Harald Thome´ informiert wieder! Neuer Newsletter eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der aktuelle Thome´- Newsletter ist wieder bei uns eingetroffen. Unter vielen wichtigen Mitteilungen halten wir den Punkt 5. Dieses interessanten Newsletters für bemerkenswert, worin Harald Thome´ mitteilt, dass der neue Leitfaden von „TACHELES“ zum ALG II/Sozialhilfe fertiggestellt ist. Er subsummiert die Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis und ist aus diesseitiger Sicht ein unbedingtes MUSS für alle diejenigen, die sich sozialpolitisch engagieren und erst recht für unmittelbar oder mittelbar  vom ALG II betroffene Menschen.

Auch diesen Thome´- Newsletter haben wir wieder in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Homepage gepostet, da er ausschließlich wichtige Themen und Seminarangebote enthält.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. BVerfG: Kritik an öffentlichen Stellen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und stellt keine üble Nachrede da ==================================================

Das Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss die Grundsätze bekräftigt, die die Strafgerichte bei der Beurteilung von Kritik an öffentlichen Stellen  zu beachten haben. Diese müssen insbesondere berücksichtigen, dass das  Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen  Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der  Meinungsfreiheit gehört und bei der Abwägung besonders zu  berücksichtigen ist.

Dieser absolut  wichtige Beschluss  ist hier zu finden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-052.html

2. Caritas stellt fest: Strom im Regelsatz muss erhöht werden ===============================================

Gut platziert vor dem  BVerfG – Urteil zu den Regelleistungen und vor der Bundestagswahl stellt die Caritas fest,  dass der im Arbeitslosengeld II veranschlagte Anteil für Strom ist zu niedrig sei. Berechnungen des DVC zeigen, dass der Satz eines alleinstehenden Erwachsenen um 27 Prozent (= 9,26 Euro) im Monat erhöht werden muss. Nur dann können Empfänger von Arbeitslosengeld II ihre tatsächlichen Stromkosten bezahlen.

Mehr hierzu auf der Homepage des DCV unter:  http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sozialpolitik/energiearmut/regelsatz_hartziv_fuer_energie_erhoehen

3. BA Praxishandbuch für die Verfolgung  von Ordnungswidrigkeiten im SGB II ===============================================================

Dann möchte ich auf ein BA-Handbuch zur Anwendung von OWi-Verfahren vereisen. Die BA sagt selbst, „soweit es Aussagen zum materiellen Recht der Ordnungswidrigkeiten im SGB II enthält, haben diese Weisungscharakter“, das bedeutet, neben fordern, sanktionieren  und drangsalieren von SGB II-Leistungsempfängern kommt jetzt auch noch kriminalisieren.

Wer sich gegen unrechtmäßiges Kriminalisieren zur Wehr setzen will, sollte sich damit auseinandersetzen. Das OWi-Handbuch gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Praxishandbuch-Ordnungswidrigkeiten.pdf

4. Bernd Eckhardt: sozialrecht justament 2-2013 – Schwerpunkt Unionsbürger ========================================================

Der Kollege Bernd Eckhardt vom Arbeitslosenzentrum Nürnberg hat eine neue Ausgabe seines sozialrecht justament – rechtswissen für die existenzsichernde sozialberatung   herausgegeben. Diesmal geht es zum Schwerpunkt Unionsbürger und der gewollte Leistungsausschluss.  Das sj 2-2013 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-2-2013.pdf

5. Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe ist fertig =======================================

Er ist fertig und erhältlich: der neue (Tacheles) Leitfaden ALG II/Sozialhilfe – diesmal in orange. Der Leitfaden basiert auf dem Rechtsstand Juni 2013 und kann nun bestellt werden. Der Preis liegt wieder bei 11,- EUR incl. Versand.

Der Leitfaden beruht auf vielen Jahren Beratungspraxis und Engagement in der Sozialen Bewegung.

Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das Existenzsicherungsrecht im SGB II und SGB XII ist er deswegen für Beratungszwecke besonders geeignet.

Im ersten Teil werden in 90 Stichworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 33 Stichworten ausgiebig wie man sich erfolgreich gegen die Behörde wehren kann.

Der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung (Juni 2013) ist eingearbeitet und kritisch kommentiert.

Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, deren Berater/ -innen sowie Rechtsvertreterinnen und -vertreter ist der Leitfaden ein fundierter Ratgeber – er soll zur rechtlichen Gegenwehr befähigen und ermutigen. Die Autoren wollen aber auch Mut machen, sich gegen Sozialabbau und Lohndumping zur Wehr zu setzen.

Näheres unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Direktbestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1 6. Sozialgericht DU erklärt neues „Kundensteuerungskonzept“ durch Versagung von Empfangsbestätigungen  für rechtswidrig!

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In einer Kostenentscheidung vom 2.8.13 hat das Sozialgericht Duisburg entschieden, dass es gegen die Beratungspflicht einer Behörde gem. § 14 SGB I verstößt, wenn die Leistungsberechtigten keine Gesprächstermine bei einem Sachbearbeiter erhalten. Im entschiedenen Fall hatte der „Kunde“ dringend zur Klärung einer Nebenkostenabrechnung des Vermieters einen Gesprächstermin gewünscht, nachdem das Jobcenter Essen von ihm über 400 Euro erstattet haben wollte. Das Jobcenter teilte nur mit, dass ein neues „Kundensteuerungskonzept“ keine Gesprächstermine mit Mitarbeitern zulasse. Dieses Konzept der Gesprächsverweigerung ist nun für rechtswidrig erklärt worden.

