Der DGB zum Workers‘ Memorial Day 2019: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss „grundlegendes Menschenrecht bei der Arbeit“ werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) möchten wir auf die Online-Mitteilung des DGB (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/dgb/) zum WORKERS`MEMORIAL DAY 2019 (https://de.wikipedia.org/wiki/Workers%E2%80%99_Memorial_Day) aufmerksam machen.

Darin wird gefordert, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz grundlegendes Menschenrecht werden muss. Dieser Forderung schließen wir uns als AK vollinhaltlich an.

Wir haben die Online-Mitteilung des DGB nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

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26.04.2019

Workers‘ Memorial Day 2019

Arbeits- und Gesundheitsschutz muss „grundlegendes Menschenrecht bei der Arbeit“ werden

Am Workers‘ Memorial Day, dem 28. April eines jeden Jahres, wird der Menschen gedacht, die bei einem Arbeitsunfall verletzt oder getötet wurden oder durch eine berufsbedingte Erkrankung verstorben sind.

  • DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann fordert: „Angesichts des Leids der Opfer und ihrer Hinterbliebenen ist es an der Zeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einem grundlegenden Menschenrecht bei der Arbeit zu machen.“
  • DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sieht beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Bundesregierung in der Pflicht. Die Politik müsse „handeln und die Gefahrstoffverordnung im Sinne eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterentwickeln“.

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Der DGB begrüßt den Aufruf der ILO-Weltkommission, Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit anzuerkennen. Arbeits- und Gesundheitsschutz muss ein weiteres Grundprinzip der ILO werden und damit Bestandteil der Kernarbeitsnormen.

„Jeder Mensch hat das Recht, seinen oder ihren Arbeitsplatz genauso gesund zu verlassen wie er oder sie ihn angetreten hat“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann im Vorfeld des diesjährigen Workers‘ Memorial Day. „Doch es sterben jährlich weltweit 2,78 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge einer Berufserkrankung oder eines Arbeitsunfalles. Weitere 374 Millionen Menschen verletzen sich bei Arbeitsunfällen. Angesichts des Leids der Opfer und ihrer Hinterbliebenen ist es an der Zeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einem grundlegenden Menschenrecht bei der Arbeit zu machen. Aus diesem Recht müssen einklagbare Pflichten für Staaten und Unternehmen werden, die die Arbeitswelt sicherer und gesünder machen.“

Gedenkgottesdienst in Berlin

Bereits 1984 rief erstmals die kanadische Gewerkschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst dazu auf, der im Arbeitsleben verstorbenen Kolleginnen und Kollegen zu gedenken. Seither wird dieser Gedenktag am 28. April in vielen Ländern weltweit begangen, in immer mehr Ländern ist er ein offizieller Gedenktag.

Seit dem Jahr 2011 rufen der DGB und die IG Bauen-Agrar-Umwelt jeweils am 28. April dazu auf, der Kolleginnen und Kollegen zu gedenken, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit durch Unfall oder Berufskrankheit ihr Leben lassen mussten. Der zentrale Gedenkgottesdienst findet in diesem Jahr als ökumenischer Gottesdienst ab 15 Uhr in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche am Berliner Breitscheidplatz statt.

Allein in Deutschland sterben drei bis vier Menschen täglich auf der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder an unfallbedingten bzw. berufskrankheitsbedingten Spätfolgen. Täglich ereignen sich hierzulande tausende Arbeitsunfälle. Glücklicher Weise ist die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland zuletzt zurückgegangen. Aber dafür nimmt die Zahl der Berufskrankheiten zu.

Jährlich 4.000 Asbesttote: Bundesregierung ist gefordert

Der Workers‘ Memorial Day ist für die Gewerkschaften immer wieder auch Anlass, auf dringend notwendige gesetzliche Verbesserungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz hinzuweisen. „Jährlich gibt es berufsbedingt 4000 Asbesttote“, warnt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Und jede/r ist eine/r zu viel. Wirksame Schutzregeln seien überfällig, so Buntenbach. „Deshalb muss die Bundesregierung handeln und die Gefahrstoffverordnung im Sinne eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterentwickeln. Das sollten die Arbeitgeber endlich einsehen, denn Schutzmaßnahmen können Mitarbeiter nur dann ergreifen, wenn sie gut informiert und geschulte Mitarbeiter sind – und sich der Gefährdungen am Arbeitsplatz auch bewusst sind.“

Was ist die ILO?

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Sie ist „tripartistisch“ organisiert, das heißt: Drei Gruppen bestimmen in den Versammlungen der ILO gleichberechtigt mit:

  1. Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der UNO-Mitgliedsländer (wie bei anderen UNO-Organisationen auch)
  2. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer (Gewerkschaften)
  3. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber

Mehr zur ILO

Was sind die ILO-Kernarbeitsnormen?

Die ILO-Kernarbeitsnormen sind internationale Übereinkommen zu grundlegenden Standards für Arbeitsbeziehungen und -bedingungen: vom Schutz der Vereinigungsfreiheit bis zum Verbot der Kinderarbeit sind diese Normen inzwischen zu universell gültigen Menschenrechten erhoben worden.

Mehr zu den ILO-Kernarbeitsnormen

Europawahl am 26. Mai 2019

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist wichtiger Aspekt eines sozialen Europas:

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) weist mit seiner Kampagne zum diesjährigen Workers‘ Memorial Day darauf hin, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz auch ein wichtiger Aspekt eines sozialen Europas ist. Mit dem Slogan „Stoppt tödliche Arbeitsunfälle – geht wählen!“ ruft der EGB zur Teilnahme an der Europawahl im Mai auf. Denn: Auch die Europäische Union kann viel für bessere und sicherere Arbeitsbedingungen tun.

Mehr zur Europawahl unter: www.dgb.de/europawahl

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Durch den Klick auf den nachstehenden Lin könnt Ihr den Artikel direkt online auf der Homepage des DGB lesen.

> https://www.dgb.de/themen/++co++d9a6398e-682d-11e9-a911-52540088cada !

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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