Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Martina Haase (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=martina+haase) hat uns den nachstehenden AKW-NEE-NEWSLETTER zukommen lassen.
Diesen wichtigen NEWSLETTER haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung sowohl auf unsere Homepage als auch in die Kategorie „ATOMPLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) gepostet.
Der Martina ein herzliches Dankeschön für ihr unermüdliches Engagement!
(Foto aus: http://www.stoerfall-atomkraft.de/site/?p=2585)
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Martina Haase informiert:
„Liebe Leute, wegen der Eile diesmal keine Papierlisten, aber bitte
weiterleiten:, Ute von der BI Stop Cattenom und die Oberpfälzer-Bi
Waanaa* haben sich durch die Akten gequält und entsprechende Mängel in
ihrem Text angeprangert.
(Nicht vergessen: Demo in Lüttich So 17.4., 14;00 anti-akw-ac.de)
——- Weitergeleitete Nachricht ——-
CattenomNonMerci <cattenom-non-merci@online.de>
Liebe MitstreiterInnen, bitte macht Gebrauch von eurem Recht und beteiligt
euch bis zum 15.04.2016 mit eurer Einwendung gegen das geplante Vorhaben –
UVP Schweden.
Schweden startet eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) zur geplanten Erweiterung eines atomaren Endlagers und Erweiterung
des Zwischenlagers.
Anbei u.a. meine Einzeleinwendung – bitte den Text wie u.a. verwenden –
einfach mit der rechten Maustaste die Mail auf Weiterleiten klicken. Bitte
das Datum vom Tag deiner Einwendung aktualisieren und im ersten Satz > Mit
meiner Unterschrift erhebe ich, Frau/Herr …….. Vorname/Familienname <
deinen Vornamen/Familiennamen sowie am Ende deinen Vornamen/Familiennamen
sowie komplette Anschrift und eure Mailadresse angeben und bis spätestens
zum 15.04.2016 an folgende Mailadresse senden: registrator@swedishepa.se
Sammeleinwendungen und weitere Infos sind auch hier verfügbar:*
http://biwaanaa.de/2016/03/bitte-einwenden-bis-15-04-2016-uvp-schweden-endlager-konditionierungsanlage-und-erweiterung-des-zwischenlagers/
—————————————————————————————————————————————————————————
An
Naturvårdsverket
SE-106 48 Stockholm
Schweden Datum: 03. April 2016.
Betreff; Aktenzeichen: NV-07138-15 / Einwendungen gegen das geplante
Vorhaben „UVP Schweden.
Mit meiner Unterschrift erhebe ich, Frau/Herr …….. Vorname/Familienname
…………………………., Einwendungen gegen das geplante Vorhaben „UVP Schweden:
Endlager, Konditionierungsanlage und Erweiterung des Zwischenlagers“,
Gründe dafür werden im Einzelnen, wie u.a. benannt.
1. zu „Beschreibung der Gegend Forsmark“
1.1 es ist nicht hinreichend beschrieben, wie ein Austausch des
Grundwasserflusses mit den tieferen Grundwässern vermieden wird,
1.2 es liegt keine vollständige Erfassung der in der ROTEN LISTE
beschriebenen bestandsgefährdeten Objekte (Lurche, Vögel, Pflanzen etc.)
vor,
1.3 es ist nicht erkennbar, wie der „ungewöhnliche Wildnischarakter“ vor
den unvermeidbaren radioaktiven Emissionen dauerhaft erhalten werden soll,
1.4 es ist nicht ausreichend dargelegt, wie die „unberührte Natur“
erhalten werden soll.
2. zu „Beschreibung der Gegend Oskarshamm“ „Auswirkungen und Folgen“
2.1 es fehlt eine nähere Beschreibung der auf der Halbinsel Simpevarp
ermittelten „Gebiete von nationalem Interesse“ und gleichermaßen für das
Natura-2000-Gebiet Figeholm,
2.2 es fehlen die Kriterien, die bei der Einstufung des erfolgten
Bewertungsverfahren zugrunde gelegt wurden,
2.3 es fehlt eine genaue Beschreibung der radiologischen Messungen zur
Erfassung und zum Vergleich mit den gesetzlichen Grenzwerten,
2.4 es fehlt eine belastbare Risikoabschätzung für Transporte radioaktiven
Materials zur Halbinsel Simpevarp.
