Harald Thomés Newsletter 03/2016 ist beim AK eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) hat uns ein weiterer Newsletter des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht. Diesen Newsletter Nummer 03/2016 vom 17.01.2016 haben wir sehr gerne nachstehend für Euch direkt auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) gepostet. Der Info-Punkt 1. Zeigt einen deutlichen amtlichen Rechtsbruch auf.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Thomé Newsletter 03/2016:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:

1. Tacheles wirft Jobcenter Wuppertal vorsätzlichen Rechtsbruch vor
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Nachdem von Tacheles, nach zweimonatiger Ignoranz, die Umsetzung des Urteil des LSG NRW zu den Hartz IV-Mieten in Wuppertal angemahnt wurde, hat der JC Vize Kastien am 30.12.2015 gegenüber der WZ erklärt „das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt“. Siehe: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/WZ_30.12.2015.pdf
Die Realität sieht allerdings anders aus, Mitarbeiter des Amtes erklären SGB II-Leistungsbeziehern, der Verein Tacheles würde falsche Auskünfte erteilen, es wird sogar selbst nach Hinweis auf die neue Rechtslage unter völliger Ignoranz der Rechtsprechung vorsätzlich rechtswidrig entschieden.
Dahingehende Fälle hat der Verein erneut zum Anlass genommen die unverzügliche Änderung der Verwaltungspraxis zu fordern.

Die dahingehende Tacheles Pressemitteilung vom 17.01. und weiteres Material ist hier zu finden:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1944/

2. BA begrenzt die Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes
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Nach Weisung der BA dürfen Darlehen kulminiert in Höhe von bis zu 30 % des Regelsatzes aufgerechnet werden. Diese Weisung ist rechtswidrig und eine Reihe von Gerichten haben dies exakt so entschieden.
Vom Tacheles aus haben wir zu dem Thema immer wieder Druck gemacht, das Thema medial, in unseren Fortbildungen, und auch in der Beratung thematisiert.
Aktuell haben wir dazu eine Anfrage an die BA gemacht, diese dokumentieren wir hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechung__Anschreiben_BA_28.12.15.pdf , dazu wurde jetzt geantwortet, dass nunmehr die Darlehensaufrechnung auf 10 % begrenzt sei und das dahingehend alsbald die Weisungen geändert werden. Die Antwort gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf
In der Beratungspraxis kann sich jetzt auf diese Antwort der BA bezogen und diese auch Sachbearbeitern vorgelegt werden. Auch Anfragen an JC, die oft rechtswidrige Verwaltungspraxis zu beenden, können darauf gestützt werden.

3. Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz
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Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze seit dem 1. Januar 2016 um lediglich 5 Euro auf 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die Anhebung der Regelsätze um 23% auf 491 Euro.
Die vollständige Pressmeldung finden Sie hier: http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-paritaetischer-wirft-bundesregierung-statistische-willkuer-vor-und-fordert-491-euro-regels/

4. DV: Handreichung zum rechtlichen Rahmen der Erwerbsintegration von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
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In der Handreichung des DV wird erläutert, wie die Erwerbsintegration von Ausländerinnen und Ausländern sowohl in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch von Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden kann. Die Anspruchsberechtigung von Ausländerinnen und Ausländern nach § 7 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und aufenthaltsrechtlichen Regelungen dargestellt. Dabei wird zwischen Unionsbürgerinnen bzw. -bürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
Die Handreichung bildet das am 17. November 2015 geltende Recht ab (Stand: „Asylpaket I“).
Sie kann hier heruntergeladen werden: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-22-15-erwerbsintegration.pdf

5. Nahles und SPD bereiten Kürzungen bei Migranten vor
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Die SPD tritt vehement für Kürzungen von Sozialleistungen für Migranten ein. Entsprechende Ankündigungen sind in Arbeit. An dieser Front scheint die SPD die C-Parteien noch deutlich rechts zu überholen. Weitere Infos hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-auslaender-mehr-migranten-beziehen-hartz-iv-merkel-fuer-kuerzungen-1.2809337

