Die aktuellsten Thomé-Newsletter Nummer 30/17 und 31/17 sind jetzt bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
mit etwas Verspätung kommen wir heute endlich dazu, die aktuellsten NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) zu posten.
 
                       http://harald-thome.de/fa/harald-thome/HaraldThome.jpg
 
Es handelt sich hierbei um die NEWSLETTER 31/17und 30/17! Wir sagen dem kollegen Harald Thomé an dieser Stelle wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Wirken.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
 
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Kollege Harald Thomé informiert:
 

 

Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
 

Thomé Newsletter 31/2017 vom 04.09.2017

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. Überblick: Existenzsicherungsrecht des SGB II (Hartz IV) von Jonny Bruhn-Tripp

Der Aktivist und Sozialberater Jonny Bruhn-Tripp aus Dortmund, hat die Ergebnisse seiner langjährigen Arbeit in einer 654 Seiten umfassen Grundsatzschrift  zusammengefasst. Diese ist in zehn einzelne „Bücher“ aufgeteilt, die auch unabhängig voneinander durchgearbeitet werden können.

Er nimmt einmal fundiert das SGB II auseinander, diese gibt es hier zum Download:  http://tinyurl.com/ycpe3pwx

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Stellenangebot für die Schuldner- und Insolvenzberatung

 

Das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Wülfrath e.V. sucht für seine Beratungsstelle zum

01.07.2018 eine/n Schuldner- und Insolvenzberater/in mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 23 Stunden.

Unsere Beratungsstelle ist als geeignete Stelle nach § 305 der Insolvenzordnung anerkannt und führt die Schuldner- und Insolvenzberatung für überschuldete Menschen in Wülfrath im Regelfall mit Anspruchsberechtigung nach SGB II und SGB XII durch.

Ihre Aufgaben werden es insbesondere sein:

  • Unterstützung überschuldeter Haushalte durch nachhaltige Schuldenregulierung – bei Bedarf auch im Rahmen der Beratung nach der Insolvenzordnung – bei der Sanierung ihrer Haushaltsfinanzen
  • Ermittlung von Art um Umfang der Gesamtüberschuldung und Analyse der Budgetsituation des Haushaltes
  • Rechtliche Überprüfung von (Kredit-)Verträgen
  • Verhandlung mit Gläubigern – bei Bedarf nach den Vorgaben der Insolvenzordnung
  • Erarbeitung von Haushalts- und Sanierungskonzepten
  • Enge Kooperation mit dem Jobcenter und der Stadt Wülfrath
  • Statistische Auswertungen
  • Offene Sprechstunden mit Beratungen zur Existenzsicherung und Krisenintervention
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Wir erwarten von Ihnen:

  • Abgeschlossenes (FH-)Studium der Rechts- oder Sozialwissenschaft oder der Sozialarbeit oder einer anderen geeigneten Fachrichtung
  • Einschlägige Vorerfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung
  • Ein hohes Maß an Selbständigkeit
  • Teamfähigkeit, Organisationstalent sowie gute EDV-Kenntnisse

Wir bieten Ihnen:

  • Vielseitige Aufgabenstellungen in Bereichen, die gesellschaftlich relevant und anerkannt sind
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Supervision
  • Eine Vergütung orientiert am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD)

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 30.9. per E-Mail (PDF max. 3 MB) an:

DRK OV Wülfrath e.V.
Goethestr. 1
42489 Wülfrath

w.peetz@drk-wuelfrath.de      www.drk-wuelfrath.de  

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2. Neugeborene Kinder von Asylberechtigten und international Schutzberechtigten haben unmittelbar Anspruch auf Hartz IV-Leistungen

Gängige Verfahrensweise in ganz Deutschland war bisher, dass Eltern mit subsidiärem Schutz oder einem Anerkennungstitel für ihre neugeborenen Kinder einen Asylantrag stellen sollen. Bis diesem stattgegeben wurde, haben bisher die Jobcenter keine Leistungen erbracht, in der Praxis hieß das, über Monate kein Geld zum Leben und keine KdU Anteile für das Kind zu haben.

