Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-.Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 17/2019 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9) erhalten.
Diesen NEWSLETTER haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik/) archiviert.
Diesen NEWSLETTER könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von
lesen.
> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2476/ !
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
*******************************************************
Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. 25 Jahre Widerstand gegen Verarmung, Entrechtung und Rassismus – Tacheles e.V. wird 25 – und ist heute notwendiger denn je!
————————————————————————————–
Am 24. Februar wird Tacheles 25 Jahre alt. Das ist eine ganz schön lange Zeit und sehr viel ist in den Jahren passiert. Leider ist die Arbeit auch weiterhin notwendiger denn je.
Für den 16. Juni 2019 planen wir anlässlich dieses Jubiläums ein großes „Fest der Solidarität“ rund um den Loher Bahnhof. Special guest wird die Gruppe Microphone Mafia & Esther Bejarano (eine deutsch-jüdische Überlebende des KZ Auschwitz-Birkenau) sein.
Wer mal ein paar alte und aktuelle Fotos rund um die Tacheleshistorie schauen will, kann das hier machen: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/1099332780227203
Über Grußbotschaften zum Jubiläum würden wir uns sehr freuen, also schickt diese gerne.
Ich persönlich, als Mitgründer von Tacheles, sehe, was wir in den letzten 25 Jahren alle auf die Beine gestellt haben, das war einiges. Leider sind wir nicht überflüssig geworden, unsere Arbeit ist notwendiger denn je. Also machen wir weiter und freuen uns auf die nächsten 25 Jahre!
2. Sozialstaatsdiskussion: Reform von Hartz IV oder auch nicht
———————————————–
Frau Nahles, SPD, möchte mit dem „Sozialstaatskonzept 2025“ Hartz IV hinter sich lassen und umtaufen, substanziell soll Hartz IV aber erhalten bleiben. So soll es weiterhin Sanktionen geben, lediglich die Sanktionen für U-25’er und der Kosten der Unterkunft sollen verändert werden. Allerdings wird diese wohl sowieso das BVerfG kippen, insofern ist das kein großer Schritt in die richtige Richtung sondern reine Notwendigkeit. Die grade noch verfassungskonformen Hungerregelleistungen sollen nicht verändert werden, eine „Respektrente“ ist geplant, aber nur für Menschen die mindestens 35 Jahre Einzahlung in die Rentenkasse erbracht haben. Zu den SPD Konzepten ist zu sagen, so läuft keine Erneuerung. Zusammengefasst: Für viele Arbeitslose ändert sich nichts.
Eine Kritik von Stefan Sell: https://www.deutschlandfunk.de/spd-plaene-zum-buergergeld-sozialwissenschaftler-fuer-viele.769.de.html?dram:article_id=440782
Fast schon lustig: Christoph de Vries, CDU-Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestags dazu: Es sei „unglaublich“, dass sich die SPD von Hartz IV distanziere, die SPD setze die „Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft außer Kraft“ und die SPD-Reformpläne seien ein „Anschlag auf die soziale Marktwirtschaft“. Der Mann ist echt gut, das ist das Niveau von Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen der von „linksradikalen Kräfte in der SPD welche den Koalitionsbruch provozieren wollen“ fantasiert. Hier zu nachlesen: https://www.deutschlandfunk.de/de-vries-cdu-zu-spd-reformplaenen-anschlag-auf-die-soziale.694.de.html?dram:article_id=440745
Auch die CDU setzt der SPD eigene Reformvorschläge zu Hartz IV entgegen, nur in eine völlig andere Richtung:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-cdu-praesentiert-eigenen-vorschlag-zur-reform-der-grundsicherung-a-1253147.html
Auch die BA hat eigene Vorschläge zur Reform von Hartz IV: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-die-internen-reformpapiere-der-bundesagentur-fuer-arbeit-a-1253394.html
Die Diskussionen über Sozialstaatsreformen sind voll am Laufen, das BVerfG wird seinen Teil dazu tun.
