Gegen den EUROPAWEITEN NAZI-AUFMARSCH am 14.04.18 in Dortmund! Der Harald Thomé-NEWSLETTER 10/18 ist online!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuellste NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9+newsletter)

                                    Bildergebnis für fotos über harald thomé und tacheles e.v.

mit der Nummer 10/2018 vom 10.03.2018. Für ganz beachtlich halten wir darin den Info-Punkt 5., der beinhaltet, dass für den 14. April 2018 ein EUROPAWEITER NAZI-AUFMARSCH in Dortmund geplant ist, gegen den es zu MOBILISIEREN gilt!!!

Aber auch alle übrigen Info-Punkte dieses NEWSLETTERS sind es sehr wert, gelesen zu werden.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER, den Ihr auch online bei 

                 Bildergebnis für fotos über harald thomé und tacheles e.v.

aufrufen und lesen könnt (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2325/), nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt – Koordinator –

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Harald Thomé informiert:

THOMÉ-NEWSLETTER 10/2018 vom 10. März 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen:

1. Bündnis fordert offensive Sozialpolitik: Armut jetzt bekämpfen

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Arme Menschen nicht gegeneinander ausspielen – Sozialleistungen endlich erhöhen!
Unter diesem Motto fordert ein breites Bündnis von über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln, entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden Menschen.

Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und PRO ASYL und selbstverständlich auch dem Erwerbslosenverein Tacheles unterzeichnet wurde.

An dem Bündnis können noch Menschen und Organisationen teilnehmen:

http://www.der-paritaetische.de/aufruf/

Die Bündniserklärung gibt es hier:

http://www.der-paritaetische.de/presse/buendnis-fordert-offensive-sozialpolitik-armut-jetzt-bekaempfen/

Politische Einordnung: Am nächsten Mittwoch, den 14. März jährt sich zum 15. Mal der Tag, an dem Gerhard Schröder seine Agenda 2010 vorgestellt hat. Die Agenda 2010 steht für eine brutale Umgestaltung der Gesellschaft und ein bisher nie dagewesener Sozialabbau. Armut und Demütigung per Gesetz. Die Folgen sind auch klar, die SPD ist mit Ihrem „weiter so“ am Boden und auch Wegbereiter für das Aufkommen einer rassistischen Partei im Bundestag. Die Verteilungskämpfe wie sie jetzt in Essen laufen sind die Konsequenz. Es ist einfach überfällig, dass ein klares NEIN – Ende mit „weiter so“ aus der Bevölkerung und Zivilgesellschaft kommt und wir uns für ein solidarisches Miteinander einsetzen.
Dass sich die Betroffenen gegen die ständigen Kürzungen der Unterkunftskosten, gegen die Sanktionen, gegen die vielen kleinen und großen Gängelungen durch die jeweilige Sozialverwaltung zur Wehr setzen.

Eine der Folgen der Agenda-Politik Christoph Butterwegge auf den Punkt gebracht: „Die Agenda 2010 war ein Nährboden für den Rechtspopulismus“, das ist hier nachzulesen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/christoph-butterwegge-bundespraesidentenkandidat-die-linke-bundeswehreinsaetze

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Leitung des Arbeitslosenzentrums Düsseldorf (AZD) (m/w)

Die Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD) ist eine gemeinnützige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf. Als Unternehmen der Sozialwirtschaft engagiert sich die ZWD seit 1989 erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt, schafft berufliche Perspektiven und wirkt an der Lösung gesellschaftlicher Probleme mit.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:

Leitung des Arbeitslosenzentrums Düsseldorf (AZD) (m/w)

Das Arbeitslosenzentrum Düsseldorf ist eine Beratungsstelle für Arbeitslose und Arbeitssuchende der Zukunftswerkstatt Düsseldorf. Die Beratungsstelle ist seit mehr als 30 Jahren eine anerkannte Einrichtung in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Im Zuge der Nachfolgeplanung suchen wir für unsere Beratungsstelle eine Leitungskraft. Ihre Aufgabenschwerpunkte umfassen sowohl die Einrichtungsleitung als auch Beratungstätigkeit. Das Team ist fachlich versiert und hat sehr viel Erfahrung im Arbeitsgebiet.

