OFFIZIELLE EINGANGSBESTÄTIGUNG DES ERSTEN SENATES DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES ZU UNSERER BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSBESCHWERDE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Stonerinnen und Stoner, liebe Freundinnen und Freunde unserer beiden Homepages,

am 15. Januar 2013 hatten wir unsere Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde gegen das Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz, das am 01. Mai 2013 in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten soll, auf unsere Homepages gepostet, wo Ihr sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link beständig aufrufen könnt: http://www.stones-club-aachen.de/2013/01/15/endgultige-bundesverfassungsgerichtsbeschwerde-der-beschwerdefuhrer-manfred-engelhardt-und-gerd-bouge%c2%b4-inklusive-9-weiteren-beschwerdefuhrerinnen-und-beschwerdefuhrern/

Heute, Freitag, den 25. Januar 2013, ist postalisch die offizielle Eingangsbestätigung der Geschäftsstelle des Ersten Senates des Bundesverfassungsgericht beim Unterzeichner eingetroffen, die wir Euch nachstehend zur gefälligen Kenntnisnahme zu diesem Artikel mit gepostet haben. Die Verfassungsbeschwerde wird unter dem jetzt offiziell bekannten Aktenzeichen: 1 BvR 160/13 geführt. Wir werden Euch auf beiden Homepages beständig über den Fortgang der Angelegenheit informieren.

Mit stoned und kollegialen Grüßen Euer Manni Engelhardt –Stones-Club-Manager- & -AK-Koordinator-

eb

Share
Dieser Beitrag wurde unter Aachen, In eigener Sache veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu OFFIZIELLE EINGANGSBESTÄTIGUNG DES ERSTEN SENATES DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES ZU UNSERER BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSBESCHWERDE

  1. Manni Engelhardt sagt:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    möchte Euch in diesem Zusammenhang den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes per Foto vorstellen, das Ihr durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/senat1.html .
    Diese Damen und Herren Richterinnen und Richter werden gegebenenfalls über unsere Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde zum Änderungsgesetz zum Nichtraucherschutzgesetz NRW, das ab 1. Mai 2013 (TAG DER ARBEIT!) in Kraft treten soll, verhandeln. Wünsche Euch viel Spaß beim Betrachten und verbleibe mit kollegialen Grüßen Euer Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

  2. Freise E. sagt:

    „Verhandeln“ – es tut mir Leid, aber ich musste herzhaft lachen. Ich kann Ihren Enthusiasmus ja nachvollziehen, aber wissen Sie:
    jemand, der wie ich im Jahr 2008 geschockt das Urteil des BVerfG auf Phönix gesehen (schließlich wurden die NRS-Gesetze erst einmal aufgeweicht) und danach Wort für Wort das Urteil verinnerlicht hat, der wusste bereits damals, dass ein striktes Gesetz (wenn denn nach langem Kampf erst einmal in Kraft) nicht mehr zu Fall gebracht werden kann und wird.
    Weder juristisch, noch politisch, noch gesellschaftlich. Denn es findet ein Umdenken statt, ob Sie es glauben, oder nicht. Weltweit.

    Ich sage es Ihnen ganz direkt: es kann Ihnen nur ein totaler System-Zusammenbruch helfen, denn in der dann herrschenden Anarchie wird jeder tun, was er will. Danach wird es aber mit der Entwicklung der Menschheit auch wieder weiter gehen – zum Mittelalter wird man nicht auf Dauer zurück kehren…

    Konsumieren Sie doch bitte Ihre Drogen einfach dort, wo Sie niemanden sonst schädigen, der evtl. damit nicht einverstanden sein könnte. So ein Garten-Häuschen kann doch auch gemütlich sein, zusammen mit Freunden. Von mir aus können Sie da konsumieren, was immer Sie wollen – es gibt gewiss harmlosere Substanzen als Nikotin 🙂

    • Manni sagt:

      Hallo Du Anonymus (Freise E.),
      ausnahmsweise haben wir Deinen Kommentar hier freigegeben; denn im Normalfall kommen bei uns nur Leute zu Wort, die mit offener Visage kämpfen.
      Das Du die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch Regierung, Parlament und Justiz in Deutschland für GUT findest, zeigt uns Dein Demokratieverständnis auf!
      Ausgewiesene Nichtraucherkneipen zu verbieten, die weder für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, noch Nichtraucher zwingen, sie zu betreten, ist absurd und freiheitseinschränkend.
      Als passionierter Ultra-Läufer, der in seinen 64 Lebenslenzen noch nie krank war und somit der Allgemeinheit noch nie zur Last gefallen ist, möchte ich abends bei einem Glas Bier weiterhin eine Gute Zigarre paffen können, die ich, weil diese nicht über die Lunge geraucht wird, auch gerne geniesse.
      Adipöse Politikerinnen und Politiker sowie fettleibige Richterinnen und Richter, die zwar nicht rauchen, häufig aber an Stoffwechselkrankheiten leiden, sollten besser Sport treiben und sich richtig ernähren, hin und wieder eine gute Zigarre bei einem Glas Bier oder Wein paffen, dann wären sie auch zufriedener und ausgeglichener und würden nicht solche fragwürdigen Freiheits-Einschränkungs-Entscheidungen treffen! 🙂
      Der nächste Kommentar von Dir wird nur dann gepostet, wenn Du Dich mit vollem Namen outest.
      Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert