Kollege Udo Buchholz informiert für BBU und BIU über deren Stellungnahmen zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und titelt: „Mehr als ärgerlich – Verstrahltes Geld!“

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Inneb-Arbeitskreis (AK) haben wir über Kollegen Udo Buchholz, dem Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu) zwei weitere Pressemitteilungen (BBU und BIU) erhalten.
 
Unter dem Titel „Mehr als ärgerlich: Verstrahltes Geld!“ nimmt der BBU Stellung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht).
 
Portrait von Prof. Dr.Stephan Harbarth, LL.M.
Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats
Der Klick auf den nachstehenden Link präsentiert Euch alle Richterinnen und Richter des 1. Senats.
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html;jsessionid=05C4115F4918EACE55D247319A941E63.2_cid386 !
Der schwedische Stromkonzern Vattenfall will höhere Ausgleichszahlungen für den Atomausstieg in Deutschland. Eine Vattenfall-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war jetzt erfolgreich. Der Erste Senat des BVerfG beanstandete handwerkliche Fehler, die die Entschädigungszahlungen für den beschleunigten Atomausstieg regeln sollten.
 
Wir haben diese Pressemitteilungen nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 
(Das Eigenfoto zeigt Kollegen Udo Buchholz.)
 

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Kollege Udo Buchholz informiert für BBU & BIU:

BBU-Pressemitteilung, 13.11.2020 (incl. Pressemitteilung der BI  Umwetschutz Lüchow-Dannenberg vom 12.11.20200

Mehr als ärgerlich: Verstrahltes Geld

(Lüchow, Bonn, 13.11.2020) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht der
Atomindustrie den Rücken gestärkt hat. „Die Inbetriebnahme von
Atomkraftwerken und die damit verbundene Atommüllproduktion hätte nie
erfolgen dürfen. Dass enorme finanzielle Ausgleichszahlungen für den
zwingend notwendigen Atomausstieg eingeklagt werden, ist unfassbar“,
kritisiert BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.
 
In einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg, die im BBU organisiert ist, heißt es aktuell dazu:
„Der schwedische Stromkonzern Vattenfall will höhere Ausgleichszahlungen
für den Atomausstieg in Deutschland. Eine Vattenfall-Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war jetzt erfolgreich, der Erste Senat
des BVerfG beanstandete handwerkliche Fehler, die die
Entschädigungszahlungen für den beschleunigten Atomausstieg regeln
sollten. „Das ist mehr als ärgerlich“, merkt die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an.“ Die Auffassung der
Bürgerinitiative, dass das Ganze „mehr als ärgerlich“ ist, wird vom
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz voll und ganz unterstrichen.
 
Hier der vollständige Text der Pressemitteilung der Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg:
 

Verstrahltes Geld

Der schwedische Stromkonzern Vattenfall will höhere Ausgleichszahlungen
für den Atomausstieg in Deutschland. Eine Vattenfall-Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war jetzt erfolgreich, der Erste Senat
des BVerfG beanstandete handwerkliche Fehler, die die
Entschädigungszahlungen für den beschleunigten Atomausstieg regeln
sollten. „Das ist mehr als ärgerlich“, merkt die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) an, zumal Vattenfall nun mit der
raschen Abschaltung der Pannenreaktoren Brunsbüttel und Krümmel Geld
machen will.
 
Bis zum Jahr 2022 werden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Die
rechtliche Basis dafür ist das novellierte Atomausstiegsgesetz, das nach
der Reaktorkatastrophe von Fukushima am 31. Juli 2011 vom Deutschen
Bundestag beschlossen wurde.
 
Als die Verantwortung für die Atommüll-Entsorgung neu geregelt wurde,
zahlte Vattenfall gerade einmal 1.8 von insgesamt 24 Milliarden Euro in
den Entsorgungsfonds –
 
„eine lächerliche Summe angesichts der Kosten, die auf die Gesellschaft
für die Zwischen- und Endlagerung der nuklearen Hinterlassenschaften der
Konzerne zukommen“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. „Dass Vattenfall,
weil auf dem Papier Reststrommengen ihrem Gelt(d)ungsbereich
zugeschrieben wurden, nun Kasse machen will, ist aus Sicht des Konzerns
zwar nachvollziehbar, gesellschaftlich aber verwerflich. Bleibt der
schwache Trost, dass am Atomausstieg nicht gerüttelt wurde.“
 
Medienberichten zufolge will Vattenfall auch für das AKW Mülheim-Kärlich
ex post noch abkassieren, das werfe einige Fragen auf. Dieser Konflikt
geht auf den ersten Versuch, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu
begrenzen, zurück. Unter Gerhard Schröder und Jürgen Trittin wurden im
Jahr 2000 dem AKW Mülheim-Kärlich Reststrommengen zugerechnet, obwohl
das Werk nach exakt 100 Tagen Regelbetrieb im Jahr 1988 abgeschaltet
werden musste. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hatte den Klagen von
Anwohner*innen und Gemeinden stattgegeben, weil das Atomkraftwerk im
erdbebengefährdeten Neuwieder Becken gebaut und wegen der
Erdbebengefährdung ohne neue Baugenehmigung an einem anderen Platz
errichtet wurde.
 
Im März 2007 beantragte Vattenfall, die Reststrommenge des
RWE-Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das AKW Brunsbüttel zu
übertragen. Dieser Antrag wurde im August 2007 vom
Bundesumweltministerium abgelehnt, eine Klage Vattenfalls gegen den
Ablehnungsbescheid im Januar 2008 wurde vom Oberverwaltungsgericht
Schleswig abgewiesen und das BVerfG machte am 26. März 2009 den Deckel
drauf.
 
Deshalb sei man verwundert dass der schwedische Konzern immer noch
Ansprüche in dieser Sache geltend mache, merkt die Bürgerinitiative
Umweltschutz an.
 
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Quelle:
 
 
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