Leistungsberechtigte können unter Berufung auf diese Entscheidung mit dem Aktenzeichen S 35 AS 732/10 vom Jobcenter verlangen, dass sie bei Unklarheiten persönlich mit einem Sachbearbeiter sprechen können. Der Wunsch nach einem Gespräch sollte jedenfalls schriftlich und gegen Empfangsbestätigung bei der Behörde eingereicht werden, damit sich der Vorgang auch nachträglich beweisen lässt.

Die Folgen einer fehlenden Beratung durch die Behörde können sein, dass der Leistungsberechtigte so zu stellen ist, als wenn ihn die Behörde richtig beraten hätte (sozialrechtlicher Herstellungsanspruch) oder dass die Behörde – wie im vorliegenden Fall – zur Kostentragung verurteilt wird. Durch die Verweigerung von Gesprächsterminen werden häufig unnötige Verfahren provoziert. Die Gerichte müssen sich oft mit Fragen beschäftigen, die zwischen Bürger und Jobcenter in einem Gespräch hätten geklärt werden können. Damit wird die Kapazität der Sozialgerichte blockiert, rechtlich schwierige Fragen z.B. wie hoch eine angemessene Miete ist, schnell zu klären.

Die Gerichtsentscheidung zum Nachlesen: http://www.jan-haeussler.de/Downloads/SG_DUI_13_08_02.pdf

7. Zum 1. Sep. 2013 soll es in Berlin eine neue AW-Wohnen geben =====================================================

Der Berliner Senat lässt verlauten, dass voraussichtlich zum 1. Sep.  eine neue AV Wohnen erlassen werden soll. Sind wir mal gespannt, was sie das zaubern . Näheres hier: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/20130806.1235.387601.html  , die alte AV-Wohnen gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/AV-Wohnen_2012.pdf

8. Videomitschnitt zum Streitgespräch über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen ==============================================================

Am 26. Juni gab es  in Berlin ein  Streitgespräch über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen, dabei traten Wolfgang Neškoviæ  (Richter am Bundesgerichtshof a. D., unabhängiger Bundestagsabgeordneter)  und Prof. Dr. Uwe Berlit  (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht) in den Ring. Da einige ihr Bedauern äußerten, nicht teilnehmen zu können, wurde nunmehr von den Veranstaltern ein Video-Mitschnitt ins Netz gestellt, dieser  ist hier zu finden:  http://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c

Unter dem Video ist zudem ein ausführlicher Bericht, der Links mit weiterem Material zur Veranstaltung enthält.

9. Arbeitsministerium NRW erlässt aktuelle Verwaltungsanweisungen zu den geänderten BuT Regeln ==============================================

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.08.2013 an einigen  Stellen geändert worden. Das Arbeitsministerium NRW hat neue Verwaltungsanweisungen zum BuT rausgegeben, diese sind hier zu finden: xxxx Kurzzusammenfassung der Änderungen hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Folien-05.08.2013.pdf , Seite 28 10. Bündnis gegen Zwangsräumungen in NRW/ Vernetzungstreffen am 11.08. in Dortmund =======================================================================

Das Bündnis Zwangsräumung Verhindern NRW lädt ein zu einem NRW-weiten Vernetzungstreffen am Sonntag, den 11.08.2013 um 18.00 Uhr im Kulturhaus des Taranta Babu in Dortmund in der Humboldtstraße 44  ein.

Schwerpunkte des Treffens sollen vor allem sein:

• In Anbetracht der Dezentralität und Größe Nordrhein-Westfalens erscheint eine Einbettung des Bündnisses in lokale und regionale Strukturen, Initiativen und Bündnisse sinnvoll. Auf diesem Treffen sollen daher mögliche Schnittstellen zu bestehenden verwandten Kämpfen und Initiativen gefunden werden.

• Aus demselben Grund ist eine Debatte über die Organisationsstruktur und die Arbeitsweise des Bündnisses von Nöten. Diskutiert werden sollen Fragen wie z.B. wie organisieren wir uns in NRW? Wie muss eine Struktur aussehen, die diese Aufgabe bewältigen kann?

Im weiteren Verlauf des Treffens kann gerne über die inhaltliche Ausrichtung des Bündnisses diskutiert werden.

Das klingt doch spannend?

11. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 2./3. Sept. in Erfurt, am 9./10. Sept. in Wuppertal, am 16./17. Sept. in Frankfurt ======================================================

Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare im nächsten Monat hinweisen: Diese finden am 2./3. Sept. in Erfurt, am 9./10. Sept. in Wuppertal, am 16./17. Sept. in Frankfurt, am 23./24. Sept. in Berlin statt.

Weitere gibt es am 4./5. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10./11. Dez. in Berlin, am 16./17. Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 2. Sep. in Wuppertal, am 18. Sep. in Hamburg, am 25. Sep. in Berlin und am 30. Sep. in Nürnberg =====================================================

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 2. Sep. in Wuppertal, am 18. Sep. in Hamburg, am 25. Sep. in Berlin und am 30. Sep. in Nürnberg. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 19. Sept. in Hamburg, am 1. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal ==============================================================

Diese neue kreierte Fortbildung biete ich am 19. Sept. in Hamburg, am 01. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 18. Okt. in Hamburg und am 15. Nov. in Wuppertal ============================================

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 18. Okt. in Hamburg und am 15. Nov. in  Wuppertal.  Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. SGB II – Vertiefungsfortbildung: ALG II – Bescheide prüfen und verstehen am 7./8. Okt. in Wuppertal =======================================================

In der zweitägigen Fortbildung die ich das nächste mal 7./8. Okt. in Wuppertal anbiete, wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete … bearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125

42285 Wuppertal

www.harald-thome.de

info@harald-thome.de

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