Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Landtag von NRW hat das neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG/NW) verabschiedet. Der Gesetzesentwurf des Kabinetts ist durch Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen SPD und Grüne und der Fraktion Die Linke noch einmal positiv modifiziert worden, wobei die Fraktion der Partei DIE LINKE sich nicht an dem seinerzeit durch den Unterzeichner maßgeblich mitentwickelten Entwurf –zumindest nicht an den substantiellen Teilen- nach diesseitigem Dafür halten orientiert hat. Trotzdem setzt NRW setzt mit dem neuen LPVG/NW ein gutes politisches Signal für alle Bundesländer und für das BPersVG in Deutschland. Dies nicht nur deshalb, weil der augenblickliche Trend zur Verschlechterung der Mitbestimmungsrechte der arbeitenden Menschen mit dieser Novelle durchbrochen ist!
Wo liegen die positiven Modifikationen?
- Die Rückkehr auf das Mitbestimmungsniveau von 2007 ist wieder hergestellt, wenn auch eine bedeutsame, darüber hinausgehende Mitbestimmungsregelung, so wie vom Unterzeichner für die Partei DIE LINKE seinerzeit erarbeitet wurde (http://ak-gewerkschafter.com/2011/01/25/lpvg-synopse/) , in keiner Weise erreicht worden ist!.
- Einige, marginale Verbesserungen im neuen Gesetz sind: Initiativrecht, Schutz auch für Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen; Gründung von Wirtschaftsausschüssen, Prozessorientierte Normen, Mitbestimmung bei Ausgliederungen, etwas mehr Kompetenz für die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Einen ersten Überblick über die Veränderungen erhält die Datei der Gewerkschaft VER.DI im Anhang.
Die nachstehende Meinung des Kollegen Wolfgang Hertz vom Ver.di-Landesbezirk NRW haben wir nachstehend mitgepostet, auch wenn wir nicht der Meinung sind, dass es ein „gutes“ LPVG/NW ist, sondern lediglich wieder ein verbessertes Gesetzeswerk. Dem Wunsch der Weiterverbreitung an potenziell interessierte Menschen haben wir durch dieses Posting entsprochen.
Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
NRW hat wieder ein gutes LPVG. NRW hat aber auch eine neuen Politikstil. Der Novellierungsprozess diente der Landesregierung auch zur Erprobung eines dialogorientierten Prozessansatzes: Politik und Verwaltung treten mit unterschiedlichen Betroffenen in einen kritischen Diskussionsprozess ein. Das ist eine klare Abkehr vom Verkündungsstil der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Diesen Weg sollte NRW auch bei anderen schwierigen Gesetzesvorhaben einschlagen.
Für heute schöne Grüße aus Düsseldorf
Wolfgang Herbertz
Bitte sendet dieses e:mail an potenziell Interessierte Menschen weiter
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Wolfgang Herbertz
ver.di Landesbezirk NRW
Koordinationsstelle Öffentlicher Dienst
Karlstraße 123-127
D-40210 Düsseldorf
wolfgang.herbertz@verdi.de
Gelten die Änderungen bereits seit dem 30.6. 11 oder gibt es einen Termin zum Inkrafttreten?
LG
Hallo Beatrice,
bei Gesetzesverfahren gibt es die sogenannten Verkündungstermine, die vor der Inkrafttretung liegen. Die Inkrafttretung erfolgt erst nach Paraphierung durch Regierung und Landtag auf einen zu bestimmenden Termin.
Mit kollegialen Grüßen
Manni Engelhardt
Habe inzwischen auch erfahren, dass man für Anfang nächster Woche (18.711) mit der Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungsblatt rechnet. Einen Tag danach tritt es in Kraft.
LG
Beatrice
Hallo Beatrice,
besten Dank für Deine kollegiale Antwort.
Wir bleiben in Sachen LPVG/NW am sogenannten „Ball“!
Mit kollegialem Gruß
Manni Engelhardt
Guten Abend,
was nutzt mir eine Novellierung des LPVG, in NRW, von o7.2011, wenn ich in der sehr fragwürdigen Aushebelung des LPVG in 2007, von der Vorgängerregierung unter Hr. Rütgers einfach „zwangspensionier“ worden bin ?
Die Zwangspensionierung hat stattgefunden:
— ohne vorher ein Präventionsverfahren bei mir durchgeführt zu haben ,
als Schwerbehinderter mit GdB von 60 %, nach Dienstunfall im Einsatz, 1997
bei der Berufsfeuerwehr
— ohne vorher ein betriebliches Wiedereingliederungsmangement durchgeführt
zu haben, denn es besteht – volle Dienstfähigkeit- für den Innendienst,z.B. auf der Einsatzleitstelle zu einem leidens- und behindertengerechten Arbeitsplatz,
— entgegen dem „Gleichheitsgrundsatz“ gegenüber anderen Mitarbeitern dieser
Stadt, für die durchaus diese beiden zuvor genannten Maßnahmen angeboten und
auch durchgeführt werden und wurden,
— mit reduzierter Besoldungsstufe von 65 % von A-4 anstatt, im Zweifelsfall, unter Berücksichtigung eines „qualifizierten Dienstunfall“, mit Endstufe von A-9
unter rechtswidrigem Verhalten gegenüber Schwerbehinderten Mitarbeitern,
durch Verstoß gegen das Grundgesetz, Art. 3, Abs. 3, Satz 2
der “ Benachteiligung wegen Behinderung „
Hallo Jochen,
Dein Fall hat hier Interesse geweckt. Sicherlich ist das seit dem 05. Juli 2011 in Kraft getretene „neue“ LPVG/NW kein Instrument, Dich rehabilitieren zu können, aber sehr wohl müsste Dein Fall die jetzt im Mai 2012 neugewählte Landesregierung von NRW interessieren. Vielleicht wird es Dir möglich sein, uns auf unserer öffentlichen AK-Sitzung am Dienstag, den 12. Juni 2012, 18.00 Uhr, Gaststätte „FREUNDER ECK“, Freunder Landstr. 65, 52078 Aachen, besuchen zu können. Dann könnstes Du uns Deinen Fall in allen Details schildern, und anschließend könnten wir gemeinsam nach Lösungsmöglichkeite suchen.
Mit kollegialen Grüßen Manni Engelhardt -AK-Koordinator-