Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns selbstverständlich auch mit dem „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ dem kurz gesagt dem sogenannten ENTGELTTRANSPARENZGESETZ beschäftigt.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf dieses Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/BJNR215210017.html !
Am heutigen Tage hat die IG-Metall (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/ig-metall/)
dazu einen Artikel auf ihrer Homepage online gestellt.
Nach unserer Meinung ist in diesem Artikel alles Wissenswerte zu diesem Gesetz enthalten.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf diesen IG-Metall-Online-Artikel:
https://www.igmetall.de/gleichstellung-26327.htm !
Als AK sagen wir allerdings ganz offen, dass dieses Gesetz die Diskrepanz bei der unterschiedlichen Entlohnung zwischen Männern und Frauen zum Nachteil der Frauen nicht lösen kann und nicht lösen wird!
Dazu bedürfte es einer viel konkreteren Gesetzgebung, die direkt für die Arbeitgeber zwingend wäre!
Aber der Spatz in der Hand ist hier allemal noch besser als die Taube auf dem Dach!
(Bild aus: sprueche.woxikon.de)
Für den K Manni Engelhardt -Koordinator-