Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine weitere Pressemitteilung des BBU hat uns über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz) erreicht.
Darin thematisiert der BBU die Sauergasbohrung Burgmoor Z 5 in Bahrenborstel und warnt unzweideutig davor. Wir haben diese Pressemitteilung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet und schließen uns den Benken des BBU als AK vollinhaltlich an.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
(Foto Tropfenheid aus https://www.extremnews.com/nachrichten/natur-und-umwelt/82fa169e2b61195)
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BBU-Pressemitteilung vom 05.02.2018
BBU warnt vor Sauergasbohrung Burgmoor Z 5 in Bahrenborstel durch Vermilion
(Bonn, Bahrenborstel, Hannover, 05.02.2018) Der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt sich äußerst besorgt
über die geplante Bohrung der Firma Vermilion Energy im
niedersächsischen Bahrenbostel. Bei dieser Lagerstätte handelt es sich
um ein Sauergas-Vorkommen, welches das toxische Gas Schwefelwasserstoff
enthält. Damit sind erhebliche Gefahren für die Menschen und die Umwelt
verbunden. Als Skandal bezeichnet der Umweltverband, dass das Vorhaben
ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Er fordert das
Landesamt, für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf, seine
Entscheidung hierzu zu revidieren.
Die extreme Gefährlichkeit von Schwefelwasserstoff ergibt sich aus der
Einstufung ‚Lebensgefahr bei Einatmen‘ im europäischen Chemikalienrecht.
Zu der stofflichen Gefahr kommt der geringe Abstand zur Wohnbebauung
hinzu. So weisen selbst die Unterlagen von Vermilion benachbarte
Wohnhäuser in ca. 350 Meter und 800 Meter Abstand zur Bohrung auf.
Demgegenüber hatte bereits Exxon in seinem Dialogprozess 2012 Abstände
von über 1300 m ermittelt, bei denen bei einem worst-case-Szenario mit
Schwefelwasserstoff noch tödliche Wirkungen auftreten. Daher ist von
einer erheblichen Gefahr für die Menschen in der Umgebung der Bohrung
auszugehen.
Vor diesem Hintergrund erinnert der BBU an den Unfall an der Bohrung
Siedenburg Z20 im Jahr 1966. Damals sorgte ein Sauergasausbruch aus der
gleichen Zielformation deutschlandweit für Aufsehen. Die Evakuierung der
Stadt Sulingen konnte nur im letzten Moment abgewendet werden. Im
Gegensatz zum aktuellen Vorhaben befanden sich damals einige
menschenleere Kilometer Abstand zwischen Stadtrand und Bohrung.
Den Behörden wirft der BBU Versagen vor. Oliver Kalusch vom
Geschäftsführenden Vorstand des BBU begründet dies: „Das LBEG ist im
Rahmen einer UVP-Vorprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass kein erhöhtes
Unfallrisiko zu erwarten sei. Diese schematisch-formelhafte Begründung
verkennt jedoch die tatsächliche Gefahrenlage vor Ort. Diese hätte
zwingend zu einer UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung führen müssen.
Beides soll jetzt entfallen. Dieses Defizit kann weder durch
Informationsveranstaltungen von Vermilion noch durch einen ‚Infomarkt‘
behoben werden. Wir fordern das LBEG auf, das Ergebnis der
UVP-Vorprüfung zurückzunehmen und eine erneute, jetzt sorgfältige
Prüfung durchzuführen. Zudem sollte dieser Fall Anlass für die
Aufsichtsbehörden sein, die Arbeit des LBEG zu überprüfen. Der
niedersächsische Wirtschaftminister Althusmann muss dafür sorgen, dass
das LBEG seine UVP-Vorprüfungen rechtskonform durchführt.“
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Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
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die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
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