Info: http://www.zwd.de/de/stellenangebote/index.php

http://www.zwd.de/

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2. Kritik an Essener Tafel

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Die Entscheidung der Essener Tafel, als Neukundinnen und Neukunden nur noch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zuzulassen, ist auf breite Kritik durch die Freie Wohlfahrtspflege gestoßen.
Für Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW, ist der geplante Aufnahmestopp „Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten“, die Entscheidung widerspreche den Grundsätzen der Tafeln.
Ein Artikel mit einem O-Ton von Christian Woltering kann hier gelesen werden:

https://www.ksta.de/panorama/kritik-an-essener-tafel-aufnahmestopp-ist–wasser-auf-die-muehlen-der-rechtspopulisten–29769538

Ein Statement von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, finden Sie hier:

http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und-positionen/statement-von-ulrich-schneider-zur-essener-tafel/

Die Kritik der Diakonie finden Sie hier:

http://www.infranken.de/ueberregional/diakonie-kritisiert-aufnahmestopp-der-essener-tafel-fuer-auslaender;art55462,3204611

Die Pressemitteilung der Nationalen Armutskonferenz (nak) finden Sie hier:

https://www.nationale-armutskonferenz.de/2018/02/27/aufnahmestopp-der-essener-tafel-ist-ein-alarmsignal/

Einen lesenswerten Kommentar zum Thema finden Sie hier:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/essener-tafel-die-vermessung-der-armut-1.3884771

Und hier eine geniale Antwort, diese hat Michel Abdollahi (Der deutsche Schäferhund) auf Facebook gegeben:

https://tinyurl.com/ybzyhybs

3. Sozialrecht Justament: Neue Auflage der modifizierten Zuflusstheorie

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Der Kollege Bernd Eckard hat in seinem neuesten Sozialrecht Justament: Die »modifizierte Zuflusstheorie« 2018 – zur Anrechnung von Einkommen im SGB II grundlegend überarbeitet.

Die »modifizierte Zuflusstheorie« des Bundessozialgerichts bezeichnet eine Systematik, die die Anrechnung von Einkommen im SGB II regelt. Meine Darstellung der »modifizierten Zuflusstheorie« hat im Internet eine weite Verbreitung gefunden. Das sogenannte »Rechtsvereinfachungsgesetz« hat zahlreiche Neuregelungen geschaffen, die eine Überarbeitung meiner bisherigen Darstellung im Jahr 2017 notwendig gemacht haben. Die Neufassung 2018 enthält dagegen weniger umfangreiche Ergänzungen. Die 2018 neugefassten Teile der Darstellung sind mit einem roten Balken links des Textes versehen.

Diese gibt es hier zum Download:

https://tinyurl.com/y93nf8zb

4. LSG Niedersachsen-Bremen: § 2 AsylbLG aufstockend zu Ausbildungsentgelt und BAB bei Duldung

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Hier endlich einmal eine positive Gerichtsentscheidung (13.02.2018, L 8 AY 1/18 B ER) zur Anwendung der Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII / § 2 AsylbLG: Das LSG NDS hat einen Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG ergänzend zu Ausbildungsentgelt und BAB für einen geduldeten Auszubildenden festgestellt. Es sieht eine besondere Härte als gegeben an, wenn das Ausbildungsgehalt und die BAB zusammen den individuellen Bedarf nicht decken und hat daher angeordnet ergänzende § SGB II-Leistungen zu erbringen. Das LSG begründet dies auch mit der Ungleichbehandlung von SGB II-Berechtigten (die seit August 2016 auch während Ausbildungen stets aufstocken können) und SGB XII / § 2 AsylbLG-Berechtigten (die dies nicht können) und stellt die Frage, ob es sich bei dieser Ungleichbehandlung um eine unzulässige „willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte“ handele. Das LSG sieht einen Härtefall als gegeben an, weil nunmehr „der Gesetzgeber jedoch andere Prioritäten (setze): hilfebedürftige junge Menschen sollen vorrangig eine Berufsausbildung aufnehmen bzw. beenden, auch wenn sie infolge dessen u. U. für mehrere Jahre auf staatliche Hilfe angewiesen sind (vgl. BT-Drs. 18/8041 Seite 29). Dieser Perspektivwechsel ist im Rahmen der Härtefallprüfung zu berücksichtigen.

