Heute veröffentlichen wir den 25. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 25. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 25/2024 vom 28.07.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Erster Etappensieg im Eilverfahren gegen restriktive Bezahlkarte: SG HH hält pauschale Bargeldobergrenze von 50 EUR für rechtswidrig
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PRO ASYL und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben gemeinsam mit einer schutzsuchenden Familie vor dem Sozialgericht Hamburg einen Erfolg gegen die restriktiven Beschränkungen der Bezahlkarte erzielt. Die Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg stellt klar: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig. Mit der Entscheidung ist ein Schritt mehr getan, um das menschenwürdige Leben schutzsuchender Menschen in Deutschland zu sichern.

Mehr dazu in der PM der beteiligten Organisationen: https://t1p.de/rphba und bei LTO: https://t1p.de/53f9o

2. Öffentliche Problemanzeige zu den KdU und Aufruf an die Ampel: Bruttokaltmiete aufgeben!
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Die Medien berichten darüber, dass die Grundsteuerbescheide explodieren. So berichtet der Spiegel vom 14.7.2024 beispielhaft davon, dass sich in einem Fall die Grundsteuer mehr als vervierzehnfacht hat (hier nachzulesen: https://t1p.de/j2cxd).
Die Grundsteuer wird bei Mietobjekten anteilig auf die MieterInnen umgelegt. Es ist somit zu erwarten, dass nächstes Jahr die Mieten wegen Änderungen bei der Grundsteuer alleine deshalb deutlich steigen werden.
Da die „angemessenen Unterkunftskosten“ im SGB II und SGB XII sich an den Bruttokaltmieten orientieren, werden spätestens nächstes Jahr eine Reihe von SGB II – und SGB XII-Leistungsbeziehenden in deutlich zu teuren Wohnungen leben und das Jobcenter/Sozialamt die zu übernehmenden Kosten kürzen. Für die, die sowieso schon „unangemessen wohnen“ wird die Kürzung unmittelbar durchschlagen.
Dies Problem geht einher mit den Plänen der Regierung, die SGB II – Ausgaben im Jahr 2025 um 600 Mio. EURO im Bereich der KdU zu kürzen. 400 Mio. EURO werden schon Jahr, für Jahr im Rahmen der sog. Wohnkostenlücke nicht übernommen.

Gleichzeitig explodieren die Zahlen der wohnungs- und obdachlosen Menschen. Durch restriktives Handeln und Spardiktate wird das Problem nur verschärft.

Daher ist es Zeit, über ein neues KdU Konzept und weitere Änderungen nachzudenken. Dessen Basis kann, soll und muss nur die reine Grundmiete als Angemessenheitsgrundlage sein und das Konzept sollte noch verschiedene andere Änderungen beinhalten. Meine Vorschläge wären:

  • Modifizierung der angemessenen KdU auf die reine Grundmiete, ohne Betriebskosten. Denn wie hoch z.B. der gemeinsame Verbrauch in einem Hochhaus, die Kosten für Abwasser oder die Grundsteuer ist, liegt nicht in der Einflusssphäre der Leistungsbeziehenden.
  • Ermittlung der angemessenen KdU gemessen an den Angebotsmieten, also an dem Preis, zu dem Unterkünfte zu erhalten sind und nicht an einem Mischindex von Bestands- und Angebotsmieten.
  • Gesetzliche Regelung, dass Sozialwohnungen immer angemessen sind, denn das ist der Zweck von Sozialwohnungen.
  • Sofortige Streichung der Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis des § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II. Rückwirkende Zahlung der dahin gehenden Kürzungen für Leistungsberechtigte bis Jan. des Vorjahres (analog § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II).
  • Genehmigungsfiktion von beantragten Unterkünften im Sinne von § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II innerhalb von 3 Werktagen.
  • Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten auch bei „Unangemessenheit“ der Unterkunftskosten. Hier sollten Überschreitungen von mind. 10 % der KdU möglich sein.
  • Klare gesetzliche Regelung, dass die Mietobergrenze für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z.B. Wohnungslose, Haftentlassene, aber auch Alleinerziehende und alte, kranke und behinderte Menschen um pauschal 10 – 20 % zu erhöhen ist.

Wenn dazu Rückfragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung.

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3. SGB III-Änderungen: Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
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Das BMAS hat den Referentenentwurf für ein SGB III – Modernisierungsgesetz vorgelegt. Aus BMAS Sicht soll die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer gestaltet werden. Der Referentenentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind.

Der Referentenentwurf dient zudem der Fachkräftesicherung, mit der Zielsetzung, die vorhandenen Potenziale junger Menschen sowie von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen noch besser zu heben.
Hier eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen: https://t1p.de/hij7p
Zum Referentenentwurf: https://t1p.de/qy4qq

4. Linnemann zündelt und will wieder verfassungswidrige 100 % Sanktionen im Bürgergeld einführen
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Der CDU Generalsekretär Carsten Linnemann fordert „bei mehr als 100.000 Menschen das Bürgergeld komplett zu streichen. »Die Statistik legt nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen«“. Dabei möchte Linnemann die ukrainischen Geflüchteten in seine Sanktionspläne einbeziehen.
Zu den Linnemannplänen: https://t1p.de/61nae  

Kurzkommentar: Dass 100 % Sanktionen verfassungswidrig sind, weiß Linnemann, weiß die CDU. Das Argumentationsmuster ist: „Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig ist„. Man spricht also nicht mehr von Sanktion, sondern von der Annahme einer fehlenden Bedürftigkeit. Aber selbst wenn das Wort Sanktion nicht mehr genannt wird, ist und bleibt es eine, auch wenn CDU/Linnemann und Merz das jetzt umdeuten wollen. Ukrainische Geflüchtete da jetzt mit reinzunehmen ist nackter Populismus.
Wichtig ist, dass die Ampel sich jetzt nicht weiter von der CDU/CSU nach rechts und in weitere Verschärfungen treiben lässt!

5. Praxistipp: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden
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Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Hier eine kurze Zusammenfassung in Haufe.de https://t1p.de/z46wy
Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzer: https://t1p.de/6dg09

Ich habe dazu mal ein Infoblatt gemacht, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024: https://t1p.de/c8em6 und ab 2025: https://t1p.de/db934
Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.

6. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Ein tolles Team braucht Unterstützung: Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren.

Selbstverständlich werden unsere Mitarbeitenden für die Sozialberatung fundiert ausgebildet und geschult. Und so können bei uns auch Menschen mitarbeiten, die nicht zwingend vom Fach sein müssen. Lediglich die Bereitschaft zu lernen, die Fähigkeit zum strukturierten Denken und Kenntnisse am PC sollten vorhanden sein.

Da die Beratung bei uns vor Ort stattfindet, wäre es natürlich super, wenn ihr aus Wuppertal oder den unmittelbaren Nachbarstädten kämt.

Und so läuft es ab: jeweils mittwochs und donnerstags finden ab 09:15 Uhr unsere Fallbesprechungen statt. Eine Teilnahme an mindestens einem dieser Termine sollte für euch zeitlich möglich sein, denn hier werden Beratungsstrategien besprochen und die Aufgaben dafür verteilt.

Die eigentliche Beratung findet dann danach statt. Manchmal telefonisch, manchmal mit Termin. Manchmal reicht ein Anruf, in anderen Fällen zieht sich die Beratung über einen längeren Zeitraum. Neue Menschen im Team arbeiten eine Zeitlang mit einem erfahrenen Teammitglied zusammen. Dazu ist eine Anwesenheit vor Ort hilfreich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-25-2024-vom-28-07-2024.html !

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