6. „Dem Freistaat zum Gefallen: über Udo Di Fabios Gutachten zur staatsrechtlichen Beurteilung der Flüchtlingskrise“
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Ein notwendiges Kontra zu Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabios Gutachten, Fazit: Das Gutachten nutzt fragwürdige staatstheoretische Argumente, um den Bund zu europarechtswidrigen Alleingängen anzuhalten, die dieser den Ländern angeblich verfassungsrechtlich schulde. Man kann dieses Gutachten auch als Zeugnis einer Verhärtung des politischen Klimas sehen, in dem nun ehemalige Verfassungsrichter ihre hohe Reputation dazu verwenden, einer demokratischen Regierung einen Rechtsbruch zu unterstellen, ohne diesen konkret benennen zu können. Sicherlich nicht bringt dieses Gutachten dagegen eine Absicht der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck, gegen den Bund zu klagen. Dass eine Klage damit nicht zu gewinnen ist, wissen auch die erfahrungsgemäß hervorragenden Juristen in München. Quelle: http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
Di Fabios Gutachten: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf

7. Krieg in der Türkei mit Deutschlands Unterstützung – es reicht – die Kriegsunterstützung muss aufhören!
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Der türkische Staat führt Krieg gegen die Kurden und jeden der Erdogan’s Politik kritisiert. Dazu ein paar Links: http://www.heise.de/tp/artikel/46/46978/1.html oder hier http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-gegen-die-kurden-der-krieg-nebenan-a-1070892.html

Jetzt haben über 1000 Hochschullehrer und Wissenschaftler einen Friedensappell rausgegeben. Die türkische Polizei hat am Freitag 21 Unterzeichner festgenommen. Wie staatliche Medien berichteten, lautete der Vorwurf auf »Terrorpropaganda«. Erdogan hat allen Unterzeichnern angekündigt, dass sie dafür bitter bezahlen werden, einige haben schon ihre Jobs verloren. Näheres dazu hier: http://www.neues-deutschland.de/artikel/998153.tuerkei-festnahmen-wegen-friedensaufruf.html
Umfangreiche und aktuelle Infos immer hier: https://twitter.com/ismail_kupeli
Ich möchte alle Newsletterleserinnen und -leser auffordern, das Schweigen zu durchbrechen und aktiv zu werden. Die Kurden, die fortschrittlichen Menschen in der Türkei benötigen unsere Unterstützung hier in Deutschland.

8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 29./30. März in Stuttgart, am 31. März/01. April 2016 in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden und in Leipzig, Wuppertal, Hamburg, Hannover, Berlin, Erfurt und München und weitere Städte
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Anfang nächsten Jahres finden folgende statt: am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 29./30. März in Stuttgart, am 31. März/ 01. April in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden, 19./20. Mai in Leipzig, am 23./24. Mai in Wuppertal, am 25./26. Mai in Hamburg, am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt und am 20./21. Juli in München und weitere Städte.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II-Intensivseminar am 25.-29. April in Wuppertal
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Am 25. – 29. April führe ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar zum SGB II durch. Dort werden wir das SGB II viel tiefer durchgegangen, es gibt mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle TeilnehmerInnen sind danach gewiss völlig platt, haben aber den Zugang zum „Recht verstehen“, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 22./23. März in Frankfurt, am 04./05. April in Berlin, am 20./21. Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 22./23. März in Frankfurt, am 04./05. April in Berlin, am 20./21.Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 17. März in Hamburg, am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 17. März in Hamburg, am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt an.

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Feb. in Hamburg, am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg, am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 16. März in Hamburg und am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 16. März in Hamburg und am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 09. August in Hannover
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 09. August in Hannover statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Zuletzt: Die Wuppertaler Polizeipräsidentin Frau Radermacher, laut eigenen Bekunden „hellwach gegen Rechts“ soll jetzt nach Köln gehen oder dort den vakanten Polizeipräsidentenposten besetzen, wir aus Wuppertal begrüßen das auf jeden Fall. Wir wünschen unserer hellwachen Präsidentin in Köln alles Gute!

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal“

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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