Mehr dazu hier: https://tinyurl.com/yap6tlsw

5. Für den 14. April 2018 „europaweiter“ Naziaufmarsch in Dortmund geplant – Protest nötig

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Für den 14. April 2018 mobilisieren Dortmunder Nazis der Partei „Die Rechte“ europaweit zu einer Demonstration nach Dortmund – diesmal im Verbund mit anderen europäischen Nazis unter einem Motto, das starke Anklänge an den Nationalsozialismus hat („Europa Erwache!“).

In vielen Teilen Europas sind rechte Bewegungen und Parteien auf dem Vormarsch. Anknüpfend an diese Stimmung versuchen nun auch die Dortmunder Nazis sich mit einem neuen Format zu etablieren bzw. ihre Position in der europäischen extremen Rechten zu festigen.

Dem muss entgegengetreten werden, mehr dazu hier:

http://www.blockado.info/gegen-den-naziaufmarsch-am-14-april-2018/#more-2053

Zehn rechtsradikale Straftaten pro Tag – so viele wurden 2017 im Schnitt in Nordrhein-Westfalen verübt. Klarer Anführer der Statistik mit 250 Straftaten: Dortmund, an dritter Stelle steht Wuppertal.

Mehr dazu hier:

https://www.vice.com/de/article/qveydx/mehr-rechtsradikale-straftaten-als-irgendwo-sonst-diese-stadt-fuhrt-nrw-an

6. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal

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Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen, der Verein Tacheles bietet (leider erst sehr spät im Jahr) eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.

Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.

Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.

Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.

Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtlichen) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.

Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier:

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung

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Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen!

An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 67.000 Empfängern in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligen-Hilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (http://www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

Kontakt: info@harald-thome.de

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

– am 09./10. April in Dresden
– am 22./23. Mai in Stuttgart (1 Platz frei)
– am 28./29. Mai in Frankfurt
– am 30./31. Mai in Hamburg
– am 04./05. Juni in Wuppertal
– am 01./02. Aug. in Frankfurt
– am 06./07. Aug. in Saarbrücken

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:

http://www.harald-thome.de/

9. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

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In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

* am 08./09. Aug. in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:

http://www.harald-thome.de/

10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

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Dieses Jahr biete ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es

– am 19. – 23. März in Wuppertal (1 Platz frei /Teilnahme noch möglich)
– am 27. – 31. Aug. in Hamburg
– am 17. – 21. Sept. in Wuppertal

Ausschreibung uns Anmeldung hier:

http://www.harald-thome.de/

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die nächste FoBi findet statt: am 15. Mai in Augsburg

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:

http://www.harald-thome.de/

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

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Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es: am 28. März in Frankfurt

Ausschreibung uns Anmeldung hier:

www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

* am 13. April in Wuppertal
* am 19. Mai in Augsburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:

http://www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich am 21. Juni in Frankfurt  wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:

http://www.harald-thome.de/

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich

– am 03. April in Wuppertal
– am 24. Mai in Stuttgart

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:

http://www.harald-thome.de/

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:

– am 02./03. Mai in Hamburg-Harburg
– am 10./11. Sept. in Frankfurt/M,
– am 09./10. Okt. in Stuttgart
– am 13./14. Nov. in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter:

http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Diese finden statt:  am 11. Sept. in Stuttgart

Infos und Anmeldung unter:

http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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Impressum

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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