In Abstimmung  mit dem BMI, der Integrationsbeauftragten sowie dem Bundeskanzleramt hat das BMAS am 18.07.2017 zu der vorstehenden Problematik nachfolgende Auffassung mitgeteilt, die bei nächster Gelegenheit in die Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II sowie die Fachlichen Weisungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Loseblattsammlung – zu überführen ist:

„In Deutschland geborene Kinder von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten erhalten entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 33 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG. Sie sind nicht nach § 1 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes  (AsylbLG) leistungsberechtigt, sondern nach dem SGB II. Da sie nach Auffassung der Bundesregierung Anspruch auf einen Aufenthaltstitel  nach § 33 AufenthG haben, können sie bereits ab Geburt Leistungen nach dem SGB II erhalten, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis  ggf. erst mit zeitlicher Verzögerung erteilt wird.

Als Nachweis über die Existenz und Identität des Neugeborenen gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen genügt in diesen Fällen ein Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis  der Eltern (die den Jobcentern i.d.R. bereits bekannt sein dürfte) und die Vorlage der Geburtsurkunde für das in Deutschland geborene Kind.“

Das wurde auch schon in die neuen FH’s  aufgenommen, diese sind hier zu finden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_HW/FH_7_-_21.08.2017.pdf

Weitere Infos im Infoletter von Claudius Voigt v. 30.08.2017, den gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_30.08.2017.pdf

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3. Zu den Neuerungen zur KVdR zum 01.08.2017 / KVdR-Rechner dazu im Netz

1.In den vergangenen Newslettern hatte ich über die Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR berichtet (s. NL vom 30/2017 vom 28.08.2017) dort unter Nr. 3 http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2235/ 

Um eine exakte Prüfung vornehmen zu können, braucht man einen vernünftigen KVdR-Rechner, der die Fristen und die Vorversicherungszeiten errechnen kann.

Im Internet findet man so einen Rechner überhaupt nicht. Weder bei den Krankenkassen, noch bei anderen Sozialverbänden. Klaus Rohsmöller hat einen solchen  erstellt und stellt diesen zum  Download zur Verfügung. Die Materialien und KVdR-Rechner  sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2237/

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4. ALG II und Aufwandspauschale für Betreuer

Das BSG hat mit Urteil vom  24. August 2017 – B 4 AS 9/16 R  entschieden,  dass die Aufwandsentschädigung, die für ehrenamtliche Betreuer in einer Summe für das ganze Jahr rückwirkend gezahlt  wird, entsprechend des „Monatsprinzips“  zu bereinigen ist.
D.h. im  Zuflussmonat werden 200 EUR anrechnungsfrei gestellt (wenn daneben kein Arbeitseinkommen erzielt wird), der Rest wird bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet.  
Dieses Urteil ist inhaltlich und systematisch nicht nachvollziehbar und die Begründung, die das BSG abgibt, kann ich nicht teilen. Dies aus folgenden Gründen:  

a. Dass die „Aufwandsentschädigung“ überhaupt angerechnet wird, ist schon nicht nachvollziehbar. Sinn und Zweck der Aufwandsentschädigung ist, Entschädigung zu leisten für Aufwendungen, die ehrenamtlichen Betreuer im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit  hatten, daher müsste sie nach § 11a Abs. 3 SGB II wegen anderer Zweckidentität anrechnungsfrei sein, da sie nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes dient.

b. Vorliegend handelt es sich bei Hartz IV –Empfängern faktisch um Rückerstattung von aus der Regelleistung vorgeleisteten Beträgen, diese haben immer anrechnungsfrei zu bleiben (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II und in Anlehnung an § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII.

c. In steuerrechtlicher Hinsicht hat der BFH bereits 2012 entschieden, dass die Pauschalzahlung angesichts ihrer niedrigen Höhe (steuerrechtlich) keine versteckte Vergütung darstellt: https://dejure.org/2012,40309, auch daher hätte das BSG eine Abgrenzung zu den Einkünften aus Arbeit (§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II) treffen können und klarstellen können, dass diese zur Gänze anrechnungsfrei zu stellen sind.

   
d. Im SGB XII sind diese als Jahreseinkünfte zu berechnen (§ 82 Abs. 3 SGB XII iVm §§ 4 Abs. 2 und 8 der VO zu § 82 SGB XII), hier liegt ein deutlicher Verstoß gegen die Gleichbehandlung zweier sehr ähnlicher und vergleichbarer Rechtssysteme vor.

