Der BBU merkt zum Bericht der FRACKING-KOMMISSION kritisch an: „Falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über den Kollegen Uso Buchholz, dem Vorstandsmitglied und Pressesprecher des BBU (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu+udo+buchholz), die Pressemitteilung der Organisation über den Jahresbericht der Fracking-Kommission und der Anmerkung „falsche Ziele, unbestimmte Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung“ erhalten.

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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BBU-Pressemitteilung, 27.06.2019

BBU: Jahresbericht der Fracking-Kommission – falsche Ziele, unbestimmte
Angaben und eine katastrophale Öffentlichkeitsbeteiligung

(Bonn, Berlin, 27.06.2019) Der Jahresbericht 2019 der Expertenkommission
Fracking stößt auf deutliche Kritik des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU). Diese Kritik hat der
Umweltverband der Fracking-Kommission innerhalb der von ihr gesetzten
Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung in einer Stellungnahme zum
Jahresbericht übermittelt. Die vagen Aussagen über die zukünftige Arbeit
der Kommission, die deutlich von ihrem Arbeitsauftrag abweicht, schaffen
dabei keine Transparenz, sondern werfen immer neue Fragen auf. Die
angesichts fehlender Erprobungsbohrungen notwendige Schlussfolgerung,
dass es keinen Gefahrenausschluss für Fracking geben kann, zieht die
Kommission nicht. Empörend findet der BBU auch, dass die Art der
Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission anscheinend das Ziel
hatte, die Abgabe von Stellungnahmen zu verhindern. Der BBU fordert eine
Überarbeitung des Jahresberichts und eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Aufgabe
der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von
Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und
Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Damit
soll sie die wesentlichen Grundlagen für die in 2021 vorgesehen
Überprüfung des Moratoriums von Fracking in diesen Gesteinsschichten
schaffen. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen
noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen
zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen
können. Daher hätte sie bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen
müssen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen
Gesteinsschichten möglich ist. Aus dem Moratorium hätte so ein
unbefristetes Verbot werden müssen.“

Der BBU stellt zudem fest, dass auch der Stand der Technik des Bohr- und
Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien von
der Kommission nicht ermittelt wird. Stattdessen sollen Fragen für
Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder
bestenfalls begleitend sind. Damit hat die Kommission endgültig ihren im
Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Arbeitsauftrag aufgegeben. Die
Gefahren des Bohr- und Frackingprozesses für die Umwelt und die
Bevölkerung können so gerade nicht ermittelt werden.

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die von der Kommission nun zur
Bearbeitung vorgesehenen vier Fragenkomplexe sind zudem unbestimmt. Es
ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen.
Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent. Dies gilt
auch für weitere Teile des Berichts. So fehlen beispielsweise die
Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.“

Zu scharfer Kritik des BBU führt auch die Art und Weise, in der die
Kommission die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt hat. So befand sich der Jahresbericht auf einer Homepage,
deren Existenz nicht an zentraler Stelle bekannt gemacht wurde und nur
durch Zufall zu finden war. Die Zeit zur Abgabe von Stellungnahmen von
etwa drei Wochen reduzierte sich so faktisch auf wenige Tage bis
Stunden. Für die Abgabe von Stellungnahmen war nur ein Kontaktformular
vorgesehen. Als der BBU seine detaillierte Stellungnahme in das
Kontaktformular eingab, bekam er eine Fehlermeldung: „Die Maximallänge
ist überschritten. Bitte geben Sie maximal 3999 Zeichen ein.“
Detaillierte Stellungnahmen waren offensichtlich gar nicht erwünscht.
Die Stellungnahme des BBU musste gestückelt werden.

Die Stellungnahme des BBU ist abrufbar unter
https://bbu-online.de/Stellungnahmen/Jahresbericht%20_Fracking_OK_oU.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

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