Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die Kontroverse zwischen der Gewerkschaft Unabhängiger Flugbegleiter – UFO – (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ufo) und der Lufthansa aufgegriffen. Die Gewerkschaft UFO geht auf ihrer Homepage mit Beitrag vom 22. März 2019 gegen unkorrekte Äußerung der Lufthansa vor.
Den kompletten Online-Artikel haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Wer den Artikel direkt online auf der Homepage der Gewerkschaft UFO lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.
> https://www.ufo-online.aero/de/themen/lufthansa/item/1133-statement-des-ufo-vorsitzenden-zur-lufthansa-veroeffentlichung.html
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Statement des UFO-Vorsitzenden zur Lufthansa Veröffentlichung
22.03.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das untenstehende Statement der Lufthansa wurde heute im CRA veröffentlicht.
Die dort getroffenen Aussagen sind sämtlich nicht korrekt. Dies hätte sich in einem kurzen Gespräch und dem Vorlegen dementsprechender Gutachten und Unterlagen auch sofort klären lassen. Wir können die rechtlich und inhaltlich falschen Punkte, die Lufthansa mit ihrer Schar an Anwälten klar gewesen sein müssen, insofern nur als weiteren Versuch werten, die Kabine zu verunsichern und die UFO zu diskreditieren, indem offensichtlich das nächste Kapitel im Union-Busting aufgeschlagen wird und der nächste Grund gefunden ist, nicht in Tarifverhandlungen einzutreten.
Nachfolgend die VÖ von Lufthansa mit unserer Kommentierung in rot:
Statement des UFO-Vorsitzenden
zur Lufthansa Veröffentlichung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das untenstehende Statement der Lufthansa wurde heute im CRA veröffentlicht.
Die dort getroffenen Aussagen sind sämtlich nicht korrekt. Dies hätte sich in einem kurzen Gespräch und dem Vorlegen dementsprechender Gutachten und Unterlagen auch sofort klären lassen. Wir können die rechtlich und inhaltlich falschen Punkte, die Lufthansa mit ihrer Schar an Anwälten klar gewesen sein müssen, insofern nur als weiteren Versuch werten, die Kabine zu verunsichern und die UFO zu diskreditieren, indem offensichtlich das nächste Kapitel im Union-Busting aufgeschlagen wird und der nächste Grund gefunden ist, nicht in Tarifverhandlungen einzutreten.
Nachfolgend die VÖ von Lufthansa mit unserer Kommentierung in rot:
Lufthansa hat am 21. März die Information erhalten, dass mehrere Mitglieder des UFO-Vorstands außerordentlich gekündigt wurden. Daraus ergeben sich erhebliche Zweifel in Bezug auf die aktuell ordnungsgemäße rechtliche Vertretung der UFO. Nachdem eine fristlose Kündigung des UFO-Anstellungsvertrages des lange Zeit als Vorstandsvorsitzenden agierenden Thomas Klappert erfolgt ist, stellte sich unerwartet die Frage, wer Vorstandsvorsitzender der UFO ist. Wir haben daraufhin einen Auszug des Vereinsregisters am Amtsgericht Darmstadt eingesehen. Daraus ergibt sich, dass aktuell Alexander Behrens Vorstandsvorsitzender der UFO ist.
Unabhängig von der Frage, ob Herr Klappert Vorstand bzw. Vorsitzender der UFO ist/war, was durch das Gericht am 06.03.2019 verneint wurde, richtet sich die Vertretung des Vereins nach der Satzung der UFO. Gemäß § 8 Nr. 8 wird dieser gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstands, darunter der/die Vorsitzende/-r oder der/die stellv. Vorsitzende/-r vetreten. Unzweifelhaft wurden Nicoley Baublies, Alexander Behrens, Christoph Drescher, Anne Struck, Birgit Weinreich, Sascha Berger, Stefan Fluck und Sylvia De la Cruz durch den Wahlvorstand in den Vorstand der UFO ernannt und Nicoley Baublies am 25.10.2018 zum stellv. Vorsitzenden gewählt. Des Weiteren haben die Arbeitsverträge von Vorständen bzw. deren Kündigung nichts mit dem Mandat des Vorstands zu tun. Insofern ist völlig klar, dass Alexander Behrens und Christoph Drescher weiterin ihr Mandat als Vorstände der UFO ausüben. Das weiß auch Lufthansa, zumal sie darüber bereits am 06.03.2019 informiert wurde.
Vorstandswahl: Auf einer Mitgliederversammlung wird der Vorstand gewählt. Neben Ihnen als Vereinsvorsitzendem werden zwei weitere Mitglieder neu in den Vorstand gewählt. Unabhängig nun von der Eintragung in das Vereinsregister sind diese beiden neuen Vorstandsmitglieder wirksam zu Vorständen bestellt worden und können demnach auch ihre Aufgaben für den Verein erfüllen.
Dazu ein Auszug der Webseite vereinsrecht.de:
Rechtliche Auswirkung der Eintragung
Wichtig: Alleine das Eintragen des Vereins als solchem hat eine rechtsbegründete Wirkung. Ebenso die Eintragung von Satzungsgebühren. Alle anderen Eintragungen haben lediglich rechtsbeschreibende Wirkung. Diese ist also unabhängig von einer Eintragung im Vereinsregister.
