Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): Mindestlöhne im Hotel- und Gaststättengewerbe NRW verbindlich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat es in ihrem Tarifgebiet geschafft. Die NGG, die sich des Themas Mindestlöhne schon seit längerem intensiv widmet, wie Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link unschwer aufrufen könnt, http://www.ngg.net/themen_von_a_bis_z/mindestlohn/mindestlohngesetzthueringen/ , kann in NRW nun darauf hinweisen, dass für ungelernte Beschäftigte im NRW-Gastgewerbe, wie z. B. Küchenhelfer oder Wäscherinnen in allen betroffenen Betrieben Mindestlöhne gelten.

Guntram Schneider, der Arbeitsminister des Landes NRW (SPD), erklärte jüngst die Mindestlöhne der beiden unteren Tarifgruppen des neuen Tarifvertrages für allgemeinverbindlich.

Das bedeutet für die Betroffenen in den untersten Lohngruppen, dass sie zum 04. September 2012 (rückwirkend) 8, 17 € pro Stunde an Lohn erhalten müssen.

In der zweituntersten Lohngruppe (Zimmerfrauen etc.) liegt der Mindestlohn jetzt rückwirkend bei 8, 60 €.

Die Löhne steigen außerdem nach einem Stufenplan bis zum 01. September 2013 noch auf 8, 50 € bzw. 8, 88 €.

Unser AK meint, dass die Festlegung der Mindestlöhne längst überfällig war und ist. Die Höhe der Mindestlöhne müsste allerdings dem Luxemburger Modell entsprechen. Also bleiben wir dran.

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator-

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2 Antworten zu Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): Mindestlöhne im Hotel- und Gaststättengewerbe NRW verbindlich

  1. Ibrahim Tasdemir sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin in Gastronomie kette ALEX in Aachen beschäftigt.
    Wenn es heist zum 1.Sptember rückwirkend 8,17 Euro, was muss ich drunter verstehen??
    Etwa ab dem 01.01.2013 Stundenlohn allgemein 8.17 Euro??
    Dazu noch rückwirkend ab dem 01.01.September 2012, das ich dann die die Differenz ausgezahlt bekomme????
    Den ich habe bei ALEX einen Stundenlohn von 6.50 Brutto.

    Ich hoffe Sie nehmen Stellung dazu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ibrahim TAsdemir

  2. Manni Engelhardt sagt:

    Lieber Ibrahim,
    Dir steh ab 1. September 2012 der Stundenlohn von 8, 17 € zu. Das heisst, wenn Dein Arbeitgeber Dir diesen noch nicht rückwirkend ausgezahlt hat, steht Dir für die Monate ab 1. September 2012 der Differenzbetrag von 1, 60 € Stundenlohn zu. Diesen Differenzbetrag kannst Du nun mit den geleisteten Stunden multiplizieren und bei Deinem Arbeitgeber geltend machen. Den Stufenplan, dem zu entnehmn ist, wann und zu welchem Zeitpunkt die Mindesstundenlöhne in welcher Höhe steigen, rhältst Du bei Deiner zuständigen Gewerkschaft NGG. Solltest Du dort noch nicht Mitglied sein, so mpfehle ich Dir die sofortige Mitgliedschaft bei der NGG; denn nur gemeinsam sind wir stark. 🙂
    Mit kollegialen Grüßen
    Manni Engelhardt -AK-Koordinator-

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