Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir über den Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) wieder eine Mitteilung des GEWERKSCHAFTSFORUMS erhalten.
Wir haben die komplette Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in derKategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.
Für den AK manni Engelhardt -Koordinator-
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten euch auf neue Artikel auf https://gewerkschaftsforum.de/ aufmerksam machen:
Internationsales Investitionsrecht in Krisenzeiten: Wirtschaftsabkommen und Schiedsgerichte können demokratische Rechte aushebeln und Staaten zu Schadensersatz heranziehen – auch im Fall „Deutsche Wohnen & Co. enteignen
In den vergangenen Monaten haben Konzerne, Investoren und findige Rechtsanwälte die Verträge mit einzelnen Staaten noch einmal genauer angeschaut. Einige Kanzleien haben das schon kurz nach dem ersten Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie getan. Sie dachten damals schon über mögliche Konzernklagen gegen staatliche Notfall-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der entsprechenden wirtschaftlichen Folgen und bastelten daran, welche Maßnahmen der Regierungen in den Geltungsbereich internationaler Investitionsabkommen fallen und zu einer Flut von teuren Schadenersatzklagen gegen Regierungen vor privaten Schiedsgerichten führen können.
Ihnen spielt in die Hände, dass im Investitionsrecht unter bestimmten Umständen nicht nur tatsächlich investierte Beträge schadensersatzpflichtig, wie die tatsächlichen Kosten des Investors sind, sondern auch entgangene Gewinne in der Zukunft. Im Gegensatz zum Investitionsrecht sehen andere Rechtssysteme in der Regel keinen Schadensersatz für völlig hypothetisch entgangene zukünftige Gewinne vor, deshalb sind die Schiedssprüche im Streit zwischen Investoren und Staaten für die Unternehmen in jedem Fall lukrativer, weil im Ergebnis der Schadensersatz viel höher ist, als bei Entscheidungen ordentlicher Gerichte.
Die Corona-Pandemie könnte nun eine Klagewelle auslösen, weil den Regierungen unterstellt wird, dass sie auf Covid-19 mit einer Reihe von Maßnahmen, wie Reisebeschränkungen, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit und Steuervorteile reagiert haben, die sich negativ auf die Unternehmen auswirkten, weil sie die Rentabilität verringerten, den Produktionsablauf verzögerten oder die Betriebe nicht mit staatlichen Leistungen bedacht wurden.
Aber auch nach der erfolgreichen Volksabstimmung in Berlin, dort sprachen sich über 56 Prozent der Berliner für die Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aus, könnten im Vorfeld von konkreten Maßnahmen Investoren der Deutsche Wohnen Schadensersatz fordern und ein Schiedsgericht anrufen. weiterlesen
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Eine „versteckte“ Kürzung? ZurKritik an der Regelbedarfsanpassung in der Grundsicherung und eine juristische Lanze in Richtung verfassungswidrige Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums
Von Stefan Sell
Nach der Bundesregierung hat nun auch der Bundesrat der „Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022″ zugestimmt. Das Wortungetüm hat die – immer noch unhandliche – Abkürzung Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022.
Bevor jetzt jemand das Weiterlesen verweigert, weil es sich scheinbar um irgendein hyperkompliziertes Verordnungsdetail handelt, sei hier darauf hingewiesen, dass von dem, was dort fortgeschrieben wird, Millionen Menschen in unserem Land betroffen sind. Es geht um die Höhe der Leistungen für Hartz IV-Empfänger nach SGB II (5,3 Mio. Menschen) sowie für die Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (über 1,1 Mio. Menschen) beziehen, außerdem ist das auch für das Asylbewerberleistungsgesetz relevant. weiterlesen
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Tarifvertrag für Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege scheitert an der Zustimmung des Caritasverbandes – die Kirchen fürchten sich vor dem Verlust ihrer Sonderrechte
Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di war es gelungen, mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen Tarifvertrag über Mindestbedingungen in der Altenpflege zu vereinbaren. Die Stundenlöhne sollten stufenweise ansteigen, sodass sie rund 25 Prozent über dem bisherigen Pflegemindestlohn liegen. Vereinbart wurden auch mindestens 28 Tage Urlaub und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500 Euro.
Um die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege als Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären, ist die Zustimmung der beiden großen kirchlichen Unternehmen in der Altenpflege, Caritas und Diakonie, die Voraussetzung zu dem Verfahren.
Der Deutsche Caritasverband hatte dem geplanten Verfahren seine Zustimmung verweigert. Mit der Entscheidung ist wohl das gesamte Projekt eines allgemeingültigen Tarifvertrags in der Altenpflege erst einmal vom Tisch, weil die katholische Kirche um den Verlust ihrer Sonderrechte fürchtet.
