Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der aktuelle NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
Dieser NEWSLETTER trägt die Nummer 38/2019. Wir haben ihn nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.
Wer diesen NEWSLETTER direkt auf der Homepage von
lesen möchte, der/die klicke bitte den nachstehenden Link an.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2569/ !
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Kollege Harald Thomé informiert:
Thomé Newsletter 38/2019 vom 13.10.2019
Erstellt am 13.10.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
- Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu / Neue gekürzte Leistungssätze AsylbLG ab 2020
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Zunächst erstmal die Info, dass die Hungerregelbedarfe, die grade noch verfassungskonform sind, wie nicht anders zu erwarten vom Bundesrat durchgewunken wurden.
Die Regelbedarfe für Sozialhilfe, ALG II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88%.
Mehr: https://www.juris.de/jportal/portal/t/qq1/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA191002571&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Die Leistungssätze im AsylbLG wurden ebenfalls durchgewunken, in weiten Teilen beinhalten sie Kürzungen. Hier der Katalog der Leistungssätze: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/AsylbLG_2019-2020.pdf
Hier eine ganz anschauliche Erklärung von der Berliner Senatsverwaltung: http://berlin-hilft.com/2019/08/25/aenderungen-im-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg-2019/
- DPWV: Bildungs- und Teilhabepaket: Nur jedes siebte Kind profitiert von Teilhabeleistungen
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Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der DPWV. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
Das Material des DPWV bis hin zu einer bundesweiten Auflistung der Ausschöpfungsquoten von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
https://www.der-paritaetische.de/presse/bildungs-und-teilhabepaket-nur-jedes-siebte-kind-der-6-bis-unter-15-jaehrigen-profitiert-von-teilh/ 3. SG Bayreuth sieht die Anrechnung von Betriebskostenerstattung im SGB II – Leistungsbezug aus Zeiten des Nichtleistungsbezuges als nicht zulässig an
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Das SG Bayreuth hat in einem Urteil (19.09.2019, Az. S 17 AS 7/19) entgegen der Rechtslage in § 22 Abs. 3 SGB II die Anrechnung von Betriebskostenguthaben aus Zeiten des Nichtleistungsbezuges in einer verfassungskonformen Auslegung als nicht zulässig erachtet. Das SG Bayreuth vergleicht dabei die Rückerstattung aus Zeiten ohne Leistungsbezug mit der Regelung der teilweisen Nichtanrechnung einer BK-Erstattung in dem Fall einer nichtvollständigen Anerkennung der KdU und der Differenzbetrag vom Leistungsberechtigten aus dem Regelbedarf erbracht wird (§ 22 Abs. 3 2. TS SGB II).
Damit ist eine richtige, bundesweit auch relevante Diskussion eröffnet worden, das Urteil gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Urteil_S_17_AS_7-19.pdf 4. Studie Bertelsmann Stiftung / DIW: Prognose zu Altersarmut in Deutschland
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Laut einer aktuellen Studie steigt die Altersarmut in Deutschland zukünftig trotz Reformbemühungen weiter an. Danach könnte in 20 Jahren mehr als jeder Fünfte von Altersarmut bedroht sein.
Mir fällt dazu nur ein, wenn das die Antwort der Politik auf zum Teil lebenslange Erwerbsbiografien ist, muss sich niemand wundern wenn die Gesellschaft sich zerlegt, die Bürger sich immer weiter vom Staat entfernen und politikverdrossen werden.
Das muss sich ändern!
- Arbeitshilfe des Paritätischen „Soziale Rechte für Geflüchtete – Das Asylbewerberleistungsgesetz“
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Aus der Beschreibung: Die vorliegende Kurz-Arbeitshilfe ist eine teilweise Vorabveröffentlichung unserer umfangreichen Arbeitshilfe „Soziale Rechte für Flüchtlinge“, die später in diesem Herbst in 3. Auflage erscheinen soll. Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, die am 21. August bzw. am 1. September 2019 in Kraft getreten sind, hoffen wir, dass diese Vorabveröffentlichung die Arbeit der Berater*innen schon jetzt erleichtern kann. Insbesondere die zahlreichen Sanktionen im Sozialleistungsbezug werden ausführlich behandelt.
https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/arbeitshilfe-soziale-rechte-fuer-gefluechtete-das-asylbewerberleistungsgesetz/ 6. SG Düsseldorf: Neuss, Remscheid, Solingen – Jobcenter müssen höhere Mieten zahlen
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In mehreren Entscheidungen entschied die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf am 02.10.2019 zugunsten der Kläger und wies erneut mehrere Konzepte der Hamburger Firma Analyse & Konzepte als nicht schlüssig zurück.
