Der BBU teilt mit: Mittwoch (16.10.19) beginnt der Erörterungstermin zur zweiten,Abbaugenehmigung (2. AG) für das Atomkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP1)!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir eine Pressemitteilung des BBU über dessen Vorstandsmitglied und Pressesprecher Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz+bbu) erhalten.

Darin teilt der BBU Folgendes mit:

„Mittwoch (16.10.19) beginnt der Erörterungstermin zur zweiten,Abbaugenehmigung (2. AG) für das Atomkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP1)!“

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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BBU-Pressemitteilung vom 15.10.2019

Mittwoch (16.10.19) beginnt der Erörterungstermin zur zweiten
Abbaugenehmigung (2. AG) für das Atomkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP1)

(Bonn, Stuttgart, 15.10.2019) Im Genehmigungsverfahren zur 2.
Abbaugenehmigung (AG) für den älteren AKW-Block 1 in Philippsburg, der
2011 – nach der Atomkatastrophe in Fukushima – endgültig abgeschaltet
wurde, hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) im
April 2019 beim Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen
gemäß § 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV)
eingereicht.

Der BBU weist darauf hin, dass der Erörterungstermin zu den im Verfahren
erhobenen Einwendungen am Mittwoch, 16. Oktober 2019, um 10.00 Uhr im
Rathaus (Ratssaal) der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10 in 76661
Philippsburg beginnt. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Falls erforderlich, soll
die Erörterung am 17. Oktober fortgesetzt werden.

In seinen schriftlich eingereichten Einwendungen führt der BBU u. a.
folgende Kritikpunkte an: Unzureichende Behandlung von Störfallen,
Freigabe von großen Mengen radioaktiv belasteten Materials ohne
Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und
Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgesetzte Abgabe von radioaktiven Stoffen
über Abluft und Abwasser, nicht ausreichende Konkretisierung der
vorgesehenen Maßnahmen, bisher nicht vorgelegte radiologische
Charakterisierung und Unklarheit über die weiterhin geltenden
Genehmigungen für das AKW.

Letzter Erörterungstermin zum Abbau eines AKW in Baden-Württemberg?

Der jetzt für Mittwoch (16.10.2019) angekündigte Erörterungstermin
könnte der letzte sein, der zum Abbau eines Atomkraftwerks in
Baden-Württemberg stattfindet. Zu den abgeschalteten Blöcken in
Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg sind bereits Stilllegungs-
und Abbaugenehmigungen erteilt, zu den noch in Betrieb befindlichen
Blöcken in Neckarwestheim und Philippsburg hat eine frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung und Abbau stattgefunden, aus
Sicht des BBU zu früh. Daher fordert der BBU für diese Großprojekte
mindestens eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Abschaltung
der beiden AKW-Blöcke. Für Block 2 in Philippsburg steht die Abschaltung
zum Ende dieses Jahres an, für Block 2 in Neckarwestheim spätestens zum
31.12.2022. Aus Sicherheitsgründen fordert der BBU für beide Blöcke die
sofortige Stilllegung. Dabei verweist der Verband besonders auf die
aktuellen Sicherheitsprobleme im Innersten des Reaktors Neckarwestheim 2
(Risse in Heizrohren der Dampferzeuger).

Der BBU wendet sich ausdrücklich auch gegen die Freigabe und Herausgabe
der beim Abbau des AKW Philippsburg anfallenden Massen, die durch ihre
radioaktive Belastung eine Gefährdung von Menschen und Umwelt darstellen
würden. Der BBU fordert, diese Materialien am AKW-Standort
aufzubewahren, bis ein Konzept erarbeitet worden ist, das eine
Verteilung in die Umwelt verhindert. Diese Forderung des BBU gilt für
die insgesamt in Deutschland anfallenden Massen aus dem Abbau von
Atomanlagen. Gertrud Patan, baden-württembergisches Mitglied im
BBU-Vorstand betont: „Radioaktive Stoffe gehören zu den Faktoren, die
gesundheitliche und genetische Schäden verursachen können. Jeder
derartige Faktor muss so weit wie möglich reduziert werden.“

BBU fordert generell Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten
Vorhaben

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. begrüßt die
aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Abbaugenehmigung des
Atomkraftwerks Philippsburg 1. Das Einbeziehen der Bevölkerung und damit
auch von Umweltorganisationen hält der BBU generell bei umweltrelevanten
Vorhaben für notwendig und sinnvoll, vor allem aber wenn sie einen
großen inhaltlichen und zeitlichen Umfang haben und
gesundheitsgefährdend wirken können.

Kritik übt der BBU an den bereits erteilten Genehmigungen für die
Reststoffbehandlungszentren (RBZ) und der Standort-Abfalllager (SAL) bei
den Atomkraftwerken in Philippsburg und Neckarwestheim. Diese wurden vom
baden-württembergischen Umweltministerium ohne
Öffentlichkeitsbeteiligung, und somit nach Auffassung des BBU
mangelhaft, erteilt.

Grundlegend fordert der Verband, in dem auch baden-württembergische
Bürgerinitiativen organisiert sind, die sofortige Abschaltung aller
Atomkraftwerke und sonstiger Atomanlagen.

Weitere Informationen zum AKW Philippsburg sowie zum Verfahren:

https://bbu-online.de/Einwendungen/BBU%20Einwendungen%20zu%20Philippsburg%20April%202019.pdf

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/eroerterungstermin-zum-rueckbau-des-kernkraftwerks-philippsburg-block-1-am-16-oktober-2019/

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Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
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Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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