Heute veröffentlichen wir den 24. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 24. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 24/2024 vom 21.07.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. 24. August 2024: Wir laden ein zum 30. Geburtstag von Tacheles
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Seit drei Jahrzehnten kämpfen wir bei Tacheles dafür, eines Tages überflüssig zu sein. Doch unsere Arbeit ist heute wichtiger denn je! Soziale Standards und Teilhabemöglichkeiten, die hart erkämpft wurden, werden zunehmend abgebaut. Arme Menschen, Migrant*innen, Schutzsuchende und vermeintlich „andere“ werden in einer immer populistischeren Debatte diskriminiert. Einseitig geführte Diskussion und die zunehmende Polarisierung zwischen „Gut“ und „Böse“ vergiften das gesellschaftliche Klima und schwächen die letzten Reste unseres solidarischen Gemeinwesens. Erschreckend ist dabei, dass selbst Parteien, die sich demokratisch nennen, diesen Trend aktiv fördern.

Dem setzen wir unseren entschlossenen Widerstand entgegen. Und dies nun schon seit 30 Jahren.

Gemeinsam mit allen, die uns auf diesem Weg begleitet haben oder dies noch tun möchten, wollen wir zusammenkommen, diskutieren, neue Strategien entwickeln im Kampf für eine solidarische Gesellschaft und gegen jede Form der Ausgrenzung. Und natürlich wollen wir auch unser Jubiläum angemessen mit euch feiern. Bei leckerem Essen und Getränken, live Musik, Filmvorführung, Spiel und Spaß für Groß und Klein und vielem mehr.

Kommt am 24. August ab 14 Uhr zum Tacheles in der Rudolfstraße 125, Wuppertal.Lasst uns zusammenstehen, feiern und den Kampf weiterführen!

Alle Interessierten sind eingeladen. Gerne nehmen wir auch Grußbotschaften entgegen.


2. Ungefährer Zeitplan für die SGB II-Verschärfungen im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ / Haushaltsplan
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In meinen letzten zwei Newslettern habe ich über die geplanten Verschärfungen im SGB II berichtet, siehe im NL-Archiv: https://harald-thome.de/newsletter/archiv.html bzw. https://t1p.de/8f7ci.
Jetzt der ungefähre Zeitplan für die Vorhaben: Die geplanten SGB II-Änderungen sollen vermutlich als ein „Aufhänger-Gesetz“ im Haushaltsbegleitgesetz erfolgen. Die Diskussion um den Haushalt beginnt mit der Einbringung in den Bundestag nach der Sommerpause. Abschluss wird dann Ende des Jahres sein. Unabhängig vom Haushalt soll es ein Bürgergeld-Ergänzungsgesetz geben. Das soll auch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Die Rolle Rückwärts von Bürgergeld in Hartz IV, soll somit vermutlich zum Jahreswechsel oder kurz danach stattfinden. Vielleicht sollte die Regierung so ehrlich sein, das Ganze wieder in „Neues Hartz IV“ umzubenennen.

Dazu noch ein Interview mit Frank Werneke (verdi-Chef) der sagt, mit der Wachstums-Initiative sind wir „zurück bei Hartz IV“, hier nachzulesen: https://t1p.de/tsb84

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Spendenaufruf für Kinder in Armut

Jedes vierte Kind in den neuen Bundesländern gilt als arm. Dieser Umstand wirkt auch jetzt in den Sommerferien.

Während andere Kinder frisch und mit neuen Eindrücken ausgestattet in ein neues Schuljahr starten können, bleiben Kinder aus armen und belasteten Familien oft zu Hause – ein weiterer Baustein sozialer Ungleichheit.

Die Diakonie Spendenaktion „Kindern Urlaub schenken“ ermöglicht jungen Menschen aus benachteiligten Haushalten die Teilnahme an sozialpädagogischen Freizeit- und Bildungsaktionen. 15 bis 20 Euro reichen oft für einen Tag Bildung und Erholung für ein Kind.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende! Mehr Informationen und einen Spendenlink finden Sie unter www.urlaubschenken.de.

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3. Haushaltsentwurf 2025 – Mittelausstattung für das Bürgergeld und geplante massive Kürzungen in den Rechtsanspruchsleistungen
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Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 sieht der aktuelle Entwurf massive Kürzungen in Höhe von insgesamt 5,5 Mrd. Euro vor. Es sollen nicht nur die Kosten für die Eingliederungsleistungen gekürzt werden, sondern alarmierend ist die geplante Kürzung bei den Rechtsanspruchsleistungen: 4,7 Mrd. beim Lebensunterhalt und 0,6 Mrd. Euro bei KdU und Heizung = Gesamtkürzung bei den Rechtsanspruchsleistungen in Höhe von 5,3 Mrd. EUR (diese Kürzungen immer im Verhältnis zum Vorjahr). Alle Infos zum geplanten Haushalt beim Paritätischen unter: https://t1p.de/t0lgd

In der Realität bedeutet das, die Jobcenter werden angehalten einen max. restriktiven Kurs zu fahren. Restriktive Auslegung des Gesetzes, restriktivstes Handeln in der Praxis. Entgegen der Rechtslage. Diese sagt, die Sozialbehörden „haben sicherzustellen, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden“, so § 2 Abs. 2 SGB I. Diese Vorschrift gilt selbstverständlich auch im SGB II.

