In den Prozess der Novellierung des LPVG NRW kommt Bewegung. Mittlerweile hat die SPD via Landesinnenminister Jäger ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz präsentiert (mehr Informationen findet man unter den Link https://nrw.verdi.de/referat-oed/mitbestimmung-lpvg). Der Gesetzesentwurf, den Manfred Ebgelhardt seinerzeit maßgeblich für die Partei DIE LINKE entworfen hat, ist jedoch weit fortschrittlicher als der neue der NRW-SPD. Der komplette Gesetzesentwurf kann per Email bei manni@manfredengelhardt.de angefordert werden.
Wir haben hier exemplarisch die wichtigsten Punkte gegenübergestellt. Die Änderungsvorschläge von Manni Engelhardt et.al. sind mit AG LPVG gekennzeichnet.
LPVG – Landespersonalvertretungsgesetz
1975 LPVG NW
1984 Novellierung
17.10.2007 CDU-Regierung beschloss Novellierung in NRW
DGB/VERDI Entwurf am 16.01.2009 vorgestellt
Auf Initiative von Manfred Engelhardt und Beschluss LAG B&G DIE LINKE.NRW Gründung der AG LVPG
Mitarbeit: Manfred Engelhard, Werner Luchs , W. Zimmermann und Zeynep Dere
Ziel: DGB/VERDI Entwurf und altes LPVG (1975) soweit zu verbessern, dass ein modernes fortschrittliches Beschäftigten- und Personalräte/innen freundliches LPVG mit deutlicher Handschrift der Partei DIE LINKE herauskommt.
Die wichtigsten Teile des DGB/ VERDI Entwurf:
1. Mehr Demokratie durch mehr Mitbestimmung
Mitbestimmungsdefizite z. B. in Fragen der Arbeitszeitgestaltung
Aufheben und Mitbestimmungsrechte ausweiten
2. Mehr Transparenz und Verbesserung des lnitiativrechte des PR
bereits in der Planungsphase Beteiligung des PR
3. Verbesserung der Verfahrensrechte
Ausweitung lnitiativrechte auf alle beteiligungspflichtigen Tatbestände
4. Verbesserung der Stellung Personalräte
räumliche / materielle / personelle Ausstattung PR
5. Verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten von Frauen an der PR Arbeit
Geschlechter müssen zukünftig Anteil- und Zahlenmäßig im PR vertreten sein
Bisherige Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte in $ 72 LPVG
Rechte umwandeln
lm novellierten LPVG vom 17.10.09 sind folgende Dinge weggefallen:
Mitbestimmungsrechte zu
– Umsetzungen
– Befristungen von Arbeitsverhältnissen
– Privatisierungen / Ausgliederungen von Betrieben oder Betriebsteilen
AG LPVG: Neu §14 (6)
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Personalrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht
§39 Sprechstunden des PR :
früher: im Benehmen jetzt im einvernehmen
AG LPVG = PR bestimmt wann wo und im welchem Umfang
§40 Kostentragung
Früher: PR beschloss AG musste zahlen
Jetzt: im Rahmen eines Budgets
AG LPVG: AG muss wieder die volle Kostenübernahme sicherstellen
§42 Freistellungen PR
Früher: zuerst die Vorsitzenden danach nach Gruppenstärke
Jetzt: Vorstandsmitglieder ( 3 Vorsitzende & 1 Vorstandsmitglied) danach nach
Gruppenstärke Früher: 300-600 1 Freistellung Jetzt: 300 – 600 1 Freistellung
AG LPVG= 201 – 500 1 Freistellung und unter 200 ab 20 Beschäftigte 1
Freistellung möglich bei besonderen Gründen z.B. weit auseinander liegende
Dienststellen
§64 Allg. Aufgaben PR :
– Einführung eines Antidiskriminierungsklausel
– DGB/VERDI und jetzt von AG LPVG übernommen: Grundrecht der Gleichberechtigung Frauen und Männer
AG LPVG zusätzliche Punkte:
– Schaffung und Gestaltung altersgerechter Arbeitsplätze
– Beschäftigung sichern und fördern
– Maßnahmen betrieblichen Umweltschutz fördern
– PR kann für die Durchfuhrung seiner Arbeit Sachverständige hinzuziehen
– PR hat zu §64 ein umfassendes Initiativrecht
§66 Formen und Verfahren
Jetzt: Einfluss PR ziemlich schnell ausgeschöpft
Einigungsstellenentscheidungen nicht bindet
Einigungsstellenbeschluss kann durch Gericht aufgehoben werden
AG LPVG: §66.8 ersatzloses Streichen
AG LPVG §70 Dienstvereinbarungen gelten unmittelbar zwingend auf die aus ihnen geregelten Ansprüche kann nicht verzichtet werden. Ausschlussfristen gelten, wenn vereinbart wurden.
§72 Mitbestimmung
Weggefallen: zb.:
– Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Sonderurlaub
– Verlängerung Probezeit
– Befristungen
– Beamte ( Versetzung, Laufbahnwechsel, Anwärterbezüge, Entlassung von Versetzung Ruhestand …
– Umsetzungen
– Kündigungen (nur §74 Mitwirkung) neu eine Kündigung ist unwirksam wenn PR nicht beteiligt war
– Privatisierungen
Zustimmungsverweigerungsgründe Massiv eingegrenzt
– bei Verstoß gegen Gesetze, Tarifverträge, Frauenförderung und Richtlinien
– Benachteiligung von betroffenen Beschäftigten oder anderen Beschäftigten
– bei Störung des Friedens in der Dienstelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten
1. Rechtswidrig 2. Benachteiligung 3. Sozialer Frieden
AG LPVG §67 Einigungsstellenbeschluss ist bindend
AG LPVG: alle Anhörungs- Mitwirkungstatbestände zu §72 Mitbestimmungsrechte machen.
AG LPVG §80 Gerichtliche Entscheidungen: Zuständigkeit von Arbeitsgerichten nicht mehr Veraltungsgerichte
AG LPVG Neu §128
- Bei Spaltung der Dienstelle PR weiter im Amt bis Neuwahl PR
- Bei zusammengefassten Dienstellen übernimmt PR mit höchsten Beschäftigungszahlen die PR Geschäfte bis zur Neuwahl PR
AG LPVG Neu §129
Bei Wunsch von kleinen einzelnen PR Dienstellen Bildung ubergeordneter PRs
AG LPVG Neu §130
PRs können Arbeitsgemeinschaften bilden
AG LPVG Neu §131
- Bei Mitbestimmungsverletzung durch den AG, kann der PR beim Arbeitsgericht die Aufhebung der Maßnahme beantragen.
- Bei positiver Entscheidung Arbeitsgerichte und Weigerung des AG diesen Beschluss umzusetzen Zwangsgeld fur jeden Tag Zuwiderhandlung EUR 20000,00
- Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bei Be- und Verhinderungen von PR- und JAV-Wahlen
AG LPVG NEU §132
Die Beteiligung von Beschäftigten und ihrer PR ist in allen Aufsichtsgremien z. B. Werksausschüssen, Betriebsausschüssen und Aufsichtsräten zu gewährleisten.
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