Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 28. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé-Newsletter 28/2024 vom 18.08.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum 30-jährigen Jubiläum von Tacheles e.V. – Spenden-Verdoppelungsaktion der Bethe-Stiftung
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Ich möchte auf eine besondere Aktion hinweisen, die dem Verein Tacheles zugutekommt:
30 Jahre Tacheles e.V. – 30 Jahre Widerstand gegen Entrechtung, Armut und Rassismus
Seit unserer Gründung arbeiten wir daran, überflüssig zu werden. Leider ist unsere Arbeit wichtiger denn je. Damit wir diese fortsetzen können, benötigen wir Unterstützung!
Wir freuen uns deshalb sehr darüber, dass die Bethe Stiftung uns mit einer Spendenverdoppelung unterstützen wird und bedanken uns sehr herzlich dafür.
Und so geht´s: Spenden, die auf einem extra eingerichteten Konto im Zeitraum 11. August bis 31. Oktober unter dem Verwendungszweck „Spenden-Verdoppelungsaktion“ eingehen, werden von der Bethe Stiftung verdoppelt.
Unterstützt Tacheles e.V., denn jede Spende zählt – durch die Unterstützung der Bethe-Stiftung sogar doppelt!
Spendet unter Angabe des Stichworts „Spenden-Verdoppelungsaktion“ an folgendes Konto:
Kontoinhaber: Tacheles e.V.
IBAN: DE90 3305 0000 0000 1886 80
BIC: WUPSDE33XXX
Die wichtige und aufwendige Arbeit unseres Vereins wird zum größten Teil von Ehrenamtlichen gestemmt. Das Angebot soll nicht nur aufrechterhalten, sondern weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck werden aktuell neue Räumlichkeiten ausgebaut und renoviert. Tacheles erhält keine öffentlichen Fördermittel und ist daher auf Spenden angewiesen, um solche Projekte umzusetzen.
Der Verein dankt daher der Bethe-Stiftung für ihr Engagement und die Verdopplung der Spenden im Rahmen dieser Kampagne.
Tacheles e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Das heißt, Spenden können selbstverständlich steuerlich abgesetzt werden. Spendenquittungen werden auf Nachfrage ausgestellt. Bei Adressdatenzusatz (Spenden oberhalb von 300 €) ergeht automatisch eine Spendenquittung.
2. Wir laden ein: 24. August 2024 Feier zum 30. Geburtstag von Tacheles
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Seit drei Jahrzehnten kämpfen wir bei Tacheles dafür, eines Tages überflüssig zu sein. Doch unsere Arbeit ist heute wichtiger denn je! Soziale Standards und Teilhabemöglichkeiten, die hart erkämpft wurden, werden zunehmend abgebaut. Arme Menschen, Migrant*innen, Schutzsuchende und vermeintlich „andere“ werden in einer immer populistischeren Debatte diskriminiert. Einseitig geführte Diskussion und die zunehmende Polarisierung zwischen „Gut“ und „Böse“ vergiften das gesellschaftliche Klima und schwächen die letzten Reste unseres solidarischen Gemeinwesens. Erschreckend ist dabei, dass selbst Parteien, die sich demokratisch nennen, diesen Trend aktiv fördern.
Dem setzen wir unseren entschlossenen Widerstand entgegen. Und dies nun schon seit 30 Jahren.
Gemeinsam mit allen, die uns auf diesem Weg begleitet haben oder dies noch tun möchten, wollen wir zusammenkommen, diskutieren, neue Strategien entwickeln im Kampf für eine solidarische Gesellschaft und gegen jede Form der Ausgrenzung. Und natürlich wollen wir auch unser Jubiläum angemessen mit euch feiern. Bei leckerem Essen und Getränken, live Musik, Filmvorführung, Spiel und Spaß für Groß und Klein und vielem mehr.
Kommt am 24. August ab 14 Uhr zum Tacheles in der Rudolfstraße 125, Wuppertal.
Lasst uns zusammenstehen, feiern und den Kampf weiterführen!
Alle Interessierten sind eingeladen. Gerne nehmen wir auch Grußbotschaften entgegen.
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3. Details zur Rechtsprechung gegen Bezahlkarten
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Rechtsanwalt Volker Gerloff erläutert in seinem aktuellen Newsletter die beiden Beschlüsse des SG Nürnberg gegen die Bezahlkarten bei Geflüchteten, er stellt klar, dass, entgegen der Einlassung der Beklagten, die Beschlüsse selbstverständlich grundsätzliche Bedeutung haben, mehr hier nachzulesen: https://t1p.de/18tim
4. Detaillierte Zahlen zur Wohnkostenlücke 2023
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Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Gruppe Die Linke im Bundestag fragte die Bundesregierung Drs. 20/12047 nach der Wohnkostenlücke des Bürgergeldes im Jahr 2023. Die Wohnkostenlücke beziffert den Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten der Wohnung und dem, was das Jobcenter real dafür erstattet („angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung“).