Das BSG hätte genügend Möglichkeit gehabt, in seinem Urteil eine Auslegung von Sinn  und Zweck der Vorschrift vorzunehmen und sich nicht am Wortlaut lang zu hangeln. Mit dem Verweis auf  eine gesetzgeberische Änderung macht es sich das BSG recht einfach. Es ist daher meiner Auffassung nach nötig, diese Diskussion juristisch, genauso wie politisch zu führen.
Mit dieser fatalen Entscheidung schafft das BSG keinen Anreiz ehrenamtlich Betreuungen durchzuführen.

Hier das BSG dazu: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14682

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5. Aktionswochen „We’ll come united! – 09.09. eine ruhrgebietsweite Demonstration unter der Überschrift „Solidarität gegen Abschottung – Menschlichkeit gegen Rechtsruck“

Zwei Wochen vor der Bundestagswahl findet im Rahmen der Aktionswochen „We’ll come united!“ (http://www.welcome-united.org ) am 09.09. eine ruhrgebietsweite Demonstration unter der Überschrift „Solidarität gegen Abschottung – Menschlichkeit gegen Rechtsruck“ statt. Hier der Demoaufruf für den 9.9.: https://treffpunktasyl.org/2017/demo-solidaritaet-gegen-abschottung-menschlichkeit-gegen-rechtsruck/

 Mit diesen Aktionswochen soll der rassistischen Diskurs durchbrochen werden, den zu uns geflüchteten Menschen Gehör zu verschafft werden, ihre Interessen und Forderungen aufgegriffen werden die Städte zu echten „Städten der Zuflucht” zu machen.

In Wuppertal gibt es eine Reihe von Aktionen und Aktivitäten in den nächsten  drei  Wochen, diese sind im Detail hier zu finden: https://wcuwpt.noblogs.org/post/2017/07/30/well-come-united-aktionstage-wuppertal-1-17-9-2017/.

Der Höhepunkt ist die bundesweite Demo am 16. September in Berlin gibt – Wahlkampf von Unten: Bundesweite Parade in Berlin – für gleiche Rechte und gegen Abschiebungen – wozu es auch einen von Wuppertal gecharterten Bus gibt.  http://www.welcome-united.org/de/aktuelles/

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Kampagne: Demonstrationsrecht verteidigen! Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte

Verschiedene demokratische und linke Gruppen und Politiker rufen »zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte« auf. Anlass sind unter anderem die Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit während des G20-Gipfels, Gesetzesverschärfungen und das Vorgehen gegen Journalisten am Rande des Treffens der Regierungsvertreter in Hamburg. »Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen«, heißt es in einem Appell, der unter anderem vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Roten Hilfe, gewerkschaftlichen Gliederungen, der Vereinigung Demokratischer Juristen sowie Landesverbänden der Linkspartei unterstützt wird. Teil der Kampagne ist ein für den 7. Oktober in Düsseldorf angesetzter Kongress unter dem Titel »Demonstrationsrecht verteidigen«.

Bestes Beispiel dafür ist der völlig überzogene und militarisierte Polizeieinsatz bei der am Wochenende stattgefundene  Demonstration von 400 Menschen in Wurzen (Sachsen), die sich gegen die Nazi-Strukturen in der Region gewendet hat.
Bei dieser Demo wurden  x Hundertschaften Polizei aufgefahren, mehrere Wasserwerfer und mit Schnellfeuergewehren ausgestattete SEK Einheiten.  Eine solche Polizei-Drohkulisse mit Kriegswaffen ist völlig unverhältnismäßig und ein unmittelbarer Angriff auf die Versammlungsfreiheit.  Wer sich ein Bild machen will, dem empfehle ich diesen Artikel:  http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/antifa-demo-in-wurzen-100.html

Hier geht es zu der Kampagne und weiteren Details: http://demonstrationsrecht-verteidigen.de/

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7. Zum Newsletter selber und Ein- und Austragen von Mailadressen

Ich werde immer wieder gebeten, Mailadressen ein- und auszutragen, oder Kollegen und Kolleginnen einzutragen.
Daher mal grundsätzlich: im Fuß einer jeden Mail steht ein Austragelink. Da drauf drücken und dann ist jeder ausgetragen. Eintragen kann sich jeder hier: tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/

Ich habe da schon ständig mit zu tun, weil jeder Kleinkram bei mir angefragt wird. Bitte ein bisschen mehr selbstständig aktiv sein!

