Heute veröffentlichen wir den 14. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 14. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 14/12024 vom 05.05.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. BSG Urteil zur Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II
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Im meinem letzten Newsletter habe ich das Urteil des BSG vom 14. Dez. 2023 – B4 AS 4/23 R anhand des vom BSG veröffentlichten Terminsbericht aufgegriffen. Das BSG hatte klargestellt, dass die Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten des § 67 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II im gesamten Zeitraum aller Bewilligungsabschnitte, die zwischen 03/2020 bis 12/2022 begonnen haben, anzuwenden ist. Im NL habe ich die Anwendungsfälle skizziert, hier nachzulesen: https://t1p.de/myis2
Dazu veröffentliche ich jetzt auch das BSG Urteil im Volltext, das gibt es hier: https://t1p.de/n4ruz

2. Bezahlkarte für bzw. gegen Geflüchtete, Ideen für Argumente dagegen und die Position einzelner Rechtsaußen MdB’s der CDU
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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine meiner Meinung nach sehr gute Argumentation gegen Bezahlkarten für Geflüchtete entworfen.
„Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleichbehandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“
Mit der Bezahlkarte droht jedoch genau das Gegenteil: Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.“ Hier nachzulesen: https://t1p.de/4l3ba

Vergleichbare Erklärungen über „sichere Häfen“ bis hin zu Geflüchteten vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen sind in einer Vielzahl von Kommunen/Kreisen ergangen. Jetzt haben die Kommunen und Kreise die Entscheidung, ob sie Bezahlkarten für Geflüchtete einsetzen. Wenn vergangene kommunale Beschlüsse auch nur noch einen Wert besitzen, muss die Entscheidung heißen, wir führen keine Bezahlkarten, da diese nur auf Diskriminierung, Ausgrenzung und Abschreckung abstellen.

Nichts anderes war zu erwarten. Einzelne Angeordnete der CDU, besonders MdB  Maximilian Mörseburg, wünschen sich auch schon Bezahlkarten gegen Bürgergeldbeziehende. MdB Mörseburg fordert immer wieder die Einführung von Bezahlkarten für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld – mit dem Ziel, Druck insbesondere auf „Totalverweigerer“ auszuüben. Denn „das Sozialsystem ist nicht dafür gedacht, es sich dort gemütlich zu machen“, so Mörseburg.

Bemerkung dazu: Bezahlkarten sind immer Diskriminierung und Schikane für deren Adressaten. Sie führen nur zur Ausgrenzung aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt, eine nachhaltige Integration lässt sich damit nicht erreichen und sie dürften rechts- und verfassungswidrig sein. Diese Diskussion ist auch Ausdruck davon wie in der Union rechtspopulistische Politik praktisch wird.
Hier ein Beispiel für die Ergüsse des CDU Rechtsaußen Mörseburg: https://t1p.de/7xu9h   

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an haushagar@guterhirte.de

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3. Positionen zur „neuen Grundsicherung“ der CDU und dem „Zwölf-Punkt-Plan“ der FDP / Verfassungswidrige Vorschläge und Abriss des Sozialstaats
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Zu den CDU- Plänern mit der „neuen Grundsicherung“ positioniert sich Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sehr klar: „Was die CDU vorschlägt, ist schlicht verfassungswidrig“. Hier nachzulesen: https://t1p.de/w3p49

Der Chef des DIW Marcel Fratzscher nimmt auch kein Blatt vor den Mund im Bezug auf den Zwölf-Punkte-Plan der FDP: „um Wirtschaftspolitik geht es im Grunde nicht, sondern eher um den Abriss des Sozialstaats“, vielmehr sollen damit „soziale Leistungen gekürzt und die Beziehenden stigmatisiert werden“.

Die Stellungnahme von Marcel Fratzscher ist hier nachzulesen: https://t1p.de/z1u4g

4. Stefan Sell untersucht die Folgen der Erhöhung des Mindestlohns
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Prof. Stefan Sell hat die Folgen der Erhöhung des Mindestlohn untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sich spürbar verringert hat und das dadurch der Niedriglohnsektor geschrumpft ist.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/isbjp
Gleichzeitig fordern Grüne und Verdi den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben und eine Reform der Kommission durchzuführen, dazu ein Überblick: https://t1p.de/dm237

5. SG Leipzig: Menschenwürdiges Leben ist nicht in Obdachlosenunterkunft sicherzustellen, daher hat JC Hostelkosten zu übernehmen
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Das SG Leipzig verurteil das JC Leipzig mit Beschluss vom 07.03.2024- S 9 AS 1774/23 ER zur Übernahme von Kosten für Hostelunterbringung für ein wohnungsloses Pärchen. Das SG führt aus, es ist nicht von vorneherein auf die Möglichkeit in einer Obdachlosen- oder Gemeinschaftsunterkunft zu verweisen. Aus diesem Grunde sind auch höhere Unterkunftskosten als die Mietobergrenze zu übernehmen.
Die Entscheidung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/zkt0i

Bemerkung: Es handelt sich zwar „nur“ um eine Entscheidung in erster Instanz, sie macht aber klar, dass die regelmäßige Ablehnung von Hostel- oder Hotelkosten rechtswidrig ist und dass obdachlose Menschen sich nicht ausschließlich auf Obdachlosen- oder Gemeinschaftsunterkünfte verweisen lassen müssen.

