„JURISTISCHES TOLLHAUS“ in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“: Vorwurf der Marktmanipulation Verfahren gegen VW-Spitze (Diess und Pötsch) wird eingestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den nächsten Streich des „JURISTISCHEN TOLLHAUSES“ in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLANDF“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus+in+der+bananenrepublik+deutschland) registrieren können.
 
Wie bereits am 20. Mai 2020 bekannt wurde, hat das Landgericht Braunschweig das Strafverfahren gegen den VW-Chef Herbert Diess und VW-Aufsichtsratsvorsitzenen Hans-Dieter Pötsch eingestellt.
 
 

Vorwurf der Marktmanipulation Verfahren gegen VW-Spitze wird eingestellt

Stand: 19.05.2020 21:38 Uhr
 
Sie sollen die VW-Aktionäre zu spät über das Ausmaß des Dieselskandals informiert haben – doch nun soll das Verfahren gegen die Konzernspitzen Diess und Pötsch eingestellt werden. Gegen eine Millionen-Zahlung.
 
Das Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation gegen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch im Dieselskandal soll gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden. Ein Sprecher des Kontrollgremiums von Volkswagen bestätigte eine entsprechende Einigung zwischen den beiden Angeklagten und dem Landgericht Braunschweig. Das „Manager-Magazin“ hatte zuerst darüber berichtet.
 
„Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG begrüßt die Einstellung des Verfahrens“, hieß es aus Wolfsburg. Diess und Pötsch waren im September vergangenen Jahres angeklagt worden – der Vorwurf der Ermittler: Im Zusammenhang mit dem Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 in den USA hätten sie Anleger nicht rechtzeitig über das Ausmaß der finanziellen Folgen und drohenden Strafen informiert.
 

Über Zulassung der Anklage noch nicht entschieden

Rechtsberater des Unternehmens sähen sich nun in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Chefkontrolleur nicht begründet seien. Die Kanzlei, die VW in dem Fall beriet, sei zudem überzeugt, dass Diess und Pötsch auch zivilrechtlich „keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt“ hätten. Beide hätten dem Vorhaben, das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 4,5 Millionen Euro pro Person einzustellen, zugestimmt. Dies sei auch im Interesse von VW, man habe „nach umfassender Prüfung und Abwägung“ entschieden.
 
Aus dem Landgericht Braunschweig gibt es bislang keinen Kommentar zu der Einigung. Über die Zulassung der Anklage hatten die Richter bisher entschieden, es lief noch das sogenannte Zwischenverfahren.
 
Mehr dazu könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auf der Homepage der TAGESSCHAU aufrufen.
 
 

Unser AK-Kommentar dazu: Wer hier ein anderes Ergebnis erwartet hat, ist ein Träumer, der immer noch und trotz der CORONA-HYSTERIE an einen Rechtsstaat glaubt!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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