DGB-Tipps zur Vermeidung von Formfehlern bei der Betriebsratsarbeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sind wir im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes auch recht rührig.

Dies nicht nur in Bezug auf das Landespersonalvertretungsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LPVG/NW) sondern auch in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz.

Zum LPVG/NW findet Ihr eine Fülle von Materialien in der Kategorie „LPVG“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lpvg/) ! Hier entwickeln wir einen sich ständig erweiternden Kommentar zum LPVG/NW, den Ihr kostenfrei herunterladen könnt!

Zur Betriebsverfassung haben extra die Sparte „Informationen für Betriebsräte“ auf unsere Homepage eingerichtet. Unter anderen hat darin auch die wichtige Infoquelle für Betriebsräte in ganz Europa, nämlich „EURO-BETRIEBSRAT“ seinen Platz. Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Homepage:

http://www.euro-betriebsrat.de/ebr/index.html !

Am heutigen 16.12.2015 stellen wir fest, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Betriebsräte-Information in der Rubrik „Die Rechtsfrage 6/2015“ auf seine Homepage gepostet hat.

Unter dem Titel:

„DGB-Expertentipp zu konkreten Betriebsratsbeschlüsse“ werden darin in 10 Punkten wichtige Hinweise gegeben, wie Formfehler, die zur Aufhebung von inhaltlichen Betriebsratsbeschlüssen führen können, vermieden werden.

Wir haben Euch den nachstehenden Link mit gepostet, der Euch nach dem Anklicken zum entsprechen Online-Artikel auf der Homepage des DGB führt:

http://www.dgb.de/themen/++co++dd623c20-a3dd-11e5-9d7e-52540023ef1a !

Ein Blick auf diese Tipps lohnt sich nicht nur für Betriebsratsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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