6. Neue Anwendungshinweise für Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht / April 2024
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Das BMI hat neue Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts herausgegeben. Dieses Recht richtet sich an Menschen, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft geworden sind.

Die Verantwortung, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen, liegt bei den Betroffenen. Dennoch sollen Anreize gesetzt und Unterstützung gewährt werden, um ein Bleiberecht nach einem 18-monatigen Aufenthalt zu erreichen.

Die Ausländerbehörden sind angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.

Eine Übersicht und der Anwendungshinweis hier: https://t1p.de/w3t5d


7. Der Paritätische für Verbot der AfD
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Mit einem Appell, die Bedrohung durch die „Alternative für Deutschland“ (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. …
Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen („Own Voices“) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten „Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen – insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung“, heißt es in dem Appell.

Mehr hier: https://t1p.de/31luy

Bemerkung dazu: die Entscheidung des Pari ist richtig und notwendig. Die Gefahr ist real! Die Gesellschaft ist am autoritären Kipppunkt. Die AfD gehört verboten, damit sie genau nicht die Gesellschaft und Demokratie zerstören kann.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-14-2024-vom-05-05-2024.html !

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Die MLPD informiert: „MLPD-Spitzenkandidatin zu den Europawahlen gegen israelische Offensive auf Rafah!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die Pressemitteilung der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) zu der MLPD Spitzenkandidatin zur Europawahl erhalten, die sich gegen die israelische Offensive auf Rafah stellt.

Diese Pressemitteilung haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnis auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 7. Mai 2024

Entschiedener Protest gegen die Israelische Offensive auf Rafah!

Stoppt Völkermord und Umweltverbrechen, jetzt!

Stärkt die säkulare und demokratische Bewegung im palästinensischen Befreiungskampf mit einer sozialistischen Perspektive!

Monika Gärtner-Engel, Spitzenkandidatin der Internationalistischen Liste/ MLPD zu den Europawahlen, protestiert entschieden gegen die Bombardierung und die begonnene Bodenoffensive der israelischen Armee gegen Rafah.

Sie führt aus: „Am gestrigen 6. Mai wurde in Israel völlig zurecht der 6 Millionen Juden gedacht, die der deutsche Hitlerfaschismus in der Shoah ermordet hat. Ist es nicht der Gipfel des Zynismus, wenn die israelische Regierung am gleichen Tag den Völkermord in Gaza weiter eskaliert? Nie wieder so etwas zuzulassen – das muss die entscheidende Lehre aus der deutschen Geschichte sein!“

Gestern hatte die Hamas einem Abkommen zum sofortigen Waffenstillstand und Freilassung von Geiseln zugestimmt. Die Menschen in Gaza jubelten in der Hoffnung auf Frieden. Kurz danach fielen die ersten Bomben. Netanjahus Verweigerung der Zustimmung zu dem von Ägypten und Katar vorgelegten Abkommen belegt nur, dass Israel nicht Frieden, sondern Krieg will! Aggressiv vertritt es seine imperialistischen Interessen und geht sogar über die taktischen Bedenken der USA oder der EU hinweg.

Monika Gärtner-Engel, die auch Mitautorin des Buches »Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen!« ist, prangert auch die Umweltverbrechen dieses Krieges an: »Die ganze Infrastruktur des Lebens der Massen in Gaza wird dem Erdboden gleich gemacht: einem vergifteten, verseuchten, verödeten Erdboden, auf dem keinerlei medizinische Hilfeleistungen, Trinkwasser, Nahrung oder eine gesunde natürliche Umwelt mehr existieren bzw. gedeihen können.«

All diese Verbrechen an Mensch und Natur, so Gärtner-Engel weiter, geschehen nicht nur mit Duldung, sondern mit einer heuchlerischen »uneingeschränkten Solidarität« der deutschen Bundesregierung.

Gärtner-Engel fordert:

  • Sofortige Einstellung sämtlicher Waffenlieferungen, finanzieller Hilfe und propagandistischer Unterstützung der israelischen Regierung durch die Bundesregierung!

  • Unterstützung der demokratischen Volksbewegung in Israel gegen die Netanjahu-Regierung und für die sofortige Beendigung der Geiselhaft zahlreicher Zivilisten durch die faschistische Hamas!