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..

 An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

Kontakt: orga@harald-thome.de      Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017 hinweisen, diese finden statt: 

  • am 13./14. Nov.    in Frankfurt
  • am 27./28. Nov.    in Berlin
  • am 11./12. Dez.    in Wuppertal
  • am 20./21. Dez.    in Leipzig      

    Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:  

  • am 15./16. Jan.     in Stuttgart 
  • am 24./25. Jan.     in Augsburg
  • am 30./31. Jan.     in Hamburg  
  • am 12./13. Feb.     in Frankfurt  
  • am 15./16.  Feb.    in Erfurt       

Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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9. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

–        am 08. Sept.        in Wuppertal  

an .

Hier sind noch kurzfristige Anmeldungen möglich!

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

– am 19. – 23. März 2018     in Wuppertal 
– am 27. – 31. Aug. 2018     in Hamburg
– am 17. – 21. Sept.  2018   in Wuppertal  

(in Berlin ist auch eines in Planung)  

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt 

  • am 16./17. Okt.   in Augsburg  
  • am 06./07. Nov.   in Dresden 
  • am 18./19. Dez.   in Berlin   

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

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12. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 23. Nov.  in Hannover
  • am 04. Dez.  in Wuppertal  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 15. Nov.   in Stuttgart
  • am 05. Dez.   in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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14. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

  • am 24. Okt.  in Wuppertal 
  • am 24. Nov. in Hannover   

wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich 

  • am 23. Okt.     in Wuppertal

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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16. Effektiv arbeiten im Sozialrecht

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

–      am  01. Dezember in Wuppertal

statt.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:  http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/

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17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

Das war es dann wieder mal für heute

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

 
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Thomé Newsletter 30/2017 vom 28.08.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen: 

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1. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung vorläufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung

Das BVerfG hat letzte Woche eine grundlegend wichtige Entscheidung getroffen. Bisher haben die Sozialgerichte, allen voran das LSG NRW in Eilverfahren, einen Anordnungsgrund zur Übernahme von geschuldeten Unterkunftskosten abgelehnt, wenn nicht vom Vermieter eine Räumungsklage eingelegt wurde.
Das BVerfG hat klargestellt, dass ein Anordnungsgrund besteht, wenn „relevante Nachteile“ drohen, dies sind „nicht nur eine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit“, sondern „auch möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben“. Daher muss bei der Prüfung des Anordnungsgrundes berücksichtigt werden, „welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Beschwerdeführer gehabt hätte“.

Unter „negativen Folgen“ sind beispielsweise zu verstehen: Kosten, die durch fristlose oder ordentliche Kündigung, Anwaltseinschaltung entstehen, aber auch keine saubere Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Mahngebühren, Ab- und Anschaltkosten für Energie ….

Die BVerfG Entscheidung wird auch an anderen Punkten Auswirkungen auf die sozialrechtliche Praxis der Miet- und Energieschuldenübernahme nach § 22 Abs. 7 SGB II / § 36 SGB XII haben. So wurde bisher von den Leistungsträgern z.T. gesagt, ein Darlehen werde nur übernommen wenn die Räumungsklage schon eingelegt oder der Strom schon abgestellt wurde, dies wird auch nicht mehr haltbar sein.

Auch lässt die jetzige BVerfG – Entscheidung erahnen, dass das BVerfG bei Vorlageverfahren wegen Sanktionen eine klare Position zu den Sanktionen in die Unterkunftskosten einnimmt.