3. zu „Clab“ (Zwischenlager)
3.1 eine genaue Beschreibung der Transportbehälter für „abgebrannte
Brennstäbe“ fehlt,
3.2 es ist nicht erklärt, was unter „verbrauchten Kernkomponenten“
verstanden wird,
3.3 es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise „ schwere Unfälle ohne
Auswirkungen auf die Umwelt“ vermieden werden sollen,
3.4 die zusätzlichen Risiken durch „Erhöhung der Zwischenlagerungsmenge“
der abgebrannten Brennstäbe und durch die dichtere Packung der
Kernkomponenten sind nicht benannt,
4. zu „Auswirkungen und Folgen“
4.1 – Betriebssicherheit und Strahlenschutz
4.1.1 es ist nicht erwiesen, dass bei der kontinuierlichen Freisetzung von
Radionukliden keine Gesundheitsbelastung für die Anwohner entsteht,
4.1.2 es ist nicht erkennbar, dass jüngere Erkenntnisse über die
Schadwirkung von andauernder Strahlung im Niedrigdosisbereich
berücksichtigt wurden,
4.1.3. es ist nicht erkennbar, dass die besondere Schädlichkeit von
Tritium und Radiokohlenstoff (C14) berücksichtigt wurde,
4.1.4 es ist nicht erkennbar, dass durch Neutronen verursachte
Aktivierungsprodukte im Strahlenschutz berücksichtigt wurden
4.1.5 die angenommene Reinigung von kontaminierter Abluft durch
Partikelfilter ist nicht nachgewiesen,
4.1.6 die Leistungsfähigeit der Wasseraufbereitungsanlage durch Filter und
Ionenaustauscher ist nicht nachgewiesen,
4.1.7 es ist nicht erklärt, was unter „marginaler jährlicher Steigerung
von Emissionen und Dosen“ verstanden wird.
4.2 – Einleitungen in Gewässer
4.2.1 es ist nicht nachgewiesen, dass das zur Kühlung benötigte Wasser
zusammen mit dem Kühlwasser aus dem Kernkraftwerk Oskarshamn schadlos in
die Hamnefjär-den Bucht eingeleitet wird,
4.2.2 es ist nicht nachgewiesen, dass potentiell kontaminiertes
Grundwasser schadlos in die Herrgloet-Bucht abgegeben werden kann.
5. zu „Weitere Umweltauswirkungen“
5.1 Die Annahme, dass „weder von Clab noch von den Transporten von und zu
der Anlage Gebiete von nationalem Interesse oder Schutzgebiete“ nicht
beeinflusst werden , wird nicht belegt,
5.2 es ist unverständlich, dass „Clabs Auswirkung auf die Landschaft“
wegen der umliegenden Wälder begrenzt sein soll,
5.3 auch dass durch die lokale Absenkung des Grundwassers keine
Auswirkungen auf Natur-
wert und Grundwasserstände in Brunnen auftreten, bedarf eines Beweises.
6. zu „Clink“ (Konditionierungsanlage)
6.1 – Anlage und Tätigkeit
6.1.1 Es ist nicht beschrieben, auf welche Weise vor der
Neutronenstrahlung während der Handhabung der „Brennelemente … bis sie in
der Anlage ankommen“ geschützt werden soll,
6.1.2 es ist nicht beschrieben, auf welche Weise der Schutz vor Strahlung
gewährleistet wird ,während „gefüllte Kanister „ und
„Transportbehälter..auf dem Seeweg ins
Endlager transportiert“ werden.
6.2 – Auswirkungen und Folgen
6.2.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
6.2.1.1. Die Auffassung, dass „eingekapselte Brennelemente…keine Quelle
von Luftradioaktivität“ mehr sein können, ist wissenschaftlich längst
widerlegt.