Das Fazit von Gärtner-Engel, die auch Hauptkoordinatorin der revolutionären Weltorganisation ICOR ist, lautet:

»Die Revolutionärinnen und Revolutionäre der Welt fördern in ihrer Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf besonders die demokratische und säkulare Strömung und eine sozialistische Perspektive. Dann wird die einfache Leitlinie aus dem Solidaritätslied von Bertolt Brecht Wirklichkeit: Reden erst die Völker selber, werden sie schnell einig sein!«

MLPD  Member of ICOR Zentralkomitee Schmalhorststraße 1c45899 Gelsenkirchen Impresseum: https://www.mlpd.de/impressum

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Die Gewerkschaft NGG kündigt Tarifverträge in der Süßwarenindustrie und fordert mindestens 360 Euro für alle!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wit zur Kenntnis genommen, dass die Gewerkschaft NGG (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/ngg/) die Tarifverträge in der Süßwarenindustrie gekündigt hat.

Sie fordert mindestens 360 Euro mehr für alle.

Süßwarenindustrie NGG kündigt Tarifverträge und fordert „mindestens 360 Euro für alle!“

Hamburg, 7. Mai 2024

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die regionalen Tarifverträge für die Süßwarenindustrie gekündigt und den Bundesverband der Süßwarenindustrie (BDSI) zu bundesweit einheitlichen Tarifverhandlungen aufgefordert. Dazu erklärt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Von den hohen Preisen – insbesondere für Lebensmittel – sind die Beschäftigten überall in Deutschland betroffen. Wir fordern bundesweit einheitlich ein Lohnplus von 9,9 Prozent, mindestens aber 360 Euro mehr pro Monat. Die Süßwarenbranche konnte im Handel teils deutliche Preissteigerungen durchsetzen und hat die Produktionsmengen gesteigert. Auch, um im Vergleich mit anderen Branchen im Kampf um Arbeits- und Fachkräfte aufzuholen, muss die Branche bei den Löhnen deutlich nachbessern.“  

Die Länder-Tarifkommissionen* aus Beschäftigten der deutschen Süßwarenindustrie haben folgende einheitliche Forderungen an die Arbeitgeber aufgestellt:  

  • Erhöhung der Entgelte um 9,9%, mindestens jedoch um 360 EUR pro Monat 
  • Anschlusstarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten 
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 190 EUR pro Ausbildungsjahr 

*Hintergrund:  

  • In den Betrieben der deutschen Süßwarenindustrie arbeiten rund 60.000 Beschäftigte. Die Süßwarenindustrie ist in die folgenden neun Tarifgebiete unterteilt: Hamburg / Schleswig-Holstein, Niedersachsen / Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz / Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Ost, Berlin-West.  
  • Die Tarifverträge für diese Tarifgebiete wurden in der Vergangenheit unabhängig voneinander und dezentral zwischen der Gewerkschaft NGG und dem Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) abgeschlossen. Im vergangenen Jahr wurde dann erstmals seit 2007 nicht regional, sondern  bundesweit einheitlich über einen Tarifabschluss verhandelt (mehr Infos zum Tarifabschluss: NGG-Pressemitteilung vom 22. Juni 2023).

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der NGG lesen.

> https://www.ngg.net/presse/pressemitteilungen/2024/ngg-kuendigt-tarifvertraege-und-fordert-mindestens-360-euro-fuer-alle/ !

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Auch diese Tarifrunde werden wir als AK begleiten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell hat uns seinen 1. NEWSLETTER des Monats Mai im Jahr 2024 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns einen weiteren NEWSLETTER aus 2024 im Monat  Mai des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

06.05.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

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  • Gesundheitsreport 2024 der AOK Rheinland/Hamburg: Bei chronischen Erkrankungen gibt es große Versorgungsunterschiede. … Wie gelingt es, unerwünschte Folgen einer chronischen Erkrankung zu vermeiden? Wie ist die Versorgungssituation in den Städten und Gemeinden des Rheinlands und in Hamburg? Antworten darauf gibt der Gesundheitsreport 2024 der AOK Rheinland/Hamburg. Neben dem Schwerpunktthema chronische Erkrankungen widmet sich der Report auch der ambulanten Notfallversorgung, der Krankenhausplanung und der Polypharmazie. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1080 – Es wird erneut deutlich, dass ein gesunder Lebensstil zur Vermeidung von Krankheiten (und Pflege) hilfreich sein kann. Das Immunsystem wird gestärkt und einige Krankheiten, wie z.B. Herz-Kreislaufkrankheiten, Diabetes-Typ2, Krebs und Demenz, können vermieden werden; zumindest aber deutlich hinausgezögert werden. Möglich ist auch, dass sich eingetretene Gesundheitsstörungen ganz oder teilweise zurückbilden!  … Weitere Informationen >  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=2426#p2426

