Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei BURGER KING steppt der Bär! Dort ist Kündigungsversuch gegen einen Burger King – Betriebsrat vor dem Frankfurter Arbeitsgericht anhängig. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) spricht dabei als einen von zahlreichen Versuchen, unliebsame Betriebsräte mürbe zu machen. Und sind derartige Versuche noch so abstrus und unhaltbar, dienen sie doch letztendlich der Einschüchterung von engagierten Kolleginnen und Kollegen, die nach Vorstellung der Verantwortlichen das sogenannte „Handtuch“ schmeißen sollen. Das Frankfurter Arbeitsgericht soll laut Aachener Zeitung einen Vergleichsvorschlag unterbreitet haben. Einen derartigen Vergleich darf der betroffene Kollege niemals annehmen und er wird das mit Sicherheit auch nicht tun. Die Hintergründe sind total verrückt. Der gemäß Betriebsverfassungsgesetz für Betriebsratsarbeit freigestellte Kollege soll für zwei Jahre seiner Freistellung Gehalt an den Arbeitgeber zurückzahlen, der auch dreister Weise zusätzlich Strafanzeige gegen den betroffenen Betriebsrat gestellt haben soll. Unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wird sich nunmehr dieses Falles annehmen und alles erdenklich Mögliche veranlassen, hier eine Solidaritätslawine loszutreten. Den Online-Artikel der Aachener Zeitung dazu vom heutigen Tage und die Pressemitteilung der Gewerkschaft NGG zu den Zuständen bei BURGER KING haben wir Euch in Form von zwei Links zum Anklicken nachstehend gepostet. Nach dem Lesen beider Online-Mitteilungen werden bestimmte Zusammenhänge in der Sache ganz einfach klar. Klickt bitte beide Links an und informiert Euch. Wir bleiben in der Sache am „Drücker“ und werden Euch auf dem Laufenden halten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/burger-king-gericht-schlaegt-vergleich-fuer-betriebsrat-vor-1.637392 & http://www.ngg.net/presse_medien/pressemitteilungen-2013/3-quartal-2013/2013-08-15-burgerking-lohndesaster/