Der Kollege Laurenz Nurk vom Gewerkschaftsforum Dortmund hat uns einen NEWSLETTER zugesandt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 
soeben hat sich bei unserem Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der Kollege Laurenz Nurk (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=laurenz+nurk) vom Gewerkschaftforum Dortmund mit einem NEWSLETTER zurückgemeldet.
 
Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
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ein Forum für Dortmunder Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
ich möchte euch auf neue Artikel auf www.gewerkschaftsforum-do.de
aufmerksam machen:
 
 
Den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge, belief sich die Zahl der abhängig erwerbstätigen Menschen, die zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Arbeitslosengeld II-Zahlungen erhielten, Ende Juni 2017 auf 1,076 Millionen. Sie stellen weiterhin knapp ein Viertel aller Hartz IV-Bezieher. Auf dem Rücken der Beschäftigten werden den Unternehmen die Personalkosten erspart und skandalös ist, dass diese Lohndrückerei vom Staat auch noch subventioniert wird.
Ähnliches soll nun bei den Renten passieren. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue „Grundrente“ ein Alterseinkommen, zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs, garantieren soll.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat, ähnlich wie seine Vorgängerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles, ein Konzept für eine Grundrente vorgelegt. Demnach soll die Rente für drei bis vier Millionen Geringverdiener um bis zu 447 Euro erhöht werden.
Das scheint eine große Mogelpackung zu werden, bei der der Niedriglohnsektor weiter festgeschrieben und mit staatlichen Subventionen gefüttert wird, anstelle den Mindestlohn und die Grundsicherung kräftig anzuheben.  weiterlesen
 
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Derzeit beginnt die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst. Die Dienstleistungs-gewerkschaft (ver.di), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Beamtenbund (dbb) und die Tarifunion werden mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen über die Einkommen von 3,3  Millionen Beschäftigten verhandeln. Die gewerkschaftlichen Kernforderungen sehen eine Entgelterhöhung von 6,0 Prozent, mindestens aber 200 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten vor. Außerdem sollen die Azubi-Vergütungen und die Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat steigen. Gleichzeitig soll für sie die Übernahmeregelung wieder in Kraft gesetzt werden.
Die Gewerkschaften fordern außerdem den Bund auf, die Regelungen des Tarifvertrags zeit- und wirkungsgleich auf die 344.000 Beamten, Richter und Soldaten sowie 182.000 Versorgungsempfänger zu übertragen.
Massiv wird auch öffentlich gemacht, dass trotz gestiegener Ansprüche an den öffentlichen Dienst in den letzten 20 Jahren erheblich Personal abgebaut wurde. Die Bürger erleben hautnah, dass im Vergleich zum Jahr 2000 rund 256.400 Beschäftigte weniger für sie da sind
 
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Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren  immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte.
 Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen im Vordergrund, waren bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Kampf gegen die zunehmende Flexibilisierung und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit die Diskussionsthemen. Beim letzten Bundeskongress, legte man sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte mit dem neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“.
Bei der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beinhaltete der Tarifabschluss Ende 2018 neben anderem, auch das sogenannte Wahlmodell. Die Beschäftigten können zwischen 2,6 Prozent mehr Geld, sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung wählen. Umgesetzt wird die Wahlmöglichkeit „mehr Urlaub“ systembedingt zum 1.1.2021. Alle, die sich für „mehr Urlaub“ entscheiden, erhalten im August 2020 – für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 – eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro. Also recht kompliziert das Ganze und dann noch mit einer Laufzeit von 29 Monaten.
Für Gewerkschaftsmitglieder und engagierte Menschen in den sozialen Bewegungen wird es immer schwieriger, eine gemeinsame Linie der DGB-Gewerkschaften zu erkennen, wofür sie sich einsetzen können.
Von effektiven Schritten mit den dringend erforderlichen sozio-ökonomischen Auswirkungen, wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden und ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro bzw. kräftige Tariferhöhungen sie haben würden, ist derzeit kaum etwas zu hören. weiterlesen  
 
