den
Verhandlungstisch gehören streng genommen diejenigen, die sich mit guter
Pflege auskennen und deren Interesse vorrangig darin besteht, eine
angemessene bzw. optimale Pflege (nach § 11 SGB XI) gewährleistet zu sehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daraufhin zunächst mit Zuschrift vom
28.10.2015 beim Pflegeministerium NRW nachgefragt, ob und ggf. inwieweit in
NRW die entsprechenden Gremien kurzfristig zu neuen Verhandlungen betr.
Stellenschlüssel in Bewegung gesetzt werden können und welche Möglichkeiten
das Pflegeministerium sieht, die Personalnot in den Pflegeeinrichtungen auf
der gesamten Länderebene aufzulösen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk möchte JETZT ganz schnell veranlasst sehen,
sozusagen in Ergänzung von PSG I und II, das Weiteres vereinbart wird. – Es
kann und darf nicht sein, dass die allseits für notwendig erachtete
Stellenvermehrung in den Heimen an den föderalen Zuständigkeiten scheitert.

Ganz allgemein ergibt sich zum Pflegenotstand und den insoweit gegebenen
Handlungserfordernissen:

Die demografische Entwicklung, d.h. die Veränderungen in der Gesellschaft,
älter, bunter und jünger, erfordern große Reformanstrengungen, und zwar in
allen Systembereichen, die Krankenhausversorgung einbezogen.

Die Große Koalition von Union und SPD (GroKo) hat folgerichtig 2013 für eine
Pflegereform Vereinbarungen getroffen. Um gezielt auf diese Reform
einzuwirken, wurde beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 zum Thema
diskutiert und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein umfangreiches
Statement übergeben. Darin wurden Schwerpunkte genannt, die bei einer Reform
Berücksichtigung finden sollten. Vor allem wurde ein
Personalbemessungssystem und darauf basierend deutlich mehr Pflegepersonal
gefordert. Es wurde ausgeführt, dass allein Betreuungskräfte, auch in
größerer Zahl, die Pflegemängel nicht werden auflösen können.

Das Statement ist nachlesbar unter folgender Adresse:

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/pressemitteilungen.php

Es wurde daraufhin die Möglichkeit eröffnet, die entsprechenden Vorschläge
am 08.07.2014 im Bundesgesundheitsministerium in Bonn – und zwar in
Begleitung von Frau Andrea Albrecht, Pflegedirektorin im Lukaskrankenhaus
Neuss – nochmals näher zu erläutern.

Mit einer Briefzuschrift vom 01.09.2014 hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
dann noch einmal alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) über die
Aspekte einer guten Pflegereform informiert und entsprechende Folgerungen
erbeten.

Die hiesigen Bemühungen blieben letztlich hinsichtlich einer sofortigen
Auflösung des Pflegenotstandes erfolglos. Denn das PSG I wurde am 17.10.2014
– ohne mehr Pflegepersonal vorzusehen – beschlossen. Das PSG I sieht zwar
eine Reihe von Leistungsverbesserungen (auch hinsichtlich der
Betreuungskräfte) vor, aber das zusätzlich geforderte Pflegepersonal fand
keine Berücksichtigung. – Dies wurde und wird als Schritt in Richtung
„Billigpflege“ beschrieben.

Am 07.11.2014 wurde in einer Pressemitteilung von Pro Pflege –
Selbsthilfenetz erklärt: „Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter
den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück.“

Danach wurde in zahlreichen Statements auf die fortbestehenden
Erfordernisse, mehr Pflegepersonal in die Einrichtungen zu bringen,
aufmerksam gemacht.

Der am 12.08.2015 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines PSG II
enttäuschte erneut. Konkrete Maßnahmen, die eine schnelle Auflösung des
Pflegenotstandes bewirken könnten, wurden nicht vorgesehen.

Das PSG II berücksichtigt aber dennoch die von hier seit Jahren
beschriebenen Mängel im Pflegesystem. Denn es ist ein § 113c SGB XI
vorgesehen, der auf die Gestaltung eines Personalbemessungssystems bis zum
Jahr 2020 abzielt. Danach soll dann wohl eine – wie auch immer gedachte –
Umsetzung beginnen.

Dies ist aber mit Blick auf die aktuell bestehende Pflegenot nicht wirklich
hilfreich. Denn der Pflegenotstand muss JETZT, d.h. umgehend, angegangen
bzw. aufgelöst werden.