Betroffen waren die Konzepte des Rhein-Kreis Neuss, Remscheids und Solingens.
„Die von den Jobcentern genutzten Konzepte seien nicht schlüssig. Die streitigen Konzepte würden im Grundsatz davon ausgehen, dass der gesamte Wohnungsmarkt durch eine repräsentative Mietdatenerhebung dargestellt werde. Für Leistungsbezieher sei dann das einfache Wohnungsmarktsegment angemessen. In den hier strittigen Konzepten seien nach Ansicht der 29. Kammer jedoch keine repräsentativen Daten erhoben worden. In allen streitigen Konzepten seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften eingeflossen. Die Datenbasis repräsentiere daher nicht den gesamten Wohnungsmarkt, sondern enthalte besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment.“
Mehr dazu hier: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_10_2019_/index.php
- Weisung der BA zu den Rechtsfolgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU – aufenthaltsrechtliche Regelungen bei einem Austritt ohne Austrittsabkommen
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Wegen dem drohenden ungeregelten Brexit des Vereinigten Königreichs hat die BA eine neue Weisung zusammengestellt um die sozialrechtlichen Folgen aufzuzeigen. Diese gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-201910001_ba045985.pdf
7.1 Nicht zur Tagesordnung übergehen: Nach dem Terrorangriff von Halle / Türkische Invasion in Kurdistan
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Ich möchte mich vor den Toten des rassistischen und antisemitischen Terroranschlages in Halle verneigen und alle Leserinnen und Leser dieses Newsletters auffordern, sich unmittelbar und stetig gegen Rassisten, Nazis und Antisemiten zu positionieren und aktiv zu werden. Es ist dringend notwendig, dass ein Ruck durch die Gesellschaft geht. Und wir dafür Sorge tragen das diese blau/braune Brut sich nicht weiter ausbreitet.
Wir sind in der Verantwortung, dass der Schwur von Buchenwald in Erfüllung geht: https://dasjahr1945.de/wp-content/uploads/2015/02/640px-Schwurvonbuchenwald.gif
Die Kernaussage des Schwures von Buchenwald ist: „Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht. Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel“.
Zum Krieg in Rojava:
Dann möchte ich auffordern, die Kurden in Ihrem Kampf gegen die türkische Invasion in Rojava / Nordsyrien zu unterstützen. Es geht darum solidarisch zu sein, Druck auszuüben, auf die deutsche Politik, dass Deutschland endlich die Erdogan-Diktatur nicht mehr unterstützt.
- Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
– 28./29. Okt. in Berlin (noch 02 Plätze)
– 13./14. Nov. in Wuppertal
– 18./19. Nov. in Frankfurt
– 02./03. Dez. in Hamburg
– 09./10. Dez. in Berlin
– 18./19. Dez. in Erfurt
– 13./14. Jan. 2020 in Wuppertal
– 27./28. Jan. 2020 in München
– 10./11. Feb. 2020 in Stuttgart
– 17./18. Feb. 2020 in Dresden
– 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
– 16./17. März 2020 in Saarbrücken
– 18./19. März 2020 in Leipzig
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.
Sie findet statt
– 16./17. Dez. 2019 in Frankfurt
– 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:
– 25. – 29. Mai 2020 in Wuppertal
– 14. – 18. Sept. 2020 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
– 30. Okt. in Stuttgart
– 10. Jan. 2020 in Wuppertal
– 20. März 2020 in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
- Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.
Themenblöcke sind:
– Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
– Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
– Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
– Einkünfte
– Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am
– 07. Feb. 2020 in Wuppertal
– 01. April 2020 in Stuttgart
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
- SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 22. Nov. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
- Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am
– 06. Dez. in Wuppertal
– 10. März 2020 in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
- SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
– 20. Februar 2020 in Erfurt
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
- Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
– 19. Februar 2020 in Erfurt
– 13. März 2020 in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
- Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildung:
– 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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