Kollege Laurenz Nurk bringt uns den jüngsten NEWSLETTER des Gewerkschaftsforums Dortmund zur Kenntnis!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innebn-Arbeitskreis (AK) ein weiterer NEWSLETTER des GEWERKSCHAFTSFORUMS DORTMUND über den Kollegen Laurenz Nurk (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=laurenz+nurk) erreicht.

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSSARBEIT“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.

Für den K Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert:

gewerkschaftsforum-do.de

ein Forum für Dortmunder Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

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 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
ich möchte euch auf neue Artikel auf www.gewerkschaftsforum-do.de
aufmerksam machen:
 

Die Grenzen gewerkschaftlichen Whistleblowings

Gewerkschaftliche Whistleblower agieren in der Regel in einem Graubereich. Zwar kann es im öffentlichen Interesse sein, interne Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, jedoch ist der Schutz von Whistleblowern gesetzlich nicht klar geregelt, denn die entsprechende EU-Richtlinie hat Deutschland noch nicht umgesetzt.
Wenn Gewerkschaftsaktivisten die alltäglichen Widersprüche wie ständige Überlastung und ständigen Personalmangel nicht mehr aushalten und auf die Missstände aufmerksam machen, werden sie nicht nur mit dem Arbeitsplatzverlust bedroht. Zunehmend greifen die Unternehmen auch auf die Schadensersatzforderungen an den Whistleblower zurück, die immer öfter auch vollstreckt werden und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
Am Beispiel der Arbeitsbedingungen in den Bildungs- und Sozialeinrichtungen wird im Folgenden aufgeführt, was gewerkschaftliche Whistleblower beachten sollten und die Rolle, die viele Gewerkschaften in so einem Konflikt ihrer Mitglieder mit den Unternehmen oft einnehmen. weiterlesen
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Firmeninsolvenzen: für die Beschäftigten der Horror – für die Unternehmen meistens ein Konkurrenzvorteil

Im Jahr 2017 meldeten in Deutschland 20.140 Firmen Insolvenz an. Zu den Hauptleidtragenden einer Insolvenz zählen fast immer auch die Beschäftigten des insolventen Unternehmens. Die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze summierte sich deutschlandweit auf 203.000.
Für die betroffenen Beschäftigten ist die Zukunftsangst in dem Moment groß, die Sorgen sind berechtigt, schnell stehen die Menschen ohne Arbeit und Geld da.
Zunehmend wird die Firmeninsolvenz genutzt, damit sich die Unternehmen gesundstoßen, unliebsame Beschäftigte entlassen und durch legale Tricksereien Betriebskosten gespart und die Betriebe im Konkurrenzkampf besser aufgestellt werden können. weiterlesen
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Die Vertafelung der Gesellschaft