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  • KLIMAGERECHTIGKEIT >>> Die Bewältigung des Klimawandels wirft schwerwiegende Fragen nach Gerechtigkeit und Verantwortung auf. Der Deutsche Ethikrat hat im März 2024 in einer Stellungnahme ein Gerechtigkeitskonzept präsentiert: Es zielt darauf ab, die Verteilung von Lasten und Pflichten so zu gestalten, dass die Mindestvoraussetzungen für ein gutes, gelingendes Leben jetzt und in Zukunft erfüllt sind. Darauf aufbauend befasst sich der Ethikrat mit Schlüsselfragen zur Verantwortung im Klimawandel und formuliert Empfehlungen. . Siehe dazu >>>  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=1078

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  • Das Deutsche Schulbarometer informiert über die aktuelle Situation an Schulen in Deutschland: Ein Drittel der Lehrkräfte sieht Schülerverhalten als größte Herausforderung. Jeder vierte Lehrer denkt ans Aufhören! – Ein alarmierendes Signal. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=1074   

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  • Der Rhein-Kreis Neuss macht sich für die bundesweite Verbreitung der Kinder- und Jugendhilfe-App „Between the Lines“ stark. Bei dem Anbieter, einem Verein gleichen Namens, handelt es sich um eine Non-Profit-Organisation, deren Ziel es ist, Jugendlichen in persönlichen Problemsituationen kostenfrei unkomplizierte Hilfsangebote bei psychischen Problemen zu vermitteln. Jetzt wurde die neue Version der App gelauncht…. > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=1081  

In der Freundschaft zählen nicht Alter,

weder Rang noch Verwandtschaft und Beziehung

Wer einen Freund sucht, sucht den Charakter.

Mengzi (konfuzianischer Philosoph, Demokrat und

wandernder politischer Ratgeber – um 370 – 290 v. Chr.)

 

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Wenn Sie nicht mehr informiert werden möchten, wird um entsprechende Nachricht gebeten.

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611

2024 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=960

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Das NETZWERK GERECHTER WELTHANDEL informiert mit seinem MAI-NEWSLETTER 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einen weiteren NEWSLETTER des NETWERKS GERECHTER WELTHANDEL (http://ak-gewerkschafter.com/?s=netzwerk+gerechter+welthandel) erhalten.

Diesen NEWSLETTER haben wir für Euch nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Das NETZWERK GERECHTER WELTHANDEL informiert:

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

Die europäischen Handels- und Investitionsabkommen stehen immer noch nicht im Einklang mit den EU-Zielen zum Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung. Die Handelspolitik und der Europäische Green Deal stehen in krassem Widerspruch zueinander. Das muss sich ändern. Menschen und Umwelt müssen vor kurzfristigen Profitinteressen stehen. Dafür muss das nächste EU-Parlament für einen grundlegenden Wandel in der Handelspolitik eintreten.

Fordern Sie Ihre Kandidat:innen für das EU-Parlament auf, in Zukunft eine EU-Handelspolitik zu unterstützen, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird und Klima- und Umweltschutz sowie Menschenrechten Vorrang gibt.

Dazu müssen diese nur zusichern, sich in der kommenden Legislaturperiode für fünf zentrale Ziele einzusetzen (siehe Wahlversprechen).

Senden Sie Ihren Kandidat:innen eine Mail und fordern Sie sie auf, sich für eine neue EU-Handelspolitik einzusetzen,damit wir in den nächsten fünf Jahre eine bessere Chance haben, giftige Handelsabkommen zu stoppen und eine global gerechte, klima- und umweltfreundliche Handelspolitik voranzubringen, die die Menschen- und Arbeitnehmer:innenrechte respektiert, die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen fördert und den Tierschutz unterstützt.
Jetzt den Kandidatinen und Kandidaten schreiben!
 

Eine gemeinsame Aktion von:

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Wir rufen als AK zur Teilnahme an der Kundgebung „Gute Nachbarschaft mit Russland“ am 09. Mai 2024 auf!

In diesem Jahr fällt der Tag der Karlspreisverleihung auf den 9.Mai, an dem Russland dem Sieg im Großen Vaterländischen Krieg gedenkt. – Als am Abend des 8. Mai 1945 die Kapitulation der deutschen Wehrmacht unterzeichnet wurde, war in Moskau schon 9.Mai. – Aus diesem Grund veranstaltet die Aachener Bürgerinitiative ‚Gute Nachbarschaft mit Russland‘ – unterstützt vom Aachener Bündnis ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen!‘ – eine Kundgebung zum Thema: „Gute Nachbarschaft mit Russland“, und zwar ab 11 Uhr im Hof (Nähe Rathaus, wo der Karlspreis verliehen wird).

(Foto aus https://www.dw.com/de/8-mai-1945-totale-niederlage-oder-tag-der-befreiung/a-53290295)

Wir möchten, dass diese Veranstaltung ein deutliches Zeichen gegen die z.Zt. in Deutschland sehr virulente Russophobie wird. Wir wollen (wieder) deutlich machen, dass Friede in Europa nur mit und nicht gegen Russland erreichbar ist! Näheres in Kürze!

