Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns ein neuer Beitrag des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell) erreicht. Darin packt der Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERKS ein heisses Eisen an.
Er zeigt darin das Recht auf Freiheit auch bei selbstverantworteten Selbsttötung auf.
Wir haben diesen Beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
****************************************************************************************
|
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk Unabhängige und gemeinnützige Initiative Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
|
22.11.2016
Recht auf Freiheit – auch bei der selbstverantworteten Selbsttötung
„… Der Mensch ist … weder dem Staat noch der Bundesärztekammer (BÄK) zum Leben verpflichtet. Ob er sich einem übermenschlichen Prinzip oder gar einer moralischen Macht verpflichtet fühlt, die ihm – angeblich – verbietet, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist, schlicht und ergreifend, Privatsache. Das mag jeder halten, wie er will, und wir können einander nichts Beesseres tun, als uns in dieser Freiheit gegenseitig zu respektieren. Ärzte sind in ihrem Auftrag nicht ihrer Landes- oder der Bundesärztekammer verpflichtet, sondern ihren Patienten. Die drohende Regelung in den Grundsätzen der BÄK zur Sterbehilfe ´Die Mitwirkung des Arztes bei der Sellbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe`, die ebenso der Deutsche Ethikrat vertritt, ist ein hilfloser Versuch, Grenzen zu ziehen, wo der Natur der Sache nach keine sein können. Sie ist im Übrigen eine unerträgliche Bevormundung verantwortungsvoller Gewissensentscheidung der einzelnen Ärzte und eine zynische Absage an die Hilfsbedürftigkeit unzähliger Menschen. …“ – Quelle: Thomas Fischer, Bundesrichter, in seinem Buch „Im Recht – Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter“, Droemer, März 2016
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Zahlreiche Beiträge zum Thema „Sterbehilfe“ im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. Siehe z.B. unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21426
Das Thema wird voraussichtlich auch in der Vortragsveranstaltung am 23.11.2016, 15.00 – 17.00 Uhr, in Neuss-Erfttal, Bürgerhaus, anzusprechen sein. Dann geht es um Vorsorgevollmacht, Patientenautonomie …. Siehe insoweit die Hinweise unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=7&t=21832
Werner Schell – Diplom-Verwaltungswirt – Oberamtsrat a.D. – Buchautor/Journalist – Dozent für Pflegerecht
Bitte die jeweilige Internet – Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!