3. Zusätzliche Schulbedarfe im SGB II
———————————————-
Schulisch erforderliche PCs und Schulbücher, die nicht lernmittelfrei sind, sind gegenwärtig nicht von den Bildungs- und Teilhabe-Leistungen erfasst (vgl. die Gesetzesbegründung zu Schulbedarf gem. § 28 Abs. 3 SGB II: „Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse).“, BT-Drs. 17/3404). Wenn dafür Darlehen wegen eines unabweisbaren einmaligen Bedarfs erbracht werden (§ 24 Abs. 1 SGB II), müssen diese aus den Regelleistungen zurückgezahlt werden. Dagegen entwickelt sich eine progressive Rechtsprechung, die Ansprüche auf Zuschüsse feststellt – meist als Mehrbedarf.
Dazu gibt es eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dieser kommt in seiner Ausarbeitung zwar zu keinem abschließenden Ergebnis, gibt aber einen nützlichen Überblick über wichtige aktuelle Sozialgerichtsentscheidungen und die juristische Debatte dazu. Sie ist hier veröffentlicht: https://www.bundestag.de/blob/583154/0611d961f74622454fb73d61b94cc51a/wd-6-122-18-pdf-data.pdf
Hier der Link zur Tacheleskampagne mit Musterschriftsätzen zur Beantragung von Schulbedarfen: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/
Wer dazu noch aktuelle Urteile/Beschlüsse hat bitte übersenden!
4. Die Linke lotet die Möglichkeiten für ein Verbot von Stromsperren aus
——————————————–
Die Linksfraktion lotet die Möglichkeiten für ein Verbot von Stromsperren aus. In einer Kleinen Anfrage (19/7517) möchten die Abgeordneten wissen, welche Chancen die Bundesregierung für ein solches Verbot sieht. Sie fragen auch nach Maßnahmen, um Stromsperren zu verhindern. Nach Angaben der Fragesteller drohte 2017 insgesamt 4,8 Millionen Haushalten ein Abschalten des Stroms, weil Zahlungen nicht beglichen worden waren.
Hier geht es zur Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907517.pdf
5. Stellenausschreibungen der AfD sind nicht sanktionsbewehrt
——————————————————————
Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will.
Die Regierung meint dazu: Kein Erwerbsloser ist gezwungen, sich auf dieses Jobangebot bei der AfD zu bewerben, es gibt keine Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung.
6. Weil die Regelleistungen zu niedrig sind: Schulden beim Jobcenter
——————————————————————-
Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen.
Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.
Mehr zur Verschuldung im SGB II unter: www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-machen-73-millionen-euro-schulden-bei-den-jobcentern
7. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
——————————————————————————————-
Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.
In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft, am jeweiligen Thema die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten, vor Ort, bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
—————————————————————–
Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
– 20./21. Feb. in Bremen (2 Plätze frei, Anmeldung noch möglich)
– 02./03. April in Frankfurt
– 08./09. April in Augsburg
– 15./16. April in Hamburg
– 17./18. April in Erfurt
– 29./30. April in Stuttgart
– 06./07. Mai in Wuppertal
– 13./14. Mai in Berlin
– 15./16. Juli in München
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
———————————————–
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
– 27./28. Feb. in Wuppertal
– 20./21. März in Hamburg
– 02./03. Mai in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in 2019
———————————————-
Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
– 20. – 24. Mai in Wuppertal
– 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
————————————————————-
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
– am 11./12. März in Frankfurt
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:
– 22. März in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
———————————————–
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
– 08. März in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
————————————————————————————
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
– 01. März in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
——————————————————
Diese Fortbildung biete ich
– 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
——————————————
Diese Fortbildung biete ich am
– 15. März in Wuppertal
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
——————————————————————————
Diese Fortbildung biete ich
– 04. April in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
———————————————————————-
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
– 04./05.03. in Berlin
– 08./09.04. in Wuppertal
– 27./28.05. in Stuttgart
– 15./16.05. in Hamburg-Harburg
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
——————————————————————-
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
– 06.03. in Berlin
– 18.03. in Wuppertal
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
© Tacheles e.V. · Rudolfstr. 125 · 42285 Wuppertal · Tel: 0202 – 31 84 41 ·