Aachener Bündnis ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen’:

Aachener für eine menschliche Zukunft, Arbeitskreis Gewerkschafter/Innen Aachen, Freie Linke Aachen, Friedensinitiative Querdenken 241 Aachen

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Das FRIEDENSBÜNDNIS NRW ruft für den 08. Mai 2024 in Moers zu Aktionen gegen den Besuch der FDP Abgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf!

Liebe Friedensfreund/Innen,                                        

die Bürgerrechts- und Friedensbewegung „Montags in Moers“ ruft in Zusammenarbeit mit dem Friedensbündnis NRW für Mittwoch den 8. Mai 2024, um 16:00 Uhr, zu einer Kundgebung auf dem Altmarkt in Moers mit anschließender Demonstration auf. Der Protest richtet sich gegen den Besuch der FDP Abgeordneten und Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Rahmen des Europawahlkampfes der FDP am gleichen Tag in der Stadt.

Die Veranstalter halten es geradezu für provokativ, dass eine „mit Kriegsrhetorik überladene Politikerin nach Moers“ kommt und sich selbst „als todbringendes Kampfflugzeug, EUROFIGHTER, betitelt“. Wir halten es darüber hinaus für geschichtsvergessen, dass dieser Besuch gerade am 8.Mai stattfindet. Der 8.Mai steht für den Tag der Befreiung vom Faschismus. Zu dieser Befreiung hat gerade die Sowjetunion, und damit Russland, mit mehr als 27 Mio. Opfern beigetragen. Frau Strack-Zimmermann, die nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Köln auch als „Kriegstreiberin“ bezeichnet werden darf, tut alles dafür, dass deutsche Waffen wieder gegen Russland eingesetzt werden. Dagegen ist schärfster Protest angesagt.

Als Redner sind auf der Kundgebung Reiner Braun (international peace buerau) und Michael Aggelidis (Partei Die Basis) angesagt.

Wir sehen uns in Moers !

Jürgen Schütte

@friedensbuendnisnrw

 
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Kollege Udo Buchholz informiert: Sonntag – Tschernobyl-Mahnwache vor der Urananreicherungsanlage Gronau / Heute Protest gegen RWE!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir seitens des Kollegen Udo Buchholz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz) eine Pressemitteilung  Pressemitteilung des
Arbeitskreises Umwelt (AKU) Gronau zur Tschernobyl-Mahnwache am Sonntag(5.5.24) vor der Urananreicherungsanlage in Gronau erhalten.

Wir haben diese nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Das linke Eigenbild zeigt Kollegen Udo Buchholz.)

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Kollege Udo Buchholz informiert für die GAL:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Aussendung erhalten Sie eine Pressemitteilung des
Arbeitskreises Umwelt (AKU) Gronau zur Tschernobyl-Mahnwache am Sonntag
(5.5.24) vor der Urananreicherungsanlage in Gronau, 13.30 Uhr. Zudem
weisen wir auf die heutigen (3.5.24) Proteste gegen die
RWE-Hauptversammlung hin. RWE ist u. a. maßgeblich an dem Urenco-Konzern
beteiligt, der auch die Urananreicherungsanagen in Gronau und Amelo (NL)
betreibt. Mehr dazu unter

https://www.kritischeaktionaere.de/rwe/rwe-wegen-zahlreicher-risiken-muss-dividende-senken/

Mit freundlichen Grüßen

– für den AKU Gronau – Udo Buchholz

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Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau

Mitglied im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Kontakt: Udo Buchholz (AKU Gronau / BBU), Tel. 02562-23125

Pressemitteilung, 03.05.2024

Sonntag (5.5..2024): Tschernobyl-Mahnwache an der Gronauer
Urananreicherungsanlage

Am Sonntag (5. Mai 2024) findet an der bundesweit einzigen
Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau (NRW) eine Mahnwache statt.
Anlass ist der 38. Jahrestag der Atomkatastrophe in Tschernobyl (Ukraine,
26. April 1986). Mit der Mahnwache wird an die Gefahren der
Atomenergienutzung erinnert und die Forderung nach Stilllegung der
Uranfabriken in Gronau, Lingen und Almelo (NL) unterstrichen.
Gleichzeitig wird gegen Pläne zum Bau neuer Atomkraftwerke in den
Niederlanden demonstriert. Die Mahnwache beginnt um 13.30 Uhr beim
Haupttor der Urananreicherungsanlage, Röntgenstraße 4.