Das Ganze wird garniert mit einem neuen in Teilen verfassungswidrigem  Sanktionsrecht und Verfolgungsbetreuung. Es fehlt eigentlich nur noch, dass Herr Heil sagt: „wer nicht arbeitet, soll auch nichts zu essen bekommen“.

Wir werden nächstes Jahr den Beginn von massiven Verteilungskämpfen erfahren, wobei der Rechtsanspruch auf Leistungen massiv zu verteidigen sein muss.
Das Ganze, Dank Herrn Lindner, der die Rolle der FDP darin sieht „Deutschland vor Linksruck bewahren“ (https://t1p.de/9sfeu) und den Ampelparteien, die dieses Spiel mitmachen.

Das Recht auf menschenwürdiges Dasein wird von den Beratungsstrukturen, Wohlfahrts – und Sozialverbänden, den Betroffenen auf der Straße, in den Gerichtssälen und vor und in den Sozialbehörden zu erstreiten sein!

Die Linkspartei könnte und sollte darüber nachdenken, wie sie dieser historischen Anforderung gerecht werden kann und hier massiv Kräfte mobilisiert.

4. BSG: Auch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts mit Schengenvisum besteht unter Umständen Anspruch auf Bürger*innengeld – sofern es sich um eine familiäre Konstellation handelt
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Das BSG hat am 17.7.2024 klargestellt, dass nicht-deutsche Staatsangehörige auch in den ersten drei Monaten nach Einreise einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben können (BSG, Urteil vom 17. Juli 2024, B 7 AS 3/23 R) . Dies gilt auch, wenn sie nur ein Schengenvisum besitzen und daher nicht erwerbfähig sind (weil sie aus rechtlichen Gründen keine Arbeitserlaubnis bekommen können). Voraussetzung ist dann aber, dass ein*e erwerbsfähige*r Familienangehörige*r sie „als deren Kopf“ in ihre Bedarfsgemeinschaft hineinzieht. In diesem Fall ist der Leistungsausschluss in den ersten drei Monaten des Aufenthalts (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II)  nicht anwendbar. Ein Leistungsausschluss bestünde vielmehr nur, wenn auch die stammberechtigte Person selbst von Leistungen nach SGB II ausgeschlossen wäre. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sondern nur ein kurzer Terminbericht. Dennoch ist dies von Bedeutung, da in der Praxis immer wieder einem Teil von Familien in den ersten drei Monaten des Aufenthalts zu Unrecht Leistungen durch Jobcenter verweigert werden.
Weitere Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/kub4m

5. Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 geplant
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Die Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen., so die Einleitung des Bundesbauministeriums:
Hier zu finden: https://t1p.de/z350v
Was definitiv fehlt ist, dass der § 26a WoGG angepasst wird und hier in Anlehnung an das Vorschussrecht im SGB I geregelt wird, dass die vorläufige Leistungserbringung, zumindest auf Antrag spätestens nach einem Monat zu erbringen ist!

6. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Juli 2024 zum Thema »Wiederholte Antragstellung« nach § 28 SGB X
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Der Kollege Bernd Eckhardt arbeitet in seinem neuen SJ das Thema »Wiederholte Antragstellung« nach § 28 SGB X heraus. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, rückwirkend die »richtige« Sozialleistung zu beantragen, nachdem zuvor die »falsche« Leistung beantragt und abgelehnt wurde. Die wiederholte Antragstellung wird oftmals nicht beachtet. Das kann daran liegen, dass die Behörde nicht darüber informiert wurde, dass zuvor schon eine andere Leistung beantragt, der Antrag aber abgelehnt wurde. In den Sachbearbeitungen der Jobcenter wird teilweise aber auch die Rechtsauffassung vertreten, eine wiederholte Antragstellung müsse extra beantragt werden.
Das SJ gibt es hier: https://t1p.de/bdf7m

7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen, in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, das ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Menschen, die nicht vom Fach sind, werden von uns geschult und können genauso mitarbeiten, wie z.B. ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen oder Sozialarbeiter*innen Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das möglich.

Und so läuft es ab: jeweils mittwochs und donnerstags finden ab 09:15 Uhr unsere Fallbesprechungen statt. Eine Teilnahme an mindestens einem dieser Termine sollte für euch zeitlich möglich sein, denn hier werden Beratungsstrategien besprochen und die Aufgaben dafür verteilt.

Die eigentliche Beratung findet dann danach statt. Manchmal telefonisch, manchmal mit Termin. Manchmal reicht ein Anruf, in anderen Fällen zieht sich die Beratung über einen längeren Zeitraum. Neue Menschen im Team arbeiten eine Zeitlang mit einem erfahrenen Teammitglied zusammen. Dazu ist eine Anwesenheit vor Ort hilfreich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-24-2024-vom-21-07-2024.html !

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