Die MLPD protestiert dagegen, dass türkische Antifaschisten und Revolutionäre wieder in deutsche Gefängnisse sollen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine weitere Pressemitteilung der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) erreicht.

Diese beinhaltet die Zurückweisung der Revision im „Münchner Kommunistenprozess“ durch den

(Foto aus https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html)

Bundesgerichtshof!

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 6. Juni 2023

BGH weist Revision im „Münchner Kommunistenprozess“ zurück

Die MLPD protestiert dagegen, dass türkische Antifaschisten und Revolutionäre wieder in deutsche Gefängnisse sollen

Unlängst gratulierten bürgerliche Politiker von Grünen, SPD, CDU/CSU, FDP bis zur AfD dem faschistischen Präsident der Türkei, Erdogan, zur manipulierten Wiederwahl oder vergossen darüber Krokodilstränen. Dabei macht die deutsche Justiz für ihn die Drecksarbeit in der Unterdrückung von Kämpfern gegen die faschistische Diktatur in der Türkei.

Gestern wurde den Verteidigern im „Münchner Kommunistenprozess“ gegen die TKP/ML der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zugestellt, mit dem die Revision gegen langjährige Haftstrafen für Kommunisten und Freiheitskämpfer aus der Türkei zurückgewiesen wurde (AZ: 3 StR 68/22).

Das Oberlandesgericht München hatte 2020 zehn türkische Revolutionäre zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Keinem der Angeklagten wurden Gewalttaten oder Straftaten in Deutschland vorgeworfen.

Dazu Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD:

Die MLPD protestiert dagegen, dass unter anderem Müslüm Elma jetzt noch ein Jahr und drei Monate wieder in Haft gehen soll, Erhan Aktürk ein Jahr und Deniz Pektas ein Jahr und acht Monate. Wir verwahren uns dagegen, dass mit der Ablehnung der Revision durch den BGH die kommunistische Weltanschauung kriminalisiert wird. So wird den Verurteilten allen Ernstes rechtlich vorgeworfen, dass sie für eine ‚kommunistisch geformte Gesellschaft‘ eintreten. Nur eingefleischte Antikommunisten können es für verwerflich halten, für eine klassenlose Gesellschaft, ohne Ausbeutung und Unterdrückung von Mensch und Natur einzutreten!“

Er fragt kritisch: „Soll damit eine weitergehende allgemeine Kriminalisierung des wissenschaftlichen Sozialismus und des Marxismus-Leninismus in Deutschland vorbereitet werden? Das treibt den Antikommunismus zum Exzess und kann von keinem Kommunisten, aber auch keinem Demokraten oder kritischem Menschen akzeptiert werden.“

Peter Weispfenning: „Es ist wichtig, dass die Wachsamkeit der demokratischen Öffentlichkeit und die Kritik an staatlichen Repressionen, verschärfter Rechtsentwicklung der Regierung und der Faschisierung des Staatsapparats in Deutschland verstärkt wird.

Gerade heute, wo die Existenz der Menschheit durch die globale Umweltkatastrophe und einen drohenden atomaren dritten Weltkrieg bedroht wird, muss es eine breite öffentliche Diskussion über gesellschaftliche Alternativen zum krisenhaften kapitalistischen Gesellschaftssystem geben. In diesem Sinne beginnt die MLPD gerade eine Kampagne für den echten, den wissenschaftlichen Sozialismus und gegen die Zerrbilder des Antikommunismus.“

Gerne stellen wir kompetente Gesprächspartner zur Verfügung, wir können auch Kontakt zu Anwälten der Verurteilten herstellen.

MLPD  Member of ICOR Zentralkomitee

Impressum: https://www.mlpd.de/impressum

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