Die höchst umstrittene Gronauer Urananreicherungsanlage wird vom
Urenco-Konzern betrieben, an dem auch RWE und E.ON beteiligt sind. Für
den Betrieb der Anlage gibt es eine vom
NRW-Wirtschaftsministeriumausgestellte unbefristete Betriebsgenehmigung.
Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Friedensgruppen fordern gemeinsam
die sofortige Stilllegung der Anlage, in der in großen Mengen Uranmüll
anfällt und in der nach Umbauarbeiten Uran für Atomwaffen produziert
werden könnte. Im Januar 2010, hat sich in der Anlage der bisher
schwerste Störfall ereignet.

Im Dreiländereck von NRW, Niedersachsen und Niederlande wird der Protest
gegen alle Atomanlagen im engen Zusammenhang gesehen. Mit gleich drei
Uranfabriken in Gronau, Lingen und Almelo und mit dem Atommüll-Lager in
Ahaus gibt es hier ein enormes Gefahrenpotential, das die Bevölkerung
grenzüberschreitend betrifft, betont der Arbeitskreis Umwelt (AKU)
Gronau und wirbt für die Teilnahme an der Mahnwache am Sonntag.

Weitere Informationen :

 www.bbu-online.de

www.sofa-ms.de

https://www.laka.org

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Bei THYSSEN-KRUPP tanzt der Bär! WEB.DE berichtet ganz aktuell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die HEUSCHRECKEN sind wieder unterwegs. Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr häufig über die Ausgeburten des Kapitalismus berichtet. Beispielhaft nennen wir René Benko (http://ak-gewerkschafter.com/?s=ren%C3%A9+benko) vor dem wir die Beschäftigten von KAUFHOF GALERIA UND KARSTADT gewarnt haben, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=kaufhof+galeria !

Die nächsten HEUSCHRECKEN, die künftigen Eigentümer der Kette, die Investmentgesellschaft NRDC des US-Investors und früheren Kaufhof-Eigentümers Richard Baker und Ex-Coty-Chef Bernd Beetz, werden 76 Filialen bis zur vollkommenen Schließung weiterführen und Profit auf Kosten der Kolleg/Innen daraus saugen!

Aber auch bei THYSSEN-KRUPP (http://ak-gewerkschafter.com/?s=thyssen-krupp) stehen tausende Arbeitsplätze auf der Kippe, weil die HEUSCHREKNPLAGE dieses Unternehmen wieder einml erreicht hat.

Aber vor diesem Unternehmen sammeln dich momentan Tausende von Kolleg/Innen, die bereit sind, ihre Arbeitsplätze bis zum Letzten zu verteidigen!

Beschäftigte von Thyssenkrupp-Stahlsparte versammeln sich

 
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Heute veröffentlichen wir den 13. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 13. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 13/12024 vom 28.04.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. SGB II/SGB XII – Regelleistungen: Bürgergeld: Erhöhungen gleichen Kaufkraftverluste in früheren Jahren nicht aus
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Der Paritätische hat eine Expertise zur Höhe der SGB II/SGB XII – Regelleistungen bei Irene Becker in Auftrag gegeben. Gegenstand der Expertise ist die Frage, ob die Regeln der Fortschreibung bei steigenden Preisen im Ergebnis dazu in der Lage sind, die Kaufkraft der Leistung zu erhalten.

Sie macht deutlich, trotz der in der Öffentlichkeit gelegentlich als „hoch“ bezeichneten Anpassung mit der Einführung des Bürgergelds um 11,7 Prozent zum 1. Januar 2023 ergibt sich in der Gesamtbetrachtung des Jahres ein massiver Kaufkraftverlust. Sie macht auch deutlich, dass mit der bestehenden Anpassungsformel bei der nächsten Anpassung im Gesetz zum Jahreswechsel 2025 eine Nullrunde damit ein neuerlicher Kaufkraftverlust droht.

Anlässlich der Expertise betont der Paritätische zwei Forderungen:

Der Regelbedarf muss endlich auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden. Nach den jüngsten Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle wäre hierfür ein Regelbedarf von 813 Euro (2024) sachgerecht.

Die Regelbedarfsanpassung in den Jahren zwischen der Neuermittlung der Regelbedarfe muss kurzfristig reformiert werden, damit eine neuerliche Entwertung der Leistungen vermieden werden kann. Dazu muss insbesondere die Anpassung zeitnäher organisiert und im Ergebnis ein Kaufkraftverlust vermieden werden.

Weitergehende Infos hier: https://t1p.de/c1h17

2. BSG Urteil zur Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II
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Das BSG hat mit Urteil vom 14. Dez. 2023 – B4 AS 4/23 R entschieden, dass die Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten des § 67 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II im gesamten Zeitraum aller Bewilligungsabschnitte, die zwischen 03/2020 bis 12/2022 begonnen haben, anzuwenden ist. Es hat auch klargestellt, dass die Angemessenheitsfiktion für alle in dem Zeitraum angemieteten Unterkünfte gilt. Sie gilt nur nicht, wenn jemand rechtsmissbräuchlich in eine teurere Wohnung umgezogen ist um die eigenen Wohnverhältnisse unter Ausnutzung der Corona-Sonderregelung zu Lasten der Allgemeinheit zu verbessern.
Weiterhin hat das BSG klargestellt, dass eine Begrenzung der KdU nur möglich ist, wenn zuvor ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt wurde. Diese BSG Entscheidung in Bezug auf das SGB II wird ebenfalls auf das SGB XII anzuwenden sein, da hier die gleiche Regelungslage bestand. 