6.2.1.2 Es ist nicht belegt, dass „Clinks Emissionen in Luft und Wasser
….keine gesundheitlichen Folgen für die Anwohner oder für die Flora und
Fauna in der Umgebung haben “.
6.2.2 Radioaktive Abfälle – Da “ radioaktive Abfälle aus Clink“ und
„Abfälle aus Clab“ nicht identisch sind, ist eine identische Handhabung
nicht gerechtfertigt.
6.2.3 Landnutzung: Die Folgerungen im letzten Abschnitt sind nicht
nachvollziehbar und bedürfen einer Erklärung.
7. zu „Endlager“
Die Angaben sind so pauschal, dass eine Bewertung der angekündigten
Maßnahmen nicht möglich ist. Ein Antrag auf Bewilligung ist daher
wesentlich zu ergänzen. In der vorliegenden Form ist der Antrag
zurückzuweisen.
8. zu „Auswirkungen und Folgen“
8.1 – Betriebssicherheit und Strahlenschutz
8.1.1 Der Begriff „durchgehende Beschädigung“ ) ist nicht definiert. Eine
Klarstellung ist unbedingt erforderlich.
8.1.2 Es ist darzulegen, auf welche Weise .das Personal“ durch die
genannte „Strahlungsabschirmung“ gegen „Neutronenstrahlung“ und gegen
entstehende Aktivierungsprodukte geschützt werden soll.
8.2 – Sicherheit nach der Stilllegung
Unter diesem Kapitel fehlen:
8.2.1 – abgestimmte Kriterien zur Bewertung einer Stilllegung,
8.2.2 – eine genaue Definition „des Systems von passiven Barrieren“,
8.2.3 – eine detaillierte Darlegung des genannten „Zusammenspiels von
Ausbreitung, Eindämmung, Verhinderung und Verzögerung radioaktiver
Substanzen“
8.2.4 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen „des Risikos für
Menschen“ ,
8.2.5 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen der Risiken für
nachfolgende Generationen,
8.2.6 – Belege für die Behauptung, dass „das Gesamtrisiko deutlich unter
dem Risikokriterium“ liegt.
8.3 – Nationale Interessen und Schutzgebiete
8.3.1 – Da, nach eigenen Erkenntnissen des Antragstellers, „ Das Risiko von
erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann“, sind die
geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzulegen.
8.3.2 – Es ist auch nicht hinzunehmen, „die Folgen für die Naturwerte
(nur) zu begrenzen“. Sie sind zu vermeiden.
8.4 – Emissionen in die Luft
8.4.1 – Die „Erwartung, dass keine nennenswerten Folgen für die
menschliche Gesundheit oder die Umwelt“ auftreten, sind im Einzelnen an
Hand von überprüfbaren Untersuchungsergebnissen darzulegen.
9. zu „In Betracht gezogene Standortalternativen“
9.1 – Clab
9.1.1 – Im Lichte neuerer Erkenntnisse ( Erweiterung und Verschärfung der
Kriterien, Verbesserung der Ermittlungsmethoden etc..) ist es unbedingt
erforderlich die „in
den 1970er Jahren“ ermittelten Ergebnisse (liegt über 40 Jahre zurück) neu
zu überprüfen.
9.1.2 – Bei einer neuen Überprüfung ist darzulegen, dass dabei der neueste
Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde.
9.2 Verkapselungsanlage
9.2.1 – Bei einer „trockenen Behandlung der Brennelemente“ ist darzulegen,
auf welche Weise die austretende Neutronenstrahlung und die damit
verbundene Bildung von C-14 als Aktivierungsprodukt verhindert werden soll.
9.2.2 – Es ist nicht belegt, dass „ Die beiden Alternativen in
ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht weitgehend gleichwertig „ sind.
9.3 – Endlager
Die Bewertung der Auswirkungen zu den alternativen Endlagerstandorten ist
bezüglich „Umwelt, Wohnumgebung, menschliche Gesundheit und
Wasserdurchfluss“ nicht nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau/Herr…………
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