Herr Werner Schell informiert zu den Themen GESUNDHEIT & PFLEGE wieder ganz aktuell und äusserte darin: „Angesichts des Urteils des BVerfG zur Sterbehilfeproblematik muss man die Verweigerungshaltung des BMG / von Jens Spahn klar als rechtwidrig einstufen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) einen weiteren NEWSLETTER des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) erhalten.
 
Darin gibt der Vorstand des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerks wieder aktuelle Informationen rund um die Themen PFLEGE und GESUNDHEIT.
 
Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „BGESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) archiviert.
 
Dem Herrn Schell gebührt ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches und ehrenamtliches Wirken!
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 

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Herr Werner Schell informiert:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
 
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
 
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
 
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
 
Tel.: 02131 / 150779
 
 
Internet:
 
 
 
23.10.2020
 
                
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich mache hiermit wie folgt auf Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam
(Auswahl):
 
· Corona-Pandemie-Bekämpfung: Aktuell werden mehr parlamentarische
Debatten und Entscheidungen eingefordert:
 
 
Es wundert, dass solche Erkenntnisse erst
jetzt formuliert werden. – Ich habe dazu u.a. bereits am 17.05.2020 wie
folgt geschrieben: … Die getroffenen Bekämpfungs- und Hilfemaßnahmen können
im Wesentlichen Zustimmung erfahren. Allerdings verunsichern u.a. der
föderale „Fleckenteppich“ und die ständigen Diskussionen in den Talkshows
der TV-Medien. Wünschenswert erscheinen lebhafte und kontroverse
Erörterungen der anstehenden Fragen in den Parlamenten statt der Rededuelle
zwischen den um Einfluss und Macht buhlenden Politprofis im abendlichen
TV-Programm. Das würde unserer rechtsstaatlichen Grundordnung, die ja als
parlamentarische Demokratie ausgestaltet ist, eher entsprechen!
 
 
Es kann und darf nicht sein, dass wichtige die
Grundrechte einschränkende Maßnahmen weitgehend am Deutschen Bundestag
vorbei verfügt werden. Die jetzige Praxis, entsprechende Entscheidungen
allein in kleinen Politikerrunden diskutiert und verfügt werden, bedarf
dringend einer Korrektur.
 
· DBfK und Pflegegewerkschaft Bochumer Bund verlangen eine
wirkungsvolle Teststrategie für Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Hospizdienste
und andere Einrichtungen, die bei der Versorgung pflegebedürftige Menschen
eine Rolle spielen. Die seit dem 15.10.2020 geltende neue Testverordnung des
Bundesgesundheitsministerium wird diesen Anforderungen offensichtlich nicht
gerecht. Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die
Pflegefachpersonen eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und
Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können. Genau so
ist das! … Lesen Sie die entsprechenden Presseinfos
 
 
 
Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass die Testungen mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden sind. Es muss
daher die Frage beantwortet werden, wie die personell unterbesetztenPflegeeinrichtungen den Testanforderungen gerecht werden sollen. Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk macht seit längerer Zeit genau auf diese ständig zunehmende personelle Notlage aufmerksam
 
 
Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium insoweit keine Konzepte!
 
· Für den Marburger Bund (MB) als Verband der angestellten und
beamteten Ärztinnen und Ärzte steht außer Frage, dass Alltagsmasken das
Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus reduzieren. In Kombination mit
den anderen Maßnahmen – Abstand halten, Händehygiene, Lüften von Innenräumen
und Corona-Warn-App – dienen auch Alltagsmasken dem Schutz vor einer
unkontrollierten Ausbreitung des Virus und tragen dazu bei, dass weniger
Menschen infiziert werden und weniger Menschen schwer erkranken. – Der MB
hat damit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt,
zurecht klar widersprochen!
 
 
Der Bundesärztekammer-Präsident hatte nach
einem „Welt“-Artikel von einem geringen Nutzen der Alltagsmasken und von
fehlender wissenschaftlichen Evidenz gesprochen. Er sprach auch von einem
„Vermummungsgebot“
 
 
Prof. Karl Lauterbach nannte das eine unentschuldbare Aussage!
 
· Corona-Pandemie hat nach einer Studie der Universität des
Saarlandes bisher nur kurzfristige Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit
ergeben. Da die Corona-Pandemie weiterhin anhält und unser Leben
beeinflusst, soll die Studie ausgeweitet werden und den Verlauf der
Lebenszufriedenheit und des Stressempfindens auch weiterhin verfolgt werden.
Interessierte können sich zur Teilnahme anmelden. Näheres
 
 
· Frontal 21 berichtete am 20.10.2020: Vergessene Helden – Wer hat
Vorrang bei Corona-Tests? – Video (7 min) verfügbar bis 20.10.2021
 
 
· Münchner Runde – BR-Fernsehen | Polit-Talk | 21.10.2020 (44. Min.):
Warme Worte, wenig Hilfe – Coronahelden im Streik – Online bis 21.10.2021
 
 
· Sterbehilfe: Spahn boykottiert Recht. Panorama berichtete:
 
 
Dazu ist anzumerken: Angesichts des Urteils des BVerfG
zur Sterbehilfeproblematik muss man die Verweigerungshaltung des BMG / von
Jens Spahn klar als rechtwidrig einstufen.
 
 
In diesem Zusammenhang ist auch bedeutsam: Menschen am
Lebensende und in höchster Not: Es ist unverständlich, dass der Vatikan, die
Katholische Kirche, rückschrittlich argumentiert und Beistand mittels
Sakramente ablehnt …
 
 
· Recht auf Selbsttötung? – Der Deutsche Ethikrat diskutierte am
22.10.2020 öffentlich zum Thema. Die Veranstaltung ist anschaubar
 

Quellen:
 
 
 
Zum Thema Sterben, Sterbebegleitung und
Assistenz wird seit längerer Zeit diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht
hat dazu richtungsweisend geurteilt. Siehe insoweit
 
 
 
Eine aktuelle Zusammenfassung der Beurteilung ist nachlesbar unter
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Werner Schell
 
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