Zum hundertsten Jahrestag des Sturms auf die Bastille, der als das Symbol für die französische Revolution gilt, trafen sich am 14. Juli 1889 rund 400 Delegierte sozialistischer Parteien und Gewerkschaften aus zahlreichen Ländern zu einem internationalen Kongress in Paris. Die Versammelten verabschiedeten eine Resolution des Franzosen Raymond Felix Lavigne, in der es hieß:
“Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, dass gleichzeitig in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf acht Stunden festzusetzen (…). In Anbetracht der Tatsache, dass eine solche Kundgebung bereits von dem amerikanischen Arbeiterbund für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.“
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Die Regierungskoalition hat Ende letzten Jahres im Bundestag das Teilhabechancengesetz beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Sie stellt vier Milliarden Euro bereit, um Unternehmen, die Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen anbieten, die Lohnkosten zu subventionieren. Ohne jegliche sozialpolitische Diskussion wurde mit dem neuen Gesetz ein gravierender Wechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Neuerdings stehen allen wirtschaftlichen Organisationsformen, auch den heimischen Privatunternehmen, staatlich geförderte Beschäftigung ohne Einschränkung offen.
Der Staat zahlt den Unternehmen beim Zustandekommen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den ersten zwei Jahren 100 Prozent sowie in den folgenden drei Jahren absteigend 90, 80 und 70 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Die Kriterien wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wurden über Bord geworfen, die bislang die geförderte Beschäftigung nur bei sozialen Trägern und öffentlichen Einrichtungen erlaubte.
Rund 800.000 erwerbslose Menschen werden voraussichtlich mithilfe dieses Programms eine Beschäftigung aufnehmen und so soll der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut werden, damit die deutschen Unternehmen weiterhin den Weltmarkt dominieren können.
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Die Unternehmen haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich daran gearbeitet, ihre Kosten zu senken. Nun wird die schwächelnde Weltwirtschaft zum Anlass genommen, noch mehr bei den Lohnkosten zu sparen und dafür wird die Keule des Stellenabbaus geschwungen.
Dabei gehen sie von der alten Unternehmerweisheit aus, die lautet: wenn es gelingt, die Fixkosten aus Personalkosten und Abschreibungen bloß um ein Prozent zu senken, erhöhen sich im laufenden Jahr die Gewinne vor Steuern und Zinsen um durchschnittlich fast zweieinhalb Prozent.
Allein die 30 Dax-Konzerne wollen im laufenden Jahr 100.000 Stellen abbauen, die meisten Arbeitsplätze sollen bei Volkswagen mit mehr als 30.000 wegfallen.
Man kann nur hoffen, dass die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften nicht auf das Gespenst der sinkenden Konkurrenzfähigkeit der deutschen Unternehmen nicht hereinfallen. Die extrem hohen Gewinne der hiesigen Unternehmen wurden durch den Niedriglohnsektor schon auf dem Rücken der lohnabhängigen Menschen erwirtschaftet und reichten sogar für die Rekordgehälter in den Chefetagen aus.
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Immer wieder berichten Sozialberatungsstellen darüber, dass ihre Klienten von den Sozialleistungsträger weggeschickt werden, dort Unterlagen angeblich nicht angekommen sind und Anträge auf Leistungen ohne Begründung mündlich abgelehnt werden.
Viele ratsuchende Menschen wissen gar nicht, dass fast alle Sozialleistungsträger mit ihren Verbänden und Stellen sowie die Anbieter von sozialen Leistungen auch eine Auskunfts- und Beratungspflicht haben. Wenn ihr Anliegen schroff abgewiesen wird, fühlen sie sich noch mehr als Bittsteller und entwickeln eine ohnmächtige Wut oder resignieren ganz.
