Der MARBURGER BUND bereitet Arbeitskampfmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken und Krankenhäusern vor!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass dser MARBURGER BUND (https://www.marburger-bund.de/) Streikvorbereitungen für die kommunalen Klinik- bzw. Kranken-Haus-Ärzte trifft.

Der Marburger Bund teilt dazu auf seiner Homepage nachstehendes mit:

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Was fordert der Marburger Bund?

Bessere Planung, weniger Belastung und mehr freie Zeit – das fordert der Marburger Bund in den Tarifverhandlungen für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in den bundesweit mehr als 500 kommunalen Kliniken mit tariflicher Bindung (TV-Ärzte/VKA). Ziel ist es, die Gesamtarbeitslast zu reduzieren und mehr Verlässlichkeit bei der Dienstplangestaltung zu erreichen. Im Vordergrund steht dabei eine Reform der tarifvertraglichen Regelungen zu den Bereitschaftsdiensten.

Zwischen der Ärztegewerkschaft und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fanden bisher drei Verhandlungsrunden statt. Die dritte Runde vom 11. bis 13. März 2019 endete erneut ergebnislos. Der Marburger Bund kündigte darauf hin an, den aktuellen Sachstand in seinen Tarifgremien zu diskutieren und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Die angestrebte Reform der tarifvertraglichen Regelungen zum Bereitschaftsdienst umfasst folgende Punkte:

1
Manipulationsfreie Zeit­erfassung
2
Zwei freie Wochenenden im Monat
3
Verlässliche Dienstplangestaltung
4
Klare Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste
5
Keine Vollarbeit im Anschluss an einen Bereitschaftsdienst
6
Zuschlag zum Bereitschaftsdienst
 

Es versteht sich von selbst, dass auch die angestellten Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern an der allgemeinen Tarifentwicklung teilhaben müssen. Deshalb fordert der Marburger Bund in dieser Tarifrunde eine lineare Erhöhung der Ärztegehälter um fünf Prozent bei einer einjährigen Laufzeit und eine Erhöhung der Bereitschaftsdienstvergütung.

Den tariflosen Zustand bei den Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen will der MB beenden und damit die Tarifbindung in einem wichtigen Bereich der ärztlichen Versorgung stärken. 

Unabdingbare Voraussetzung für eine Einigung ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung darüber, dass das Tarifeinheitsgesetz in den vom Tarifvertrag erfassten Krankenhäusern nicht zur Anwendung kommt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 11. Juli 2017 einen entsprechenden Weg gewiesen: Durch eine tarifvertragliche Regelung kann die sogenannte Kollisionsnorm in § 4a Tarifvertragsgesetz abbedungen werden. Mit anderen Arbeitgebern hat der Marburger Bund im zurückliegenden Jahr solche Vereinbarungen auf der Grundlage einer Tarifsicherungsklausel geschlossen. Entsprechend klar ist die Erwartung, dass auch die VKA einer solchen Vereinbarung zustimmt.

Die Forderungen des Marburger Bundes im Originaltext

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Dazu schreibt die

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Marburger Bund: Klinikärzte bereiten Warnstreiks vor

Ärztinnen an Kliniken wollen fünf Prozent mehr Geld und weniger Bereitschaftsdienste, die Arbeitgeber lehnten das ab. An rund 500 Krankenhäusern drohen Warnstreiks.

 

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Als AK erklären wir uns ausdrücklich solidarisch mit den berechtigten Forderungen des MARBURGER BUNDS und begrüßen die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen.

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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