Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits 2016 darauf aufmerksam gemacht, dass durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten benachteiligt werden. Nun gibt es neuerliche Hinweise dahingehend, dass auch Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten offensichtlich Nachteile haben.
Dies gibt m.E. Veranlassung, die gesetzlichen Regelungen und die Begutachtungsinstrumente zu überprüfen. Ich sehe den Deutschen Bundestag in der Pflicht, insoweit geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages entsprechend informiert.
Die von hier zum Thema gefertigte Pressemitteilung mit weiteren Hinweisen habe ich angefügt. Eine Berichterstattung erscheint hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk Unabhängige und gemeinnützige Initiative Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Pressemitteilung vom 22.05.2017
Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die neuen Regelungen in §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB ) XI in Verbindung mit dem neuen Begutachtungsinstrument – Begutachtungsassessment (NBA) – sind möglicherweise zum Nachteil der Menschen mit körperlichen Defiziten formuliert worden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat diese Besorgnisse bereits 2016 aufgegriffen hinterfragt. U.a. wurde der Deutsche Bundestag angeschrieben und um Überprüfung der Besorgnisse gebeten. Irgendwelche Folgerungen wurden bislang nicht gezogen.
Nun hat der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. (DVLAB) ebenfalls Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geäußert. Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten werden durch die neuen Regelungen als benachteiligt angesehen. Dies alles scheint Grund genug, das neue Begutachtungssystem auf den Prüfstand zu stellen und ggf. an einigen Stellen zu korrigieren.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht nach all dem die Notwendigkeit, die neuen Vorschriften betreffend den Pflegebedürftigkeitsbegriff auf den Prüfstand zu stellen und die bereits jetzt bekannten Benachteiligungen einzelner Gruppen von pflegebedürftigen Menschen zu beseitigen.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
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Weitere Beiträge zum Thema Pflegedürftigkeitsbegriff im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unter folgenden Adressen:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=4&t=21742
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