Es sollten daher zusätzliche Finanzquellen erschlossen werden, um vor allem
eine gute Pflege der schwerstpflegebedürftigen Menschen in den Heimen zu
gewährleisten. Den stationären Pflegeeinrichtungen muss die Möglichkeit
eröffnet werden, eine fachlich gute Versorgung sicher zu stellen. Dazu
bedarf es einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften. Diese ausreichende
Zahl von Pflegekräften kann aber nach den augenblicklichen
Rechtsverhältnissen nicht vorgesehen werden, weil die Stellenschlüssel in
den Heimen auf einer gesetzlichen Grundlage vereinbart worden sind, die den
fachpflegerischen Bedarf unter keinen Umständen garantieren können. Daher
ist – weiterhin – zu fordern, dass der Bund oder vorübergehend die
entsprechenden Ländergremien Voraussetzungen schaffen, genügend Fachpersonal
in den Pflegeeinrichtungen anstellen zu können. Das „Schwarze-Peter-Spiel“
zwischen Bund und Ländern, sich insoweit gegenseitig die Verantwortung
zuzuschieben, muss beendet werden.

Welche Verwerfungen die vermehrte Anstellung von ungelernten Kräften bzw.
gering qualifizierten Betreuungskräften in den Pflegeeinrichtungen nach sich
ziehen kann, ist einem aktuellen Schriftwechsel entnommen. Danach wurde die
Unterschreitung der Fachkraftquote mit folgenden Erwägungen hingenommen:

„Die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von
ungelernten Mitarbeitern ohne pflegerische Ausbildung ist durch
Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet. Die Personaleinsatzplanung
ist mit Blick auf den Versorgungs- und Pflegebedarf der Bewohner adäquat“

Pflege erfordert in den Einrichtungen weitgehend pflegewissenschaftliche
Kenntnisse und Fähigkeiten. Dieses pflegewissenschaftliche Prinzip muss in
der Pflege stärker zur Geltung kommen. Pflegen kann eben nicht jeder!
Näheres in § 11 SGB XI:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die
Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem
allgemein anerkannten Stand medizinisch – pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt
und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege
unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Im Übrigen: Entbürokratisierung und Neugestaltung der Pflegeberufsgesetze
sind für sich genommen nicht geeignet, den gravierenden Mangel an
Pflegekräften aufzulösen. Die seit Jahren beklagten Pflegemängel zeigen auf,
wo nachgebessert werden muss, z.B.:

– Medizinischen Versorgung einschließlich Medikation (Polypharmazie),

– Schmerzmanagement in der Pflege,

– Dekubitusprophylaxe (ein neuer Pflegestandard, für 2016 geplant, wird
sich mit der Versorgung chronischer Wunden befassen),

– Fixierungen einschließlich der Verwendung von Psychopharmaka (als
FEM),

– Mobilisation und Sturzprophylaxe,

– Mangelernährung und Flüssigkeitsversorgung einschließlich Förderung
der oralen Ernährung,

– Förderung der Harnkontinenz in der Pflege,

– Gewährleistung hygienischer Standards,

– Vermeidung von Krankenhausaufenthalten in bestimmten Krisensituationen
(„beizeiten begleiten“ …),

– Sterbebegleitung mit hospizlichen Strukturen (gutes Sterben),

– fachliche Betreuung von Demenzkranken,

– Aufsicht und Anleitung weiterer Mitarbeiter.

Die Neuordnung des Pflegebegriffs zu Gunsten der Demenzkranken wird übrigens
die bekannten Probleme auch nicht auflösen helfen. Der Personalbedarf wird
eher zunehmen!

Dies hat auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann,
beim Pflegetreff am 14.04.2015 so gesehen. Nach seiner Ansicht, ist der neue
Pflegebegriff ohne mehr Pflegepersonal nicht umsetzbar.

Ergänzend einige Zahlenangaben, die am 11.09.2015 in einer Livesendung des
Deutschlandfunks vorgestellt wurden. Sie zeigen pauschaliert auf, wo es in
Deutschland hapert:

Auf 100 zu pflegende Personen über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in
der Langzeitpflege

· in Schweden 33,2 Vollzeitstellen,

· in Norwegen 22,

· in den Niederlanden 19,

· in der Schweiz 16,5 und

· in Deutschland lediglich 11,2.

Quelle: Zeitschrift „change“, Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013
(Seite 46). Titel der Ausgabe „Pflege – Ganz nah bei den Menschen – Große
Herausforderungen und neue Wege in der Pflege“.

Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem
Pflegenotstand sprechen müssen. … Und dieser Pflegenotstand muss
schnellstens aufgelöst werden. Die politischen Entscheidungsträger sind
gefordert – JETZT!

Werner Schell

Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

+++

Aktueller Text bei Facebook:

Pflegewirtschaft: Steigende Kosten und knappe Ressourcen >
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21344&p=89000#p890
„RWI schätzt – Kostenlawine durch
Gröhe-Reformen droht“ (Ärzte Zeitung, 09.11.2015). – Mit dieser Einschätzung
liegt das RWI wohl nicht ganz daneben. Die GroKo gibt – alle Politikfelder
eingeschlossen – zuviel Geld an der falschen Stelle aus!

Quelle: https://www.facebook.com/werner.schell.7

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