Im Folgenden werden diese Sonderrechte, die schon längst abgeschafft gehören und die Situation der bei den Kirchen beschäftigten Menschen dargestellt. weiterlesen
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Der diskrete Charme des Kapitals
Von Paul Schreyer
„Der Verzicht auf jede Konfrontation mit dem Kapital hat sich für die SPD verheerend ausgewirkt“, so Olaf Scholz in einem politischen Strategiepapier aus den 1980er Jahren. Der Staat, so Scholz damals, sei ein „Instrument des Kapitals zur Durchsetzung seiner Interessen“. Hinter solchen markigen Parolen steckte eine gründliche gesellschaftliche Analyse des Politikers, die heute aktueller denn je erscheint und eine neue Lektüre verdient. Multipolar präsentiert Auszüge – und schaut zurück auf Scholz´ Karriere und deren selten beleuchtete Wendepunkte.
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Wohnungspolitik: Zwangsräumung als Marktregulierung – das staatliche Hilfesystem funktioniert nicht mehr
Die massiven Einkommenseinbußen in den vergangenen Jahren, bedingt durch die wirtschaftliche Krise, haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihre steigenden Mietkosten nicht mehr aufbringen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.
In den USA wurde ein Räumungsschutz verhängt, den der Supreme Court, der oberste Gerichtshof, jetzt endgültig aufhob. Auch bei uns hatte der Gesetzgeber im vergangenen Frühjahr Kündigungen aufgrund krisenbedingter Mietschulden vorübergehend bis zum 30. Juni 2022 verboten. Einen Vorstoß der Linksfraktion im Bundestag, auch Zwangsräumungen in der Krise per Gesetz zu verbieten, lehnten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, außer die Grünen, im Januar 2021 ab. Wie nötig ein Verbot der Zwangsräumung ist, zeigt, dass im Krisenjahr 2020 mindestens 30.000 Zwangsräumungen durchgeführt wurden. Das sind 82 pro Tag.
Den politischen Akteuren ist die Zahl bekannt, aber sie halten bewusst daran fest, dass Zwangsräumungen Bestandteil des nach ihren Vorstellungen funktionierenden Wohnungsmarktes sind. Bereits vor der Krise wurden die staatlichen Hilfesysteme zur Vermeidung von Räumung und Obdachlosigkeit schon massiv heruntergefahren. weiterlesen
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FÜR EIN ARBEITSGESETZBUCH !
Seit 1990 verspricht der Einigungsvertrag und damit das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches. Bis dahin gab es in Westdeutschland kein Arbeitsgesetzbuch. In Ostdeutschland gab es ein Arbeitsgesetzbuch. Seit dem aber ist nichts passiert, das heißt entgegen dem Verfassungsversprechen von 1990 gibt es bis heute kein Arbeitsgesetzbuch für Deutschland. Es ist höchster Zeit, dass im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt und in der Öffentlichkeit und im Parlament beraten wird. Viel zu lange waren Arbeitnehmerrechte in diesem Land nicht auf der politischen Agenda. Es reicht bei weitem nicht, einen höheren gesetzlichen Mindestlohn zu fordern. Vielmehr ist es Zeit, wieder zu einem Normalarbeitsverhältnis im Arbeitsleben zurückzukehren, von dem die ArbeitnehmerInnen leben können und dabei prekäre und befristete Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen. weiterlesen
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Die Überforderung und Auslaugung der Menschen in Arbeit
Von Meinhard Creydt
Die Überforderung und Auslaugung von Menschen in der gegenwärtigen deutschen Arbeitswelt beschäftigt die Öffentlichkeit gegenwärtig weit weniger als die Belastung und Inanspruchnahme der nichtmenschlichen Natur. Viele Arbeitende stehen unter ständigem Stress, die Arbeitsanforderungen zu schaffen. Ihre Fähigkeiten, Energien und Aufmerksamkeit werden ausgepresst wie eine Zitrone. An Personal gilt es allenthalben zu sparen, bei den Arbeitsanforderungen gibt es von Seiten der Unternehmens- und Organisationsleitungen tendenziell kein „genug“. weiterlesen
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Welt – wohin?
Von Hannes Hofbauer
Das Erschreckende an der im Corona-Notstandsregime sichtbar gewordenen Parallelität von wirtschaftlichen Interessen und dem Aufbau politisch-autoritärer Staatsstrukturen ist das weitgehende Fehlen linker Kritik. Dies ist einerseits dem Verkennen der Funktion des Ausnahmezustandes geschuldet und andererseits der Einschätzung, es handele sich beim Corona-Regime um Maßnahmen, die zum Wohle der Volksgesundheit erlassen werden. Die Idee, dass das Gesundheitsargument nur vorgeschoben sein könnte, wird von vielen hastig als ungeheuerlich verworfen.