Ich bin einfach mal begeistert, Wohnen ist Menschenrecht, das wurde durch die Entscheidung ein Stück weit konkretisiert und die – aus meiner Sicht, nicht vertretbare Rechtsprechung der NRW Sozialgerichte, aber auch anderer,  endlich in Schranken gewiesen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html

Hier die BVerfG Entscheidung im Original: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/BVerfG_zu_Anordnungsgrund_1_BvR_1910_12.pdf

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Betreuer/innen-Weiterbildung – Lehrgangsstarts in Stuttgart und Münster

(es können auch einzelne Seminare/Module und Teile in Münster oder Stuttgart belegt werden) 

Stuttgart: Zertifikatslehrgang „Berufsbetreuer/in“
5 Module (22 Tage – 200 Std.)
Beginn: 25.09.2017 –  Prüfung: 22.02.2018

Stuttgart: Zertifikatslehrgang „Betreuungsassistent/in“
4 Module (14 Tage – 130 Std.)
Beginn: 26.09.2017 – Prüfung: 17.01.2018

Münster: Zertifikatslehrgang „Berufsbetreuer/in“
5 Module (22 Tage – 200 Std.)
Beginn: 09.10.2017 – Prüfung: 08.03.2018

Münster: Zertifikatslehrgang „Betreuungsassistent/In“
4 Module (14 Tage – 130 Std.)
Beginn: 10.10.2017 – Prüfung: 26.02.2018

Münster: Zertifikatslehrgang „Verfahrenspfleger/in“
1 Modul (5 Tage – 40 Std.)
20.11.2017 – 24.11.2017

Münster:  Zertifikatslehrgang „Fachkraft in der Betreuungsbehörde“
3 Module (8 Tage – 64 Std.)
Beginn: 27.11.17 – Ende:  09.05.2018

Anmeldung und Information:

http://www.betreuer-weiterbildung.de/seminarangebote.php

Betreuer/innen – Weiterbildung
Südstraße 7a
48153 Münster

Fon: 0251 526287
Fax: 0251 526724

E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
http://www.betreuer-weiterbildung.de

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2. Neue Weisung der BA

Die BA hat neue Dienstanweisungen § 5, 7, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II herausgegeben.
Hier eine BA Zusammenfassung zu den Änderungen in § 7 SGB II: http://tinyurl.com/yb6fwcmd

Und hier zu: §§ 5, 12a, sowie zu §§ 20, 21 und 23 SGB II: http://tinyurl.com/y7ojvs6s

Die Weisungen sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

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3. Zur Rückkehr privat versicherter Rentenbezieher/innen in die GKV (Krankenversicherung der Rentner = KVdR) und Anrechnung von Kindern beim Zugang zur KVdR

Erste Infos dazu gab es ja im vorletzten Newsletter. Berücksichtigt werden nicht nur Kindererziehungszeiten, sondern das Vorhandensein von Kindern, Stief- und Adoptivkindern überhaupt. Und dies sowohl bei der Mutter als auch beim Vater.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kassen hier falsch beraten und auch falsch entscheiden.

Weiterhin werden Anträge von über 55-Jährigen ohne weitere Prüfungen (fast immer rechtswidrig) abgelehnt.

Claudia Mehlhorn und Klaus Rohsmöller haben daher ihre Infos dazu überarbeitet und um einen Musterwiderspruch für über 55-Jährige ergänzt.

Dazu auch Infos, dass die Kasse überhaupt tätig werden muss. Beide Unterlagen gibt es hier:

Inhaltliche Zusammenfassung und MusterWiderspruch: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/KV_Infos_28.8.17_m._Muster_WS.pdf

Die KV muss tätig werden: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Die_Kasse_muss_taetig_werden.pdf

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4. VG München: Bulgarischer Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein

Auch ein nach dem „Unionsbürgerausschlussgesetz“ vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossener bulgarischer Obdachloser hat Anspruch auf einen Platz in einer Notunterkunft.
Ein bulgarischer Obdachloser hat sein Unterbringungsrecht gegen die Stadt München beim Verwaltungsgericht München erfolgreich eingeklagt, berichtete die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2017. Das Verwaltungsgericht München habe die Stadt verpflichtet, dem 57-Jährigen vorläufig einen Platz in einer Notunterkunft einzuräumen.