Die Auskunfts- und Beratungspflicht dient dazu, die Betroffenen auf ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen, dabei sollen die Träger dem Gebot der Sachlichkeit Rechnung tragen und sachangemessen und zutreffend informieren. Die betroffenen Ratsuchenden müssen davon ausgehen können, dass die jeweiligen öffentlichen Stellen sie rechts- und sachkundig informieren und beraten und sie deren Ausführungen vertrauen können. Deshalb sind die jeweiligen Stellen verpflichtet, zutreffende Auskünfte zu geben und ausführlich zu beraten, ungeachtet eines ggf. anderen eigenen Standpunkts.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem bedeutsamen Urteil deutlich auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hingewiesen und festgelegt, welche Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers zu stellen sind.
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In Deutschland wurde im Jahr 2015 der Mindestlohn eingeführt. Heute, 4 Jahre später, werden immer noch viele Beschäftigte um ihren Lohn geprellt und dem Staat entgehen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.
Neue Zahlen, die die Spezialeinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nun veröffentlichte zeigen, dass in Speditionen, Landwirtschaft, Pflegeheimen, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe die Auszahlung des Mindestlohns viel zu selten kontrolliert wird. Die Unternehmen werden kaum vom Zoll behelligt, können ruhig schlafen und weiter von den Extra-Profiten träumen. Dreist wird die Auszahlung des Mindestlohns, die korrekte Aufzeichnung von Arbeitsstunden und das gesetzlich vorgeschriebene Bereithalten von Unterlagen flächendeckend in vielen Branchen unterlaufen.
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Vor ziemlich genau 5 Jahren gab es zweimal etwas zu feiern: Im großen Veranstaltungssaal der IG Metall in Frankfurt wurde des 150. Jahrestages der organisierten Arbeiterbewegung gedacht und die Neuauflage des Buchs „Lieder der Arbeiterbewegung”- LiederBilderLesebuch von Karl Adamek vorgestellt.
Seit den 1980er Jahren hatte dieses Liederbuch Generationen von Kolleginnen und Kollegen begleitet, wurde bei den Partei- und Gewerkschaftsseminaren abends schnell gezückt und war sogar ein Bindeglied zwischen der engagierten Kultur- und Kunstszene und den Gewerkschaften.
Für Karl Adamek, dem Musiksoziologen und Mitbegründer des Internationalen Netzwerks zur Förderung der Alltagskultur des Singens e.V., war immer klar, dass Arbeiterlieder nicht die Welt verändern können. Sie nützten aber den Handwerkern und Arbeitern bei ihrem Kampf um die Durchsetzung ihrer Interessen und sind auch heute noch wichtiger Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit.
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Eine schöne Gewerkschafterweisheit aus dem vergangenen Jahrhundert lautet: „Der hauptamtliche Apparat ist nicht der Vormund der ehrenamtlich engagierten Kollegen, sondern ihr Dienstleister.“
Diese Weisheit inspirierte ein paar Gewerkschaftsmitglieder in Dortmund, der vor sich hin dümpelnden Gewerkschaftsarbeit bei den kirchlichen Anstellungsträgern ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Dabei konnten die Aktivisten auf die Erfahrungen aus der über 30 Jahre langen Arbeit als betriebliche Fachkraft, die langjährige Bürgerinitiativarbeit, wie auch auf die Jahrzehnte lange parteipolitische Arbeit zurück greifen.
Bei der Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vor Ort schienen die Voraussetzung dafür auch recht gut zu sein.
Im Folgenden wird nicht eine Geschichte von der ehrenamtlichen Gewerkschaftsarbeit erzählt, sondern konkrete Gewerkschaftsgeschichte.
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Im Jahr 2017 meldeten in Deutschland 20.140 Firmen Insolvenz an und es gab 94.079 Privatinsolvenzen mit einer Schadenssumme von insgesamt 28,3 Milliarden Euro, rund 7 Millionen Privatpersonen über 18 Jahre konnten als überschuldet oder nachhaltig zahlungsgestört eingestuft werden.