Das BSG Urteil wird einigen Sprengstoff entwickeln. Dies deshalb, weil sehr viele Jobcenter und Sozialämter die Angemessenheitsfiktion nicht oder nur begrenzt angewendet haben.

Ich skizziere mal die Anwendungsfälle:

  1. Wenn Widerspruchs-/Klage- oder Überprüfungsverfahren wegen Nichtanwendung der Angemessenheitsfiktion anhängig sind und diese mit Blick auf die BSG Entscheidung ruhend gestellt wurden, wird es unmittelbar rückwirkende Korrekturen
    geben.
  2. Wurden nach sechs Monaten der Anwendung der Angemessenheitsfiktion ohne Kostensenkungsverfahren die Unterkunftskosten gekürzt, sind durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, zumindest bis 1/2023 rückwirkend die tatsächlichen KdU zu bekommen.
  3. Wurde mit Kostensenkungsverfahren, aber rechtswidrig, die KdU gekürzt, dürfte aus diesem, gegen geltendes Recht verstoßenden Kostensenkungsverfahren keine Wirkung für die Zukunft entfaltbar sein. Das bedeutet, dass durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, zumindest bis 1/2023, rückwirkend die tatsächlichen KdU zu bekommen sein müssten.
  4. Im SGB II muss geklärt werden, ob der Ausschluss rückwirkender Korrekturen von Überprüfungsverfahren nach § 40 Abs. 3 Nr. 2 SGB II Anwendung findet. Es spricht vieles dafür, dass dieser Ausschluss keine Anwendung findet.
  5. Im SGB XII gibt es definitiv keine vergleichbare Regelung zum Ausschluss rückwirkender Korrekturen, daher dürften hier die unter 4. genannten Bedenken nicht bestehen.

Bemerkung:
Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf eine heftige Realität. Geltendes Recht wurde in einer Vielzahl von Fällen, wenn nicht sogar systematisch, von Jobcentern und Sozialämtern nicht umgesetzt. Verschiedene LSG’s, sei es das LSG Niedersachsen-Bremen oder das LSG NRW haben im Wahn reaktionärer, behördenkonformer Rechtsauslegung die Nichtanwendung der Angemessenheitsfiktion für Umzugsfälle festgestellt. Sie haben damit in der maßgeblichen Zeit den Boden dafür geschaffen, dass die Jobcenter und Sozialämter das Recht brechen konnten, weil sie diese LSG Entscheidungen im Rücken hatten.

Das BSG hat nun endlich in dem Urteil das Recht klargestellt. Auch wenn es bisher nur als Terminsbericht vorliegt, macht es klar, dass die Angemessenheitsfiktion im SGB II und SGB XII gegolten hat und Umzüge innerhalb der „Sozialschutzpaketzeit“ grundsätzlich keiner Zustimmung bedürfte um die tatsächlichen KdU und Heizung zu erhalten, außer sie waren „rechtsmissbräuchlich“. Ob hier das jeweilige Amt auch die Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen muss, ist nicht geklärt. In konsequenter Umsetzung der Angemessenheitsfiktion und Anwendung der Pflicht zur weiten Auslegung sozialer Rechte im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB I, wäre dies naheliegend.

Heftig genug ist, dass rückwirkende Korrekturen aufgrund der Sonderrechtsregelungen in §§ 40 Abs. 1 Nr. 2 SGB II/§116a S. 1 Nr. 2 SGB XII nur für ein Jahr rückwirkend zu erbringen sind und nicht wie sonst üblich im Sozialrecht für vier Jahre. Trost ist, dass der Rückwirkungszeitraum immer ab Beginn des jeweiligen Jahres beginnt und von da ein oder vier Jahre rückwirkend gilt. 
Es gibt wie so oft viel für die Beratung zu tun.