Mehr dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sueddeutsche-zeitung-bulgarischer-obdachloser-klagt-recht-auf-unterkunft-ein

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5. Seminarraum in Berlin gesucht

So jetzt habe ich wieder mal ein Seminarraumproblem in Berlin. Ich möchte im nächsten Jahr das ein oder andere Seminar in Berlin durchführen. Mein jetziger Raumanbieter kann mir aber seinen Raum nicht mehr anbieten. Ich suche daher wieder mal einen schönen, Seminarraum, für 20 Leute an Tischen, in zentraler Lage in Berlin, mit mind. zwei Toiletten, nicht zu laut und bezahlbar. Der Raum wird immer für tagsüber (10 – 17 Uhr) benötigt.
Wer da Hinweise, möglichst mit Daten zu AnsprechpartnerInnen geben kann, möge sich bitte an mich unter  info@harald-thome.de wenden.  

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6. Effektiv arbeiten im Sozialrecht

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

–      am  01. Dezember in Wuppertal

statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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7. Linksunten.Indymedia-Verbot ist willkürliche Zensur

Das nun vollzogene Verbot von einem linken Medium in Deutschland steht im Rahmen der angekündigten Repressionen von CDU/CSU/SPD/AFD/NPD gegen linke Strukturen.
Nicht nur linke Zentren wie die Rote Flora in Hamburg sollen kriminalisiert werden. Der Schlag gegen Indymedia gehört dazu. Dabei musste erst ein Verein konstruiert werden, um dann gegen ihn vorzugehen. Indymedia wurde 1999 von Globalisierungskritikern gegründet und verfügt weltweit über regionale Ableger.
Kritik an herrschenden Verhältnissen ist nötiger denn je, sei es Hartz IV, Zusammenarbeit von Sicherheitsorganen und Nazis, Rassismus, Kooperation mit dem Erdoganregime, Rüstung, TTIP, unsinnige G20-Gipfel, um nur ein paar Punkte zu nennen.
Zudem dürfte das Verbot juristisch sehr zweifelhaft sein, hier die folgende Einschätzung: http://blog.wawzyniak.de/plattform-und-vereinsverbot/

Zur Einschätzung dazu: https://www.heise.de/tp/features/Wir-sind-alle-Indymedia-wir-sind-alle-linksunten-3813246.html
Indymedia ist eine wichtige Plattform im Kampf gegen Nazis und Rassisten und der Kooperation der  Sicherheitsbehörden mit diesen.  Dazu mal folgender Text: http://tinyurl.com/y9h2ffd8

Abschließend schließe ich mich Ulla Jelpke dazu an: http://www.ulla-jelpke.de/2017/08/indymedia-verbot-ist-willkuerliche-zensur/

Aktuell kommt heraus, dass Innenminister de Maizière ein sehr taktisches Verhältnis zur Wahrheit hat, er hat die Falschmeldung lancieren lassen, dass bei der Razzia gegen Indymedia Waffen gefunden seien, „so wie das bei dem Personenkreis üblich ist“. Nur jetzt wird deutlich, dass diese Aussage nicht stimmt:

http://www.fr.de/politik/linksunten-indymedia-kritik-an-de-maiziere-nach-indymedia-verbot-a-1340374

Das Indymedia ist wichtig, ich möchte ausdrücklich meine Solidarität mit linksunten.Indymedia zum Ausdruck bringen.

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Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:   

  • am 27./28. Nov.   in Berlin
  • am 11./12. Dez.   in Wuppertal
  • am 20./21. Dez.   in Leipzig     

Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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9. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

– am 19. – 23. März 2018     in Wuppertal 
– am 27. – 31. Aug. 2018     in Hamburg
– am 17. – 21. Sept.  2018   in Wuppertal  

(in Berlin ist auch eines in Planung)  

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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10. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet

–        am 08. Sept.        in Wuppertal 

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

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11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt 

  • am 25./26. Sept.  in Wuppertal
  • am 16./17. Okt.    in Augsburg  
  • am 06./07. Nov.   in Dresden 
  • am 18./19. Dez.   in Berlin   

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

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12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 23. Nov.  in Hannover
  • am 04. Dez.  in Wuppertal  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 15. Nov.   in Stuttgart
  • am 05. Dez.   in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  http://www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

  • am 24. Okt.  in Wuppertal 
  • am 24. Nov. in Hannover   

wieder an.  

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich 

  • am 23. Okt.     in Wuppertal

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

http://tacheles-sozialhilfe.de/images/logo.png

Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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