Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine weitere Mitteilung des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz) erhalten.
Fred teilt darin mit, dass Bayern die sogenannte „Unendlichkeitshaft“ einführt.
Er bezieht sich auf einen Online-Artikel aus der SÜDDEUTSCHEN, den er angefügt hat. Wir haben die komplette Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Fred Maintz teilt mit:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist unfassbar. Da wird in Bayern fast unbemerkt ein vollkommen undemokratisches „Gefährder-Gesetz“ inklusive Unendlichkeitshaft eingeführt.
Man kann es nicht glauben, aber es ist wahr!
Nachstehend habe ich Euch den Artikel aus der Süddeutschen angehängt.
Ein Aufschrei der Entrüstung müsste jetzt durch Deutschland gehen.
Mit kollegialen Grüßen
Fred Maintz
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Gefährder-Gesetz Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein
Wer in Bayern unter Verdacht steht, ein Gefährder zu sein, kann schon bald lange in Haft gehen – unendlich lange.
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- Gefährder können ab August in Bayern länger vorbeugend eingesperrt werden.
- Der Landtag in München stimmte mit den Stimmen der CSU für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit vorsieht.
- Alle drei Monaten soll ein Richter darüber entscheiden müssen.
In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen „drohender Gefahr“, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.
Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr; und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.
Das alles ist eigentlich unvorstellbar; bei diesem Gesetz „zur Überwachung gefährlicher Personen“ denkt man an Guantanamo, Erdogan oder die Entrechtsstaatlichung in Polen. Die Haft ad infinitum wurde aber im Münchner Landtag beschlossen. Die CSU sollte sich schämen; die Opposition, deren Aufstand nicht einmal ein Sturm im Wasserglas war, auch. Dieses Gesetz ist eine Schande für einen Rechtsstaat.