Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erhalten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) zum sogenannten Arzneitmitteltest (http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/11/11/wolfgang-erbe-aktuell-pflegestaerkungsgesetz-iii-macht-menschen-zu-laborratten-gegen-erdogan-werden-30-000-in-koeln-demonstrieren-stahlkocherdemo-in-bruessel-ist-ein-erfolg/ ). Wir haben diese Meinung des Vorstands des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERKS nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Herr Werner Schell hat das Wort:
Die Teilnahme von demenzkranken Menschen an Arzneimitteltests ist aus patientenrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn sie mit einer klar formulierten Billigung des einwilligungsfähigen Patienten erfolgt und einer diesbezüglichen Erklärung eine angemessene ärztliche Aufklärung vorauf gegangen ist. Diesbezügliche Anforderungen hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seinerzeit dem Bundesgesundheitsministerium bzw. dem Deutschen Bundestag mitgeteilt und auch in einer Pressemitteilung vom 08.6.2016 verdeutlicht. Die jetzt vom Parlament beschlossene Regelung entspricht den von hier formulierten Anforderung! Die einmal erteilte Einwilligung kann nach den patientenrechtlichen Grundsätzen jederzeit widerrufen werden!
>>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=6&t=21640
Werner Schell