Ergebnis: Im Jahresdurchschnitt 2023 bekamen rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (rd. 11 % aller Bedarfsgemeinschaften) nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet. Die durchschnittliche Differenz betrug 107 Euro pro Monat und betroffenem Haushalt. Die dezidierten Zahlen für jedes Jobcenter einzeln, die Länder und den Bund gibt es hier: https://t1p.de/sbzw3
An höchsten ist die Wohnkostenlücke mit 253 EUR im Jobcenter Ebersberg, 226 EUR im JC Dachau, 215 EUR im JC München, und 204 EUR im JC Fürstenfeldbruck und ebenfalls Oldenburg Stadt, 180 EUR beim JC Saalfeld-Rudolfstadt, 167 EUR im JC Freiburg und 159 EUR im JC Darmstadt, 157 EUR im JC Breisgau, und 150 EUR beim JC Offenbach sowie JC Flensburg. Diese Zahlen stellen den durchschnittlichen Nichtübernahmebetrag jeder in den KdU gekürzten BG da.
Im Jahr 2022 betraf die Wohnkostenlücke rund 13 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, sie belief sich auf 382 Millionen Euro, der durchschnittliche nicht übernommene Betrag war 94 Euro im Monat.
Kurzbewertung: Diese neuen Zahlen machen deutlich, dass die Wohnkostenlücke, also die nicht von der Behörde übernommenen Beträge der Kosten der Unterkunft, trotz der Karenzzeit drastisch gestiegen ist. Diese Fehlbeträge müssen in den meisten Fällen wahrscheinlich aus dem Regelsatz bestritten werden. Diese zusätzlichen Kosten drücken die betroffenen Menschen weit unter das Existenzminimum.
Im Jahr 2024 ist wieder mit einem erheblichen Anstieg der nicht durch die Jobcenter berücksichtigten Beträge zu rechnen. Das bedeutet, das Thema Wohnkosten muss in den Blick der Öffentlichkeit und in den Blick des Gesetzgebers kommen.
Hierzu bedarf es einiger Änderungen:
- Ermittlung der angemessenen KdU gemessen an den Angebotsmieten, also an dem Preis, zu dem Unterkünfte zu erhalten sind und nicht an einem Mischindex von Bestands- und Angebotsmieten.
- Modifizierung der angemessenen KdU auf die reine Grundmiete, ohne Betriebskosten. Denn wie hoch der gemeinsame Verbrauch in einem Hochhaus, das Abwasser oder die Grundsteuer ist, liegt nicht in der Einflusssphäre der Leistungsbeziehenden.
- Gesetzliche Regelung, dass Sozialwohnungen immer angemessen sind, denn das ist der Zweck von Sozialwohnungen.
- Sofortige Streichung der Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis des § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II. Rückwirkende Zahlung der dahingehenden Kürzungen für Leistungsberechtigte bis Jan. des Vorjahres (analog § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II).
- Genehmigungsfiktion von beantragten Unterkünften im Sinne von § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II innerhalb von 3 Werktagen.
Wenn dazu Rückfragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Die Linke mit Zusammenfassung zur Wohnkostenlücke: https://t1p.de/pq7fo
5. Kindergeld und Kindersofortzuschlag sollen im Jahr 2025 um 5 EUR steigen
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Einfach als Vorabinfo: Kindergeld und Kindersofortzuschlag sollen im Jahr 2025 um 5 EUR steigen. Soweit so gut, allerdings kommt diese Steigerung bei BezieherInnen und Beziehern von Grundsicherungsleistungen nicht an, da diese vollständig als Einkommen angerechnet werden.
Infos zur Erhöhung im nächsten Jahr: https://t1p.de/175r5
6. Neues Projekt: Gegenrechtsschutz – Ein scharfes Schwert für das Recht
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Aus der Projektbeschreibung: Wenn Autoritäre an die Macht kommen, müssen wir uns ihnen entgegenstellen. Der Gegenrechtsschutz unterstützt Sie dabei.
Ob Abmahnung von rechts, rechtswidrige Maßnahmen Ihres Landrats oder Ihrer Verwaltung – der Gegenrechtsschutz berät, vernetzt und finanziert anwaltliche Vertretung! „Weltweit werden autoritäre Populist:innen zunehmend in Parlamente gewählt. Nach dem Vorbild von Viktor Orbán in Ungarn und Parteien wie der PiS in Polen ist auch in Deutschland damit zu rechnen, dass autoritäre Populist:innen, die in Gemeinderäten, Landtagen oder der Verwaltung sitzen, auch vor rechtswidrigen Maßnahmen nicht zurückschrecken werden. Auf diese Weise verschieben sie graduell Grenzen dessen, was „normal“ ist, schikanieren politische Andersdenkende und grenzen diskriminierungssensible Gruppen aus. …
Es reicht schon, wenn euch eine Maßnahme ein schlechtes Bauchgefühl bereitet: Dem geflüchteten Kind wird ein Kindergartenplatz verwehrt. Eine Beförderung im Amt scheint parteipolitisch motiviert. Die Behörde verbietet einer Gruppe die Demo. Ein Landrat äußert sich diffamierend. All das kann rechtswidrig sein, und es ist wichtig, dem nachzugehen.
Wir beraten Betroffene
Wir finanzieren und organisieren anwaltliche Hilfe und, wenn nötig, Gerichtsverfahren
Wir bauen Netzwerke für und mit Betroffenen auf
Wir bündeln rechtliche Expertise
Wir erfassen und strukturieren Fälle und begleiten sie wissenschaftlich, um eine Grundlage für weitere Auseinandersetzungen zu liefern
Ein hervoragendes Projekt von FragDenStaat, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Verfassungsblog: Nähere Infos: https://t1p.de/gr32q
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!