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Befristete Arbeit, Teilzeit, Leiharbeit, Minijobs und andere Formen der atypischen Beschäftigung haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zugenommen. Offiziell gingen 7,7 Millionen Menschen im Jahr 2017 einer solchen Tätigkeit nach, das sind 63.000 Beschäftigungsverhältnisse mehr als 2016.
Im Jahresdurchschnitt 2017 stammten von den knapp 731.000 bei den Regionaldirektionen der Bundesagentur (BA) gemeldeten offenen Stellen etwa 234.000 aus der Leiharbeitsbranche. Mit einem Anteil von über 30 Prozent war damit fast jeder dritte über die BA zu besetzender Arbeitsplatz ein Leiharbeitsverhältnis. Bei den Vollzeitstellen werden sogar Werte von mehr als 40 Prozent erreicht.
Was diese Arbeitsverhältnisse mit Menschen machen können, sei hier an einem Beispiel aufgezeigt. weiterlesen
 
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Ende Januar 2019 hatte die Hans-Böckler-Stiftung nach Dortmund eingeladen und viele kamen, auch der DGB Vorsitzende Reiner Hoffmann. Es ging um die „Sicherung von Zukunftsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Beteiligungsinstitutionen in den verschiedensten Handlungsfeldern“, vor allem um die Mitbestimmung in den Unternehmen der Region. Da ist es aber nicht gut bestellt in Dortmund. Bei nur 42 Prozent der großen Dortmunder Unternehmen sind Beschäftigten im Aufsichtsrat vertreten. Wie die Hans-Böckler-Stiftung ermittelte, sitzen in nur 22 der 52 Dortmunder Einzelunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten deren Vertreter im Aufsichtsrat. In den restlichen 58 Prozent oder bei 30 der untersuchten Unternehmen fehlen solche Beteiligungsmöglichkeiten. Es gibt in Dortmund zehn Unternehmen, die vermieden Mitbestimmung indem sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten ausnutzten, sie auszuhebeln.
Vor allem mangelt es an Mitbestimmung in den Betrieben, die unter den „Tendenzschutz“ fallen. Das sind Betriebe, bei denen nicht die Erzielung von Gewinn, sondern politische, erzieherische, wissenschaftliche, religiöse oder künstlerische Ziele im Vordergrund stehen. Hierunter fallen etwa Verlagshäuser, Kirchen oder Parteien. § 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt zusätzlich, dass seine Anwendung „auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ ausgeschlossen ist. Daher gilt für Weltanschauungsgemeinschaften kein Personalvertretungsrecht.
Hier soll noch einmal genauer auf den Tendenzschutz und die Mitbestimmung der Beschäftigten bei den Kirchen geschaut werden. weiterlesen
 

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Im Herbst 2019 soll der Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) von 735 Euro auf 850 Euro steigen. Außerdem werden die Freibeträge erhöht, damit mehr jungen Menschen als bisher in Schule und Studium überhaupt Bafög erhalten können.
Für die Studierenden ist diese Anpassung nicht ausreichend, eine wirklich nachhaltige Entwicklung des Bafög-Betrages kann nur eine regelmäßige Anpassung bringen. Allein die Steigerung der Mietpreise in den Universitätsstädten frisst jede Bafög-Steigerung auf und lässt die Studierenden in die Schuldenfalle laufen.
Wie der Weg für Studierende in die Schulden abläuft, wurde hier schon vor 2 Jahren aufgezeigt.  weiterlesen → 
 
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Einige Leser, vor allem die älteren, werden sich erinnern: links auf dem Bild sind die Code- Zahlen der Fragebögen zur Volkszählung 1987. Diese Zahlenfolge war auf jeder Seite des Fragebogens aufgedruckt und sollte die Anonymität der Volkszählung gewährleisten. Doch an dem Schutz der Daten der einzelnen Person wurden schnell Zweifel laut.
Auch in Dortmund hatte sich eine Gruppe von Boykotteuren zusammengefunden, die sich weigerten, an der Befragung teilzunehmen und dies auch öffentlich machten. Bei einer Aktion wurde in riesigen Lettern auf dem Rasen des Dortmunder Westfalenstadions am 15. Mai 1987 der Spruch „Boykottiert und sabotiert die Volkszählung“ gezeigt, vor dem Anpfiff des so wichtigen Spiels, Borussia Dortmund gegen den Hamburger SV.
Im Gegensatz zu heute, wo fast jeder alles von sich breitwillig ins Internet stellt, gaben damals 40 Prozent der Bevölkerung an, sich um die Datensicherheit bei der Volkszählung Sorgen zu machen.
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Viel Freude beim Lesen
und
herzliche Grüße
Laurenz Nurk
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