Seit nahezu eineinhalb Jahren können interessierte Bürgerinnen und Bürger beobachten, wie anfangs ahnungslose politische Verantwortliche Zug um Zug in die Rolle von Seuchentreibern hineingewachsen sind. Die Verbreitung von Angst ist generell zum Geschäftsmodell geworden, aus dem führende Pharma-Konzerne sowie die Kontrollindustrie ihre Megagewinne erzielen. In punkto Faktenlage wurde die anfängliche Ahnungslosigkeit durch ein nicht nachvollziehbares Wirrwarr sich ständig ändernder Verordnungen und Gesetze ergänzt. Zur Gewissheit ist mittlerweile auch geworden, dass dieser Zustand nach Drucklegung des Buches weiter anhalten wird. weiterlesen
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Wahlen – eine Angelegenheit der Reichen? Wählen im „abgehängten“ Stadtteil
Während die Wohlhabenden mitgestalten möchten und wählen gehen, koppeln sich die Ärmeren immer mehr ab, sie stellen den übergroßen Teil der Wahlverweigerer. Dementsprechend haben die reichen Menschen deutlich mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Bundes- und Landtage und der Kommunalparlamente genommen, als die armen.
Die Gründe, nicht zur Wahl zu gehen, sind von ihnen schnell benannt. Sie finden keine Partei mehr, die ihnen ein Angebot macht, niemand fragt sie nach ihren Interessen und keiner setzt sich für ihre Belange ein. Sie haben eine fundamentale Enttäuschung gegenüber der Politik erfahren. Das Gefühl am Rand zu stehen mit dem ohnmächtigen Wissen, auf demokratischem Weg in ihrem Umfeld und in der Gesellschaft allgemein nichts mehr verändern zu können, macht sie immer passiver. Sie haben gemerkt, dass sie Produkt einer Politik sind, die ihnen die Lebensgrundlagen systematisch entzogen hat und dies dann ihnen auch noch als Fortschritt verkauft wird. Die gewählten Politiker selbst haben sich damit abgefunden, dass sie nicht mehr mit den sogenannten Abgehängten in den „Problemstadteilen“ als Wähler rechnen und erreichen können, weil die Kommunikation abgebrochen ist.
So entsteht ein Kreislauf, der nur den konservativen und rechten Parteien nützt und die ganze Gesellschaft weiter nach rechts ausrichtet. weiterlesen
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Renten – von Legenden umwoben
Von Suitbert Cechura
Renten und Rentenreform sind ein Dauerthema in der Öffentlichkeit. Zwar hat bereits ein Arbeitsminister Norbert Blüm in den 1980er-Jahren die Renten für sicher erklärt, aber die ständigen Reformen und Reformvorschläge sprechen demgegenüber Hohn. Politiker, Wissenschaftler und Journalisten tun sich hervor mit Reformüberlegungen, wobei die verschiedenen Vorschläge oft mit Begründungen und Erklärungen daherkommen, die wenig mit der Wahrheit, aber viel mit Legenden zu tun haben. Diese gilt es zu durchleuchten. weiterlesen
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Die strafende Stadt: Ein ganzer Stadtteil wird unter Generalverdacht gestellt
Da die Stadt Dortmund mit ihrer Sozialpolitik in der „abgehängten“ Nordstadt gescheitert ist, schlägt sie nun brutal um sich und bekämpft im Verbund mit der Polizei nicht die Armut, sondern die Armen. Es wird Tag und Nacht „Präsenz“ gezeigt und „konsequent, auch bei kleineren Verstößen“ durchgegriffen. Das beginnt mit massiver Polizeipräsenz im Alltagsbild der Nordstadt, geht über martialische, überzogene Polizeieinsätze, auch schon bei Bagatelldelikten und endet bei den aggressiven Durchsuchungen und Totalabsperrungen ganzer Wohnquartiere mit Hunderten von Einsatzkräften.
Immer mehr Menschen werden zu Opfern von Gewalt und Willkür der Ordnungskräfte.
Die Auswirkungen der „Agenda 2010″, die von der rot-grünen Koalition Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurde, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet. Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht und auch der Mittelschicht deutlich gemacht hat, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Da reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und ihre Ohnmacht an den Schwächeren ab. Begleitet wird das Ganze von dem Misstrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheitskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.
Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben als strafender und disziplinierender Staat entgegenzutreten und denjenigen Menschen mit Abstiegsängsten und den Vermögenden einen starken Staat zu demonstrieren.
Nach gleichem Muster läuft dieser Prozess innerhalb einer einzelnen Kommune ab. weiterlesen
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