Die Zahl der Menschen, die sich Lebensmittel bei den Tafeln abholen, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2018 ist sie um 10 Prozent auf aktuell 1,65 Millionen Menschen angestiegen, zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
Würde der Staat, vertreten durch die Parlamente im Bund und in den Bundesländern das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ernst nehmen,  müsste er durch seine Gesetzgebung dafür sorgen, dass es  Lebensmittelspenden an Bedürftige durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände nicht geben muss. Im Gegenteil, seit Beginn der „Tafelbewegung“, die durch die großen weltweit tätigen Unternehmensberatungen ins Leben gerufen wurde, hat er die Institutionalisierung der Tafeln gefördert, auch um die Leistungsbemessung für die Zahlungen  gemäß dem Sozialgesetzbuch II/Hartz-IV möglichst gering halten zu können.
Der folgende Beitrag erschien schon einmal an dieser Stelle im Jahr 2015 und hat nichts an Aktualität verloren. weiterlesen
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Stillstand bei den Entscheidungen über Hartz-IV-Sanktionen beim BVerfG und bei der Koalitionsregierung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe tut sich schwer, über eine Beschlussvorlage aus dem Jahr 2016 zu entscheiden, in welcher das Sozialgericht Gotha die Sanktionspraxis der Jobcenter als Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl gewertet hatte. Konkret, das BVerfG muss darüber entscheiden, ob die Sanktionen im SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Bereits am 15. Januar 2019 hatte es dazu verhandelt und war bisher nicht in der Lage, eine Entscheidung zu verkünden.
Kritiker reden bereits von einer bewussten Verschleppungstaktik des Gerichts und führen an, dass das höchste Gericht darauf wartet, was sich seitens der Bundesregierung in der Sache tut. Hatte die SPD doch vor einigen Monaten vollmundig eine „Hartz-Reform“ ankündigt, ohne dass bisher etwas Substantielles auf dem Tisch liegt oder wartet die Politik auf das grundlegende Urteil aus Karlsruhe?
Der Ball wird wie beim Ping Pong gegenseitig zugespielt, bis kaum noch jemand weiß, um was es eigentlich geht. Das Verzögerungsspiel kann aber auch heißen, dass man sich lieber nicht genauer mit dem Problem beschäftigen möchte, weil es vielleicht im Ergebnis zu einer Infragestellung des bestehenden SGB II-Systems führen würde, wenn man eine Verfassungswidrigkeit und damit eine Nicht-mehr-Anwendbarkeit des Instruments der Sanktionen statuiert.
Hier soll noch einmal in Erinnerung gerufen werden, was es mit der höchstrichterlichen Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen auf sich hat. weiterlesen
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Seit vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn – doch nach wie vor erhalten ihn mehr als eine Million Beschäftige nicht. Parallel dazu werden pro Jahr eine Milliarde erpresste und unbezahlte Überstunden in den Betrieben abgeliefert. Hinzu kommt, dass auch viele Beschäftigte über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus zu schlecht bezahlt werden, sie und ihre Familien am Existenzminimum von ihren Löhnen leben müssen, die allzu oft auch noch tariflich auf niedrigem Niveau abgesichert sind.
Die mickrigen Lohnabschlüsse, die von den großen Gewerkschaften wie ver.di und der IG Metall erzielt werden, untermauern immer wieder den Trend des Lohndumpings in Deutschland.
Da müsste doch bei den gewerkschaftlich organisierten Menschen die Alarmglocken läuten, sie müssten Druck aufbauen und die Bedeutung einer Lohnpolitik diskutieren, die mehr bewirken kann, als nur die Binnennachfrage anzukurbeln. weiterlesen
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Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden, zu diesem Zweck werden die Mittel für Wohngeld durch Bund und Länder aufgestockt. Im Jahr 2020 werden insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung argumentiert mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und den Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.
Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen. weiterlesen

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Beitragsservice (früher GEZ) ist Spitzenreiter bei Zwangsvollstreckungen – in den letzten 5 Jahren waren es 6,3 Millionen Verfahren

Der Beitragsservice, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt, gibt als Gläubigervertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio die meisten Zwangsvollstreckungen in Deutschland in Auftrag. Im Jahr 2018 hat er wieder 1,21 Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden in die Wege geleitet. In den letzten fünf Jahren summierten sich die Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags auf 6,33 Millionen Euro. Bei 45,8 Millionen Beitragskonten sind das rechnerisch etwa 14 Prozent.
Dabei werden vor allem die ärmeren Menschen betroffen, die die 17,50 Euro monatlich kaum aufbringen können oder wollen und diejenigen, die nicht über eine Beitragsbefreiung informiert sind. weiterlesen
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Die Situation der Beschäftigten in kirchlichen Unternehmen ist derzeit kein Thema

Im Rahmen der Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe wurde seit Mitte der 1990er Jahre der „Sozialstaat“ mit seinem Budget von über 100 Milliarden Euro systematisch dem Verwertungsprozess zugeführt. Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände übernahmen die betriebswirtschaftlichen Grundzüge und sprachen nun von ihren „Sozialbetrieben“, verschrieben sich dem Wettbewerb am Markt, nannten nun die Ratsuchenden und Klienten „Kunden“ und konkurrierten mit ihren deformierten pädagogischen und sozialen Einrichtungen als ein Dienstleistungsunternehmen um Marktanteile.
Aufgrund der mangelnden Mitbestimmung und der Selbstdefinition als „Dienstgemeinschaft“ – ein Begriff, der aus dem deutschen Faschismus stammt – konnten Veränderungsprozesse von „oben“ angeregt und leicht umgesetzt werden. Das garantiert natürlich einen Konkurrenzvorteil, wenn unternehmerische Entscheidungen nach „Gutsherrnart“ gefällt werden können. Die kirchlichen Unternehmen berufen sich dabei immer noch auf die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Kirchenautonomie und bestehen nach wie vor darauf, dass auf ihre Krankenhäuser, Altenheime und Beratungsstellen das Betriebsverfassungs- und das Mitbestimmungsgesetz nicht angewendet werden.
Waren vor einigen Jahren noch innerkirchliche Widerstandsaktivitäten der Beschäftigten an der Tagesordnung, ist es mittlerweile recht still geworden.
Ein Grund dafür ist sicherlich die mangelhafte Unterstützung durch die Gewerkschaften und Initiativen für Menschen- und Arbeitsrechte. weiterlesen

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Viel Freude beim Lesen
und
herzliche Grüße

Laurenz Nurk

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