Dem türkischen Autokraten Erdogan wurde vom LG-Köln die „ROTE KARTE“ gezeigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir jüngst über die Angelegenheit „ERDOGAN ./. BÖHMERMANN“ berichtet, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken des nachstehenden Links aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=jan+b%C3%B6hmermann !

Am gestrigen Tage hat das Landgericht Köln mit seiner Entscheidung gegen Erdogan (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=erdogan) bewiesen, dass es immer wieder Ausnahmerichter/Innen gibt, die die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG) in dieser „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) immer noch als eines der höchsten Güter wähnen!

Nachstehend zitieren wir die Pressemitteilung der Pressestelle des Landgerichts Köln vom10. Mai 2016 zur Sache:

„Landgericht Köln – Pressestelle –

Pressemitteilung

Antrag Erdogans auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesen

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom heutigen Tage (10.05.2016) den Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlags Mathias Döpfner zurückgewiesen. Erdogan hat mit dem Antrag auf Unterlassung von Äußerungen verlangt, die Döpfner in einem Artikel in der Zeitung ´Die Welt´ publiziert hatte. Hierin hatte der Springer-Chef in einem ´P.S´ zu diesem Artikel geäußert, dass er sich allen ´Formulierungen und Schmähungen´ Böhmermanns inhaltlich voll und ganz anschließe und sie sich in jeder juristischen Form zu eigen mache.

Die Pressekammer des Landgerichts begründet die Zurückweisung mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht des Antragsgegners auf freie Meinungsäußerung. Im Spannungsfeld zwischen diesem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers ist die Äußerung Döpfners als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig. Ein Unterlassungsanspruch Erdogans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äußerungen Böhmermanns verbreitet hätte, denn alleine in der Bezugnahme auf die nicht wörtlich wiedergegebene Drittäußerung und dem damit verbundenen ausdrücklichen Zu-Eigen-Machen liege keine Verbreitung dieser Äußerungen. Dies gilt auch, soweit Döpfner jedenfalls eine einzelne Äußerung Böhmermanns wörtlich wiedergibt, denn er rechnet diese Äußerung erkennbar Herrn Böhmermann zu und setzt sich mit dem wiedergegebenen Wort nur beispielhaft im Rahmen der zulässigen öffentlichen Kontroverse auseinander, ohne losgelöst vom bereits in der Artikelüberschrift wiedergegebenen Kontext ´Kunst- und Satirefreiheit´ den türkischen Staatspräsidenten selbst mit einer solchen Äußerung zu belegen.

Mit der Entscheidung des Landgerichts ist damit ausdrücklich nicht die Feststellung der äußerungsrechtlichen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des sog. Schmähgedichts Böhmermanns verbunden.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Dem Antragsteller steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandgericht Köln zu.

Die Entscheidung wird in Kürze im Volltext unter www.nrwe.de abrufbar sein.

Dr. Christina Harpering

Pressesprecherin“

Als AK schließen wir uns dem Kommentar des Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Herrn Frank Überall, an, der wortwörtlich zu dieser Entscheidung des Landgerichts Köln sagt:

„Das Landgericht Köln hat das einzig Richtige getan und dem türkischen Autokraten Erdogan die Rote Karte gezeigt!“

Erdogans Anwalt hat dagegen den Ratschlag erteilt, mit der Entscheidung vor das Oberlandesgericht (OLG) Köln zu ziehen.

Warten wir es ab, ob das OLG diese einzig richtige Entscheidung aufhebt, denn in Sachen „Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit“ weiß man in Deutschland nie, selbst beim Träumen nie:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=meinungsfreiheit !

Wir bleiben am Thema dran und werden weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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