Terminsbericht des BSG mit Hervorhebungen von mir: https://t1p.de/1d9ne

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3. Familienleistungen für Unionsbürger*innen und ihre Angehörigen – neue Handreichung der BAGFW und EUGS erschienen
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer möchten die Beratungsstellen dabei unterstützen, Unionsbürger*innen gezielt zu beraten. Diesem Zweck dient die vorliegende Broschüre: Rechtsanwältin Kleta Grießhaber und Claudius Voigt von GGUA geben einen Überblick über das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Unterhaltvorschuss, den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld und berücksichtigen dabei die spezielle Situation mobiler Unionsbürger*innen.
Hier die Handreichung zum Download: https://t1p.de/rxg62

4. Sozialrecht Justament 4/2024 zum Kostensenkungsverfahren Teil II
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Derzeit werden in erheblichen Umfang Kostensenkungsaufforderungen an SGB II/SGB XII – Beziehende verschickt. Grund dafür ist das Auslaufen der Karenzregelungen, die es seit März 2020 aufgrund der COVID 19-Pandemie und seit 2023 aufgrund der Einführung des »Bürgergeld-Gesetzes« gab. Die Ausgestaltung des »Kostensenkungsverfahrens« ist im SGB II kaum geregelt. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen den Charakter des Kostensenkungsverfahrens, seine Mindeststandards und die Möglichkeiten der gerichtlichen Kontrolle geklärt. Wichtig für Betroffene ist es zu wissen, welche einzelfallbezogenen Gründe höhere Kosten zu angemessenen Kosten machen. Die Darlegungs- und Nachweispflicht liegt dabei bei den Leistungsberechtigten. Beratungsstellen können hier unterstützen.
Hier geht es zum SJ 04/2024:  https://t1p.de/5z5tg

5. Anonyme Hinweise sind möglich / Aufruf zur Weitergabe relevanter Informationen                                       ————————————————————————-

Solltest Du/Sie sozialrechtlich relevante Informationen haben, seien es wichtige Weisungen, die Geheinhaltung unterliegen, oder Projekte, die in Arbeit, aber von grundlegender Bedeutung sind, können mir solche Infos anonym übersandt werden.  Dafür existiert dieser anonyme Datei Upload: https://t1p.de/mg1e4

6. Es geht uns alle an: Gemeinsam Demokratie und Menschenrechte verteidigen! Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft
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Ein breites Bündnis fordert auf:

Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.

Uns verbindet die Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde hat. Wir setzen uns ein für das Recht eines jeden Menschen auf ein gutes und friedliches Leben in einer gesunden Umwelt – auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, angemessenen Wohnraum, auf gute Bildung und Gesundheitsversorgung, auf freie Religionsausübung. Wir stehen auf gegen Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Rassismus und jede Form von Diskriminierung. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde und der Schutz vor Verfolgung sind für uns nicht verhandelbar.

Es ist an der Zeit, diese Werte mit vereinten Kräften zu verteidigen.

Denn extreme Rechte wie die AfD wollen diese Grundfesten unserer Gesellschaft zerstören. Sie sind die Stichwortgeber für einen Diskurs des Ausschlusses, der Ungleichheit und des Antifeminismus; für Gewalt, Terror und Bedrohungen. Rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe beeinträchtigen schon lange den Alltag vieler Menschen. Täglich ereignen sich mindestens fünf rechte Gewalttaten mit existenziellen Folgen für die Betroffenen. Menschen mit Behinderungen erleben Ausgrenzung und Abwertung. Engagierte werden bedrängt und mit Morddrohungen konfrontiert. Gelingt es der extremen Rechten weiter an Einfluss zu gewinnen – gar an Regierungsmacht zu kommen – drohen massenhafte Vertreibungen.

Es ist an der Zeit, dass wir uns dieser Bedrohung entschieden entgegenstellen. Solidarisch und in unserer ganzen Vielfalt!

In diesen Zeiten braucht es mehr denn je eine Politik, die soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Spaltung bekämpft, statt die Gräben zu vertiefen.

Bei den anstehenden Wahlen in Deutschland und Europa droht, dass die AfD und andere extrem rechte Parteien weiter gestärkt werden. Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Wir haben die Wahl.

Nie wieder ist jetzt!

Mehr dazu: https://t1p.de/ys5j5

Bemerkung dazu: Tacheles wurde nicht gefragt, sonst wären wir dabei gewesen. Aber die politischen Angriffe auf die Menschen- und Bürgerrechte und auf den demokratischen Zusammenhalt in dieser Gesellschaft werden immer mehr. Deshalb ist es notwendiger denn je für Solidarität, für Bürger- und Menschenrechte und die Verteidigung der Demokratie zu kämpfen und gemeinsam gegen die Gefahr von rechts vorzugehen. Deshalb geht immer wieder auf die Straße, geht wählen, denn nicht wählen gehen, heißt den Rechten das Feld zu überlassen.

Wir waren am 27. April mit 1000 Menschen in Wuppertal unter dem Motto: „Hand in Hand für ein solidarisches Europa ohne Rassismus, Hass und Hetze“ auf der Straße. Am Tag davor mit 100 Menschen gegen den CDU-Empfang mit dem Gast Friedreich Merz, um auch dessen Hetze gegen Armutsbetroffene und Geflüchtete zumindest nicht unwidersprochen zu lassen.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-13-2024-vom-28-04-2024.html !

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