Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns soeben eine Mitteilung des Kollegen Fred Maintz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fred+maintz).
Fred gibt hierbei ein paar Einblicke in den „SOZIAL“-Bereich der Stadt Duisburg und spricht dabei von „obszönen Widersprüchen“.
Wir haben die Mitteilung des Kollegen Maintz nachstend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLIIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Fred Maintz informiert:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
leider wenig überraschend für mich, aber erfreulich, wenn solche obszönen Widersprüche ans Tageslicht kommen:
1.) die Stadt Duisburg weigert sich, das Gehalt der Geschäftsführerin der Behindertenwerkstätten offen zu legen. Es wird bei etwa 350.000,- € im Jahr vermutet:
2.) die Mitarbeiter solcher Behindertenwerkstätten werden lausig entlohnt, da es sich ja nicht um „normale“ Arbeit, sondern um eine Art „Betreuung“ handelt; im schlimmsten Fall beteiligen sich diese Werkstätten auch noch am repressiven Hartz IV-Regime, um an „billiges Menschenmaterial“ heran zu kommen:
3.) als „gemeinnützige Organisation“ profitieren diese Werkstätten von Steuervorteilen
Es ist (nicht nur) für mich ohnehin erschreckend, wie völlig unkritisch große Teile des (Duisburger) „Sozial“-Bereichs jahrzehntelang solche extremen sowohl finanziellen als auch „bürgerrechtlichen“ Gegensätzlichkeiten praktizieren können. Insbesondere die Hartz IV-Gesetzgebung und Umsetzungspraxis hat diese Widersprüche extrem verschärft. Ein glühender Anhänger dieser „Reform“ (nämlich der pensionierte Duisburger Sozialdezernent Reinhold Spaniel) wurde kürzlich auch noch zum Richter am Duisburger Sozialgericht ernannt …..
Mit Kollegialen Grüßen
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