Entscheidung im Namen des Volkes gegen die demokratischen Interessen des Volkes und somit für CETA!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) verwundert uns in Richtung Justiz überhaupt nichts mehr.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bundesverfassungsgericht) zu CETA (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ceta) ist so, wie wir sie erwartet hatten.

https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/Bundesverfassungsgericht/senat_2.jpg

(Foto vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes, der die Eilanträge zurückgewisen hat.)

Es ist wieder einmal im Namen des Volkes gegen die demokratischen Interessen des Volkes entschieden worden!

Und wieder einmal ist der hundertprozentige Beweis für die Existenz eines „Juristischen Tollhauses“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) in der „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananerepublik+deutschland) erbracht worden.

Die freche Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes lautet von soeben:

„Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos“.

Die darin enthaltene Begründung weist explizite aus: „Die zulässigen Anträge sind unbegründet“.

Wer es nicht glauben möchte oder kann, klicke bitte den nachstehenden Link an, der Euch direkt zu dieser Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes führt:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html !

Wir werden uns mit dieser, die Bürgerinnen und Bürger dieser „Bananenrepublik“ verschaukelnden Gerichtsentscheidung auseinandersetzen und dazu in Kürze eine umfangreichere Stellungnahme auf unsere Homepage posten.

Wer jetzt noch an eine positive Entscheidung in der Hauptsachenklage hofft, dem/der ist wahrlich nicht mehr zu helfen!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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