Dazu zwei Beispiele:
- Satzungsänderung: Auf einer Mitgliederversammlung beschließt Ihr Verein eine Satzungsänderung. Diese wird erst dann rechtswirksam, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen wurde.
- Vorstandswahl: Auf einer Mitgliederversammlung wird der Vorstand gewählt. Neben Ihnen als Vereinsvorsitzendem werden zwei weitere Mitglieder neu in den Vorstand gewählt. Unabhängig nun von der Eintragung in das Vereinsregister sind diese beiden neuen Vorstandsmitglieder wirksam zu Vorständen bestellt worden und können demnach auch ihre Aufgaben für den Verein erfüllen.
Da der UFO-Vorstand am 25.10.2018 einstimmig beschlossen hat, dass sowohl Thomas Klappert als auch Nicoley Baublies als Vorsitzende bestellt werden, ist es unerheblich, ob bei der Beschlussfassung Thomas Klappert mitstimmte, bei dem wir damals davon ausgingen, dass er Vorstand ist. Ohne seine Mitwirkung wäre der Beschluss also ebenso zustande gekommen. Auch bei einem Wegdenken der Stimme kann kein ernsthafter Zweifel an der Wirksamkeit der einstimmigen Beschlussfassung entstehen. Außerdem ist die Eintragung ins Vereinsregister, wie oben zu sehen ist, nicht ausschlaggebend, da diese nur deklaratorische Wirkung hat. Denn die Eintragung dauert viele Monate, weil die Register schlicht überlastet sind. Wäre das anders, wäre Thomas Klappert ja auch noch Vorstand, da er im Vereinsregister als solcher eingetragen ist. Dem ist aber eben nicht so.
Daraus ergeben sich für uns drei unmittelbare Konsequenzen:
1. Die zuletzt ausgesprochenen Kündigungen von TV SMK, MTV und VTV sind unwirksam. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir ab sofort auch wieder Flugbegleiter in den TV SMK einstellen werden.
Das möchte LH sicher gerne. Da die Kündigungen der Verträge sämtlich von Nicoley Baublies als Vorsitzendem und jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied unterschrieben worden sind, ist die Kündigung nach den Regelungen der UFO-Satzung wirksam ausgesprochen.
2. Weitere Gespräche können erst wieder aufgenommen werden, wenn Klarheit über die ordnungsgemäße Vertretung der Gewerkschaft besteht.
Da an diesem Tag sowieso Tarifverhandlungen stattfinden und keine ernsthaften Zweifel an der Vertretungsbefugnis bestehen können, können die Verhandlungen aus UFO Sicht kurzfristig fortgesetzt werden.
3. Die im April anstehende Auszahlung der Ergebnisbeteiligung hat ein Volumen von 40,56 Millionen Euro. Der UFO Vorstand muss bis zum 5. April entscheiden, welcher Anteil direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt wird.
Die UFO-Tarifkommission, die Hauptamtlichen der UFO und der Tarifvorstand haben bereits besprochen, dass dieses Jahr nach unserer einhelligen Meinung 100% des Volumens der Ergebnisbeteiligung direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Wir werden dafür sorgen, dass dies passiert. Im Notfall würden wir hier eine Einstweilige Verfügung beantragen, falls LH die Hälfte des Geldes tatsächlich gegen unseren Willen in den Fonds einzahlen will.
Sollte die UFO ab heute fristgerecht und juristisch einwandfrei weitere Erklärungen abgeben oder insbesondere die oben beschriebenen Entscheidungen noch herbeiführen, akzeptieren wir diese selbstverständlich.
Dies können wir unproblematisch am kommenden Montag machen. Der Tag muss ja frei sein, da dort endlich die Verhandlungen weitergehen sollten. Es gibt Vorstandsprotokolle, Gerichtsentscheidungen und Gutachten, mit denen sehr einfach belegbar ist, dass die Entscheidungen der Vergangenheit rechtlich binden sind.
Wir sind sowohl Euch in der Kabine, als auch unseren Anteilseignern gegenüber verpflichtet, Zweifeln an der Vertretungsberechtigung der UFO nachzugehen, wenn wir davon Kenntnis haben.
Bedauerlicherweise hat LH das nicht UFO gegenüber versucht, sondern diesen Text unangekündigt ins CRA gestellt.
Wir hoffen sehr und gehen davon aus, dass die Unklarheiten innerhalb der UFO schnell ausgeräumt werden und wir uns wieder gemeinsam den wichtigen Themen zuwenden können, um hier tragfähige Lösungen im Sinne aller unserer Kabinenkolleginnen und -kollegen zu finden. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir am 20. März der UFO zwölf Verhandlungstermine bis in den Juni hinein angeboten haben.
Auch wenn wir bei derartigem Verhalten gar nicht daran glauben können, dass LH dies ernst meint, hoffen wir, dass man sich dort schnell besinnt und falls nötig einen Blick ins Vereinsrecht wirft, um im Anschluss mit ernsthaftem Lösungswillen an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Nichts anderes habt ihr Lufthansa und uns unmissverständlich aufgetragen.
Gezeichnet
Der Vorsitzende der UFO
Nicoley Baublies