Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
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1. Zum neuen UVG ab dem 01.07.2017 und zu erwartenden Problemen
Bundestag und Bundesrat haben den Neuregelungen des UVG zugestimmt, diese treten somit zum 01.07.2017 in Kraft. Damit wird ab dem 01.7.2017 der Unterhaltsvorschuss nicht nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gezahlt, sondern er wird bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet. Die Grenze der Bezugsdauer von höchstens 72 Monaten wird aufgehoben.
Die UVG Sätze sind nun:
– bis zum 6. Geburtstag: 150 €
– bis zum 12. Geburtstag: 201 €
– bis zum 18. Geburtstag: 268 €
Ab 12 Jahren besteht der Anspruch auf UV nur, wenn das Kind keine SGB II-Leistungen bezieht oder durch UV die SGB II-Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (§1 Abs. 1a Nr. 1 UVG-N). Die Alleinerziehenden müssen zudem ein Bruttoeinkommen von monatlich 600 € ohne Abzug der Absetzbeträge nach § 11b SGB II (Grundfrei- bzw. Mindestabzugsbetrag 100 € bei Arbeit, bei BAföG und Erwerbstätigenfreibetrag) haben. Bei der Ermittlung der 600 € hat das Kindergeld außer Betracht zu bleiben (§ 1 Abs. 1a Nr. 2 UVG-N).
Die JC werden jetzt natürlich die entsprechende Zielgruppe Alleinerziehende nach § 12a SGB II auffordern UV als vorrangige Leistungen zu beantragen.
Das ist rechtlich richtig und zulässig, unzulässig ist aber, die SGB II-Leistungen vor Erhalt schon einzustellen. Die fiktive Anrechnung ist immer und in jedem Fall unzulässig (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II).
Richtig ist, die Betreffenden zur UV Beantragung aufzufordern, in der Zeit müssen aber SGB II-Leistungen weitergezahlt werden, das JC kann dann nach § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch auf den UV geltend machen und dann geht der Nachzahlbetrag an das JC. Dazu ist zu bedenken, dass es sich hier um mehrere 100.000 derzeit SGB II-Leistungen beziehende Kinder handeln wird, die UV Stellen arbeitstechnisch völlig an dieser Massenbeantragung absaufen werden und sich deren Leistungsauszahlung deshalb deutlich verzögern wird.
Es ist zu erwarten, dass es pünktlich zur Bundestagswahl eine Weisung geben wird, dass die vorrangige Inanspruchnahme von UV intensiv zu prüfen sei und auch schon mal vorauseilend umgesetzt wird, um die Kinder aus dem Leistungsbezug rausfallen zu lassen, und so für die Bundestagswahl eine „bereinigte“ Armutsstatistik vorlegen zu können.
Hier wird einiges auf die Betroffenen und die Beratungsstellen (und Gerichte) zukommen und aktives Einschreiten notwendig sein.
Synopse UVG Gesetz: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/DIJuF-Synopse_UVG-Gesetzesaenderung_2017.pdf und die NOZ zum Gesetz: https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/903645/bundestag-beschliesst-mehr-geld-fuer-alleinerziehende
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Register Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin erfaßt Ereignisse mit rassistischen, rechtsextremen, antisemitischen, LBGTIQ*-feindlichen oder ähnlichen Hintergründen
Wir wollen Unsichtbares sichtbar machen, gerade auch in Behörden wie dem Jobcenter oder dem Bürgeramt, die uns bisher weitestgehend verborgen sind. Das Register hat keine Augen und Ohren und ist auf die Unterstützung von allen Menschen angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre rassistischen oder diskriminierenden Erfahrungen aus dem Bezirk. Ihre Meldungen werden anonymisiert in einer Online-Chronik erfaßt, mit allen anderen Meldungen analysiert und ausgewertet. Im besten Fall können mit anderen Partnerprojekten gemeinsam geeignete Handlungsstrategien entwickelt werden, die dem aufkommenden Rechtspopulismus und Alltagsrassismus entgegen arbeiten. Sie können für Ihre Meldung unser Online-Formular nutzen: http://register-friedrichshain.de/IGR/OnlineMeldungen.php, die Mailbox: 0157 77 36 99 42 oder eine E-Mail schicken an fk@berliner-register.de.
Wir freuen uns auch, wenn Sie das Register in Ihrem Umfeld bekannt machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Infos unter: www.register-friedrichshain.de
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3. Hoffnung für Flüchtlingspaten -Hessen prüft Verpflichtungserklärungen
Das Land Hessen will einzelfallbezogen prüfen, ob es im Rahmen der Amtshaftung die Kosten, die von Jobcentern von Verpflichtungsgeber*innen zurückgefordert werden, erstatten werden. Das Land Hessen hatte in der Vergangenheit nämlich die Rechtsauffassung vertreten, eine VE würde erlöschen, wenn den im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms angekommenen Personen später etwa ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde und damit ein Zweckwechsel erfolgte. Diese Rechtsauffassung hatten unter anderem auch das Land NRW und Niedersachsen vertreten. Daher sollten auch diese und weitere Landesregierungen überzeugt werden, dem hessischen Beispiel zu folgen, um eine vollständige Privatisierung humanitären Handelns zu vermeiden. Die betroffenen Verpflichtungsgeber*innen wurden zwischenzeitlich von vielen Jobcentern aufgefordert zum Teil zehntausende Euro zu erstatten.
https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenministerium-prueft-verpflichtungserklaerungen-0
Dazu auch Mail v. Thomas Hohlfeld/ Linke v. 23. Mai: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hoffnung_fuer_Fluechtlingspaten_23.05.2017.pdf
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4. Von der Willkommenskultur zum Abschiebungswettbewerb
Dann möchte ich auf einen lesenswerten, klugen und sehr persönlichen Rückblick auf den „kurzen Sommer der Migration“ 2015 einer nordrhein-westfälischen Kollegin aus der Flüchtlingsberatung und Aktivistin und den sich anschließenden, beispiellosen und uns alle sprachlos machenden migrationspolitischen Rollback hinweisen: https://w2wtal.noblogs.org/post/2017/05/29/von-der-willkommenskultur-zum-abschiebungswettbewerb/
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7. NSU Tribunal Klageschrift
Aus dem Vorwort: Wir klagen an!
Dies ist unsere Anklage. Im Namen der Aufklärung, im Namen der Gerechtigkeit, im Namen der Opfer und ihrer Angehörigen.
Diese Anklage ist das Ergebnis unserer Anstrengungen, den NSU-Komplex und seine Akteur*innen sichtbar zu machen. Sie steht im bewussten Widerspruch zur strafrechtlichen Anklage der Bundesanwaltschaft, die den NSU als das Werk einiger Weniger verharmlost. Diese Anklage wäre nicht möglich, ohne das unermüdliche Engagement derjenigen, die sich seit der Selbstenttarnung des NSU für die vollständige Aufklärung und Auflösung des NSU-Komplex eingesetzt haben.
Unsere Anklage ist die notwendige Konsequenz ihrer Ergebnisse: „Es gibt immer noch viel zu wenig Ermittlungsverfahren gegen lokale Unterstützernetzwerke und es gibt keine gegen staatliche Helfer und Unterstützer, gegen V-Leute des Verfassungsschutzes. Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden, Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müssten. Auf diese Anklagebank gehören nicht 5 sondern 50 oder noch besser 500 Personen, die alle mitverantwortlich sind für diese Mordtaten, für diese Sprengstoffanschläge, nicht nur weil sie sie nicht verhindert
haben, sondern auch weil sie nichts getan haben, um sie aufzuklären aber auch, weil sie aktiv mitgewirkt und unterstützt haben.“
Hier bitte lesen: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/NSU-Tribunal_Anklageschrift.pdf
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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen…..
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 51.000 Empfängern in ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
- am 21./22. Juni in Erfurt
- am 24./25. Juli in Berlin
- am 02./03. Aug. in Wuppertal
- am 09./10. Aug. in Hannover
- am 17./18. Aug. in Koblenz
- am 21./22. Aug. in Dresden
- am 30./31. Aug. in Frankfurt
- am 27./28. Sept. in Hamburg
- am 18./19. Okt. in Wuppertal
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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8. SGB II – Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
In diesem Jahr biete ich noch ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es
- vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
- am 14./15. Aug. in Erfurt
- am 25./26. Sept. in Wuppertal
- am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/
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10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
- am 13. Juni in